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Spenden 2016: Steuerpflichtige spendeten 3,8 % mehr als im Vorjahr

Wiesbaden (ots)

* Steuerpflichtige spendeten insgesamt 6,4 Milliarden Euro

* Die Hälfte der Steuerpflichtigen spendete 120 Euro oder mehr

Im Jahr 2016 haben in Deutschland 10,8 Millionen Steuerpflichtige rund 6,4 Milliarden Euro als Spenden in ihrer Steuererklärung angegeben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, war das ein Anstieg von 3,8 % im Vergleich zum Jahr 2015. Die tatsächliche Zahl der Spendenden war vermutlich sogar höher, da steuerlich zusammenveranlagte Ehepaare und Personen in eingetragenen Lebenspartnerschaften als ein Steuerpflichtiger gezählt werden. Rund die Hälfte der Steuerpflichtigen spendete 120 Euro oder mehr (Median). Dieser Wert blieb im Vergleich zum Vorjahr unverändert.

Anteil von Spenderinnen und Spendern mit hohen Einkommen stieg

Einen großen Anteil am Spendenvolumen haben Steuerpflichtige mit einem hohen Einkommen. Die geleisteten Spenden von Steuerpflichtigen mit einem Einkommen von mehr als 500 000 Euro machten im Jahr 2016 rund 19,3 % der gesamten Spendensumme aus. Dieser Anteil ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. 2012 lag er noch bei 15,6 %.

Anteil und Höhe der Spende nimmt mit dem Alter zu

Die Spendenbereitschaft sowie die Höhe der Spende steigt mit dem Alter an. Im Jahr 2016 lag der Anteil der Steuerpflichtigen, die Spenden steuerlich geltend machten, in der Altersgruppe der 15- bis 30-Jährigen bei 19,3 % und damit deutlich unterhalb des Durchschnitts aller veranlagten Steuerpflichtigen von 38,5 %. Bei den 70- bis 80-Jährigen gaben fast 60 % eine Spende in ihrer Steuererklärung an. Die Hälfte dieser Steuerpflichtigen spendete 200 Euro oder mehr. In der Altersgruppe der 15- bis 30-Jährigen lag der Median bei 100 Euro.

Zu den geleisteten Spenden im steuerrechtlichen Sinn zählen Spenden zur Förderung steuerbegünstigender Zwecke, Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung, Spenden an politische Parteien und an unabhängige Wählervereinigungen. Die Spenden zur Förderung steuerbegünstigender Zwecke machten mit 5,8 Milliarden Euro 2016 den größten Anteil aus (92 %).

Methodischer Hinweis

Die Berechnungen basieren auf der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2016. Diese Statistik ist aufgrund der langen Fristen zur Steuerveranlagung erst etwa dreieinhalb Jahre nach Ende des Veranlagungsjahres verfügbar.

Bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften wurde zur Annäherung das Alter der ersten steuerpflichtigen Person (in der Regel der Ehemann) verwendet.

Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.

Weitere Auskünfte:

Lohn- und Einkommensteuerstatistik,

Telefon: +49 (0) 611 / 75 38 78

www.destatis.de/kontakt

Pressekontakt:

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt

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Telefon: +49 611-75 34 44
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Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell

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