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Statistisches Bundesamt

Umstellung des Preisindex für die Lebenshaltung auf Basis 2000 /- Auswirkung auf Wertsicherungsklauseln -

Wiesbaden (ots)

Beim Preisindex für die Lebenshaltung nimmt die
amtliche Statistik zum 1. Januar 2003 zwei wichtige Änderungen vor.
1. Mit Berichtsmonat Januar 2003 wird das Statistische Bundesamt den 
Preisindex für die Lebenshaltung auf das neue Basisjahr 2000 (bisher 
1995) umstellen und damit den Warenkorb an veränderte 
Verbrauchsgewohnheiten anpassen. Derartige Umstellungen erfolgen 
grundsätzlich alle 5 Jahre, die letzte 1999 auf das Basisjahr 1995. 
Die auf Basis 2000=100 neuberechneten Ergebnisse werden am 26. 
Februar 2003 erstmals veröffentlicht.
2. Zum gleichen Zeitpunkt wird die Berechnung - des Preisindex für 
die Lebenshaltung von 4-Personenhaushalten von Beamten und 
Angestellten mit höherem Einkommen, - des Preisindex für die 
Lebenshaltung von 4-Personenhaushalten von Angestellten und 
Arbeitern mit mittlerem Einkommen und - des Preisindex für die 
Lebenshaltung von 2-Personenhaushalten von Rentnern mit geringem 
Einkommen eingestellt. Die Abgrenzung der genannten Haushaltstypen 
hat seit geraumer Zeit immer mehr an Repräsentativität verloren.
Künftig wird es neben dem "Verbraucherpreisindex für Deutschland", 
der die Preisentwicklung für die privaten Verbrauchsausgaben in 
Deutschland abbildet, nur noch den primär für die Europäische Union 
bestimmten "Harmonisierten Verbraucherpreisindex" (HVPI) geben.
Die eigenständigen Preisindizes für das frühere Bundesgebiet und für 
die neuen Länder und Berlin-Ost entfallen. Eine regionale 
Untergliederung des Verbraucherpreisindex für die alten und neuen 
Länder sowie für das Land Berlin bleibt aber verfügbar.
Mit dem Übergang von den verschiedenen Preisindizes für die 
Lebenshaltung auf den "Verbraucherpreisindex für Deutschland" werden 
inhaltliche und methodische Anpassungen vorgenommen, die aber die 
Aussagekraft dieses wichtigen Indikators nicht beeinträchtigen. Das 
Statistische Bundesamt und die Statistischen Landesämter, die den 
Index in engem Zusammenwirken arbeitsteilig berechnen, treffen 
Vorsorge, dass der Umstieg von den alten Indizes auf den neuen Index 
einfach und nutzerfreundlich vollzogen werden kann. Für die Nutzung 
von Preisindizes in Wertsicherungsklauseln wird damit die 
Kontinuität der Nachweisungen gesichert.
Die statistischen Ämter bereiten zur Umstellung auf den 
"Verbraucherpreisindex für Deutschland" umfangreiche Informationen 
vor. Im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes 
"www.destatis.de" wird rechtzeitig zum Umstellungstermin (26. 
Februar 2003) ein interaktives Programm zur Verfügung stehen, das - 
ähnlich wie Steuerberatungsprogramme - Anleitungen zur 
selbstständigen Berechnung von Leistungsanpassungen bei vorhandenen 
Wertsicherungsklauseln ermöglichen wird. Zusätzlich wird diese 
Anleitung auch in schriftlicher Form angeboten. Da der amtlichen 
Statistik nach dem Rechtsberatungsgesetz juristische 
Beratungsleistungen nicht erlaubt sind, wird zum darüber hinaus 
gehenden Beratungsbedarf auf Rechtsanwälte und Notare sowie auf die 
Verbraucherzentralen verwiesen.
Weitere Auskünfte erteilt: Nadin Engelhardt, 
Telefon: (0611) 75-2621,
E-Mail:  verbraucherpreisindex@destatis.de
ots-Originaltext
Statistisches Bundesamt

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:

Statistisches Bundesamt
Pressestelle
Telefon:(0611) 75-3444
Email:presse@destatis.de

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