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Arbeitskosten im 1. Quartal 2018 um 2,3 % höher als im 1. Quartal 2017

Wiesbaden (ots)

Arbeitskosten je geleistete Arbeitsstunde, 1. Quartal 2018
* + 1,0 % zum Vorquartal (saison- und kalenderbereinigt)
* + 2,3 % zum Vorjahresquartal (kalenderbereinigt)

In Deutschland sind die Arbeitskosten je geleistete Arbeitsstunde im Zeitraum vom ersten Quartal 2017 zum ersten Quartal 2018 kalenderbereinigt um 2,3 % gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stiegen die Arbeitskosten im Vergleich zum Vorquartal saison- und kalenderbereinigt um 1,0 %.

Die Arbeitskosten setzen sich aus den Bruttoverdiensten und den Lohnnebenkosten zusammen. Die Kosten für Bruttoverdienste erhöhten sich im ersten Quartal 2018 im Vergleich zum ersten Quartal 2017 kalenderbereinigt um 2,1 %, die Lohnnebenkosten stiegen um 2,9 %.

Dem internationalen Vergleich mit den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) liegt der Bereich des Produzierenden Gewerbes und der wirtschaftlichen Dienstleistungen zugrunde. Hierbei sind unter anderem der öffentliche Dienst und das Gesundheitswesen nicht enthalten. Deutschland lag innerhalb der EU im Jahr 2017 mit Arbeitskosten pro geleistete Stunde von 34,50 Euro auf dem sechsten Rang. Gemessen am EU-Durchschnitt von 26,30 Euro zahlten deutsche Arbeitgeber 31 % mehr für eine Stunde Arbeit.

Im Vergleich zum Vorjahr verteuerte sich in Deutschland eine Stunde Arbeit kalenderbereinigt um 2,2 %. In der gesamten EU betrug der durchschnittliche Anstieg der Arbeitskosten in diesem Zeitraum 2,5 %. Die höchsten Wachstumsraten innerhalb der EU wiesen Rumänien (+ 14,2 %) und Bulgarien (+ 11,9 %) auf. In Finnland (- 0,8 %) waren die Arbeitskosten rückläufig. In Frankreich fiel der Anstieg der Arbeitskosten mit + 1,4 % deutlich geringer aus als in Deutschland. In Italien (+ 1,1 %), Zypern (+ 1,0 %) und Spanien (+ 0,8 %) fiel der Anstieg der Arbeitskosten am geringsten aus. Die Veränderungsraten der Arbeitskosten von Staaten außerhalb des Euro-Währungsgebiets sind in der jeweiligen Landeswährung gemessen und daher nicht währungsbereinigt.

Methodische Hinweise

Den Veränderungsraten der Arbeitskosten liegen die Ergebnisse des Arbeitskostenindex zugrunde. Dieser misst die Veränderung der Arbeitskosten und unterteilt sie zusätzlich in die beiden Bestandteile Bruttoverdienste und Lohnnebenkosten. Bei allen drei Indizes werden den Kosten des Arbeitgebers die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden der Arbeitnehmer gegenübergestellt.

Revisionen in den Datenquellen, die für die Berechnung des Arbeitskostenindex genutzt werden, führten zu Anpassungen der Wachstumsraten des Arbeitskostenindex für die Quartalswerte des Berichtsjahres 2017. Für das dritte Quartal 2017 ist beispielsweise die kalenderbereinigte Wachstumsrate des Arbeitskostenindex im Vergleich zum Vorjahresquartal von + 2,2 % auf + 2,3 % gestiegen. Zu den Arbeitskostenindizes nach Wirtschaftszweigen können detaillierte Daten und Zeitreihen über die Tabelle 62421-0001 in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden.

Daten für den europäischen Vergleich stehen auf www.destatis.de unter Europa in Zahlen zur Verfügung.

Die vollständige Pressemitteilung mit Tabellen sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de/presseaktuell zu finden.

Weitere Auskünfte gibt:
Ralf Droßard,
Telefon: +49 (0) 611 / 75 42 36
www.destatis.de/kontakt

Pressekontakt:

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
Telefon: +49 611-75 34 44
E-Mail: presse@destatis.de

Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell

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