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Hilfe zum Lebensunterhalt und Leistungen für Asylbewerber im Jahr 2001 rückläufig - Mehr Geld für die Eingliederung Behinderter

Wiesbaden (ots)

Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes
haben die Kommunen im Jahr 2001 für die Hilfe zum Lebensunterhalt 
netto 8,5 Mrd. Euro ausgegeben, dies entspricht einem Rückgang von 
2,3 % gegenüber dem Jahr 2000.
Dagegen stiegen die Nettoausgaben für die Hilfe in besonderen 
Lebenslagen im Jahr 2001 auf 12,7 Mrd. Euro (+ 4,5 % gegenüber dem 
Vorjahr). Darunter sind insbesondere die Eingliederungshilfen für 
behinderte Menschen mit 8,8 Mrd. Euro (+ 5,4 %), die damit erstmals 
die Ausgaben für die Hilfe zum Lebensunterhalt überstiegen, sowie 
die Leistungen für Pflegebedürftige, die so genannte "Hilfe zur 
Pflege" mit insgesamt 2,3 Mrd. Euro (+ 1,8 %), von Bedeutung.
Insgesamt haben die Kommunen im Jahr 2001 in Deutschland brutto 23,9 
Mrd. Euro für Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz 
ausgegeben, 2,7 % mehr als im Vorjahr. Nach Abzug der Einnahmen in 
Höhe von 2,7 Mrd. Euro, die den Sozialhilfeträgern zum größten Teil 
aus Erstattungen anderer Sozialleistungsträger zuflossen, beliefen 
sich die Sozialhilfeausgaben netto auf 21,2 Mrd. Euro (+ 1,7 % 
gegenüber 2000).
Je Einwohner haben die Kommunen für die Sozialhilfe im Jahr 2001 
durchschnittlich 258 Euro netto ausgegeben. In Westdeutschland (ohne 
Berlin) waren es mit 265 Euro je Einwohner wesentlich mehr als in 
Ostdeutschland (ohne Berlin) mit 165 Euro. Die mit Abstand höchsten 
Pro-Kopf-Ausgaben hatten im Jahr 2001 die drei Stadtstaaten Bremen 
(594 Euro), Hamburg (529 Euro) und Berlin (514 Euro). Die geringsten 
Ausgaben je Einwohner wurden in den alten Ländern in 
Baden-Württemberg und Bayern mit 178 Euro bzw. 193 Euro 
festgestellt. In den neuen Ländern waren in Sachsen (138 Euro) und 
Thüringen (144 Euro) die Pro-Kopf-Ausgaben am niedrigsten.
Rückläufig waren demgegenüber die Aufwendungen für Asylbewerber und 
sonstige nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Berechtigte. Diese 
erhalten seit 1. November 1993 anstelle der Sozialhilfe Leistungen 
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Im Jahr 2001 betrugen in 
Deutschland die Bruttoausgaben für Asylbewerberleistungen 1,7 Mrd. 
Euro und lagen damit um 12,1 % niedriger als im Vorjahr. Mit 1,3 
Mrd. Euro entfiel der größte Teil auf die Deckung des notwendigen 
Bedarfs an Nahrung, Kleidung, Unterkunft etc. Daneben wurden 
besondere Leistungen, z.B. bei Krankheit, Schwangerschaft und 
Geburt, in Höhe von rund 0,4 Mrd. Euro gewährt. Nach Abzug der 
Einnahmen in Höhe von 0,1 Mrd. Euro ergaben sich Nettoausgaben nach 
dem Asylbewerberleistungsgesetz in Höhe von 1,6 Mrd. Euro, 13,6 % 
weniger als im Vorjahr.
Die vollständige Pressemitteilung, incl. Tabelle, ist im 
Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de 
zu finden.
Weitere Auskünfte erteilen: Thomas Haustein, 
Telefon: (01888) 644-8134
E-Mail:  sozialhilfe@destatis.de
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Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:

Statistisches Bundesamt
Pressestelle
Telefon:(0611) 75-3444
Email:presse@destatis.de

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