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Ors1195: Deutsche Bahn erweitert Kundenrechte

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Berlin (ots)

Anmoderation
Die Deutsche Bahn hat heute (am 3.2.2004) in Berlin ihre
Kundencharta für den Fernverkehr vorgestellt. In ihr verpflichtet
sich das Unternehmen, zum 1. Oktober 2004 weitere
Entschädigungsleistungen rechtsverbindlich einzuführen. An der
Ausarbeitung der Kundencharta waren das Verbraucherministerium und
das Verkehrsministerium intensiv beteiligt.
Text
Die Verantwortlichen aus Bahn, Verbraucherministerium und
Verkehrsministerium versprechen sich von der Selbstverpflichtung eine
Erhöhung der Attraktivität der Bahn. Das Unternehmen verpflichtet
sich in ihrer Kundencharta im wesentlichen zu folgenden Leistungen:
hat ein Zug am Zielbahnhof des Reisenden mehr als 60 Minuten
Verspätung, erhält der Fahrgast eine Entschädigung in Höhe von 20
Prozent des Fahrkartenwertes. Diese Zusage gilt erstmalig nicht nur
für einen einzelnen Zug, sondern umfasst die gesamte Reisekette. Die
Regelung gilt auch dann, wenn ein Zug ausfällt. Hartmut Mehdorn, der
Vorstandsvorsitzende der DB AG, fasst noch einmal die Fakten für den
Fernverkehr zusammen:
O-Ton Hartmut Mehdorn, Vorstandsvorsitzender Deutsche Bahn AG (34 
   Sekunden)
Wir sagen jedem, der durch das Verschulden der Bahn länger als 60
min Verspätung hat, der kriegt dort einen Ausgleich in der Höhe von
20 Prozent, und  wir meinen damit die Reisekette und nicht nur einen
Zug sondern auch, wenn er umsteigt. Am Zielbahnhof wird gemessen -
das ist auch eine Verbesserung, und es gibt so viele Dinge, die sich
insgesamt verändern. Ich denke, wir sind hier einen Schritt in
Richtung Kundennähe gegangen und den müssen wir jetzt gut umsetzen,
dass es auch funktioniert, sonst wäre es nicht richtig. Und ich
glaube, dass wir hier auch mit dem Thema wirklich vorangekommen sind,
das ist schon mal wichtig.
Text
Die weiteren Eckpfeiler der Kundencharta: Im Gegensatz zur
heutigen Kulanzregelung zahlt die Bahn ab 1. Oktober für alle
Fernverkehrszüge eine Entschädigung. Kann der Kunde seine Reise bis
24 Uhr nicht wie geplant fortsetzen, übernimmt die Bahn unter anderem
die Kosten für Übernachtung oder Taxifahrt in Höhe von maximal 80
Euro. Heute gilt diese Regelung erst ab ein Uhr nachts. Die Deutsche
Bahn unterstützt eine von der Bundesregierung initiierte neutrale,
verkehrsträgerübergreifende Schlichtungsstelle Mobilität.
Verkehrsminister Manfred Stolpe:
O-Ton Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe (35 Sekunden)
Ich freue mich als jahrzehntelanger Bahnkunde und als
Verkehrsminister über das, was jetzt hier gestaltet worden ist. Der
Service der Deutschen Bahn wird deutlich verbessert, und die Gewinner
sind ganz ohne Zweifel die Bahnkunden dabei. Es wird ein
Rechtsanspruch angeboten, ein einklagbarer Rechtsanspruch, auch, wenn
es eine einseitige Regelung ist, und es handelt sich um eine
handfeste, eine echte und auch eine schnelle Lösung wie sie auf dem
Gesetzgebungsweg so gar nicht gestaltbar gewesen ist.
Text:
Für Verbraucherministerin Renate Künast hat die Kundencharta für
den Verbraucherschutz Vorbildcharakter.
O-Ton Bundesverbraucherministerin Renate Künast (26
Sekunden)
Alles in allem kann man und muss man sagen, wenn ich ein Fazit
ziehe, mit dieser Kundencharta wird die Rechtsposition der Fahrgäste
erheblich verbessert - jetzt ist es nämlich wirklich eine
Rechtsposition, auf die man sich berufen kann. Es ist für uns ein
Vorhaben aus dem Aktionsplan Verbraucherschutz und man kann sagen,
wir haben jetzt hier ein Modell, das passt für Deutschland, das passt
für die Bahn, das passt für die Verbraucherinnen und Verbraucher, und
es schafft die nötige Klarheit ohne Kulanz auszuschließen.
Text
Die neue Regelung ist künftig für jeden Kunden in den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen nachlesbar. Somit haben die Fahrgäste der
Deutschen Bahn im Fernverkehr einen Rechtsanspruch auf Entschädigung.

Pressekontakt:

Claire Lackmann,
Deutsche Bahn AG, Kommunikation
Medienbetreuung Fernsehen/Hörfunk
Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin
Tel. 030/29761939
Fax. 030/29761971

Original-Content von: Deutsche Bahn AG, übermittelt durch news aktuell

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