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Deutsche Bahn AG

Deutsche Bahn erweitert Kundenrechte
Ab 1. Oktober: Neue Regelung mit Rechtsanspruch auf Entschädigung für den gesamten Fernverkehr
Rechte der Fahrgäste der Deutschen Bahn gestärkt

Ein Dokument

Berlin (ots)
- Kundencharta für den Fernverkehr der Deutschen Bahn
     AG liegt in der digitalen Pressemappe zum Download vor
Die Deutsche Bahn hat heute in Berlin ihre Kundencharta für den
Fernverkehr vorgestellt. In ihr verpflichtet sich das Unternehmen,
zum 1. Oktober 2004 weitere Entschädigungsleistungen
rechtsverbindlich einzuführen. An der Ausarbeitung der Kundencharta
waren das Verbraucherministerium und das Verkehrsministerium intensiv
beteiligt. Bahnchef Hartmut Mehdorn: "Gemeinsam haben wir eine gute
Einigung im Sinne des aktiven Verbraucherschutzes erzielt. Ich danke
Ministerin Künast und Minister Stolpe ausdrücklich für ihr
Engagement." Mehdorn weiter: "Die neue Regelung ist künftig für jeden
Kunden in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachlesbar. Unsere
Fahrgäste im Fernverkehr haben damit einen Rechtsanspruch auf
Entschädigung."
Die Deutsche Bahn verpflichtet sich in ihrer Kundencharta im
wesentlichen zu folgenden Leistungen:
  • Hat ein Fernverkehrszug am Zielbahnhof des Reisenden mehr als 60 Minuten Verspätung, erhält der Fahrgast eine Entschädigung in Höhe von 20 Prozent des Fahrkartenwertes. Diese Zusage gilt erstmalig nicht nur für einen einzelnen Zug, sondern umfasst die gesamte Reisekette im Fernverkehr. Das bedeutet: Verpasst ein Kunde aufgrund einer nur geringen Verspätung seinen Anschlusszug und trifft er deshalb an seinem Zielbahnhof mit mehr als 60 Minuten Verspätung ein, verpflichtet sich die Bahn zu dieser Entschädigungsleistung. Die Regelung gilt auch dann, wenn ein Zug ausfällt.
  • Im Gegensatz zur heutigen Kulanzregelung zahlt die Bahn ab 1. Oktober für alle Fernverkehrszüge eine Entschädigung.
  • Kann der Kunde seine Reise bis 24 Uhr nicht wie geplant fortsetzen, übernimmt die Bahn unter anderem die Kosten für Übernachtung oder Taxifahrt in Höhe von maximal 80 Euro. Heute gilt diese Regelung erst ab ein Uhr nachts.
  • Die Deutsche Bahn unterstützt eine von der Bundesregierung initiierte neutrale, verkehrsträgerübergreifende Schlichtungsstelle Mobilität.
"Die Kundencharta der Bahn hat für den Verbraucherschutz
Vorbildcharakter. Diese Selbstverpflichtung stellt eine Erweiterung
bisheriger Kulanzregelungen dar. Damit wird die Rechtsposition der
Fahrgäste erheblich verbessert und ein wichtiges Vorhaben aus dem
Aktionsplan Verbraucherschutz der Bundesregierung umgesetzt.
Gesetzliche Regelungen für die Bahn erscheinen deshalb nicht
notwendig", so Verbraucherministerin Renate Künast.
"Mit der Selbstverpflichtung", so Verkehrsminister Stolpe, "wird
ein wesentlicher Beitrag zur Erhöhung der Attraktivität der Bahn
geleistet. Das war kein einfacher Weg. Aber wir haben heute ein
Ergebnis, dass sich sehen lassen kann."
Dr. Marie-Luise Dittmar
Bundesministerium für
Verbraucherschutz, Ernährung
und Landwirtschaft
Pressesprecherin
Tel. 030 2006-3175
Fax 030 2006-3179
Felix Stenschke
Bundesministerium für
Verkehr, Bau und
Wohnungswesen
Pressesprecher
Tel. 030 2008-2040
Fax  030 2008-2059
Gunnar Meyer
Deutsche Bahn AG
Sprecher Personenverkehr
Tel. 069 265-7707 
Fax 069 265-7626

Original-Content von: Deutsche Bahn AG, übermittelt durch news aktuell

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