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Bundeszahnärztekammer

Bundeszahnärztekammer kritisiert die Herausnahme des Gesundheitsbereichs aus der EU-Dienstleistungsrichtlinie

Berlin/Straßburg (ots)

Das Europäische Parlament (EP)
hat am heutigen Vormittag für den kompletten Ausschluss des
Gesundheitsbereichs von der Dienstleistungsrichtlinie gestimmt. "Dies
ist für uns schlecht nachzuvollziehen", sagt der Vizepräsident der
Bundeszahnärztekammer, zuständig für Europapolitik, Prof. Dr.
Wolfgang Sprekels. "Die im vergangenen Sommer verabschiedete
EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen sichert
weitgehend die Geltung der Berufsregeln und Disziplinarvorschriften
des Aufnahmestaates bei der vorübergehenden grenzüberschreitenden
Dienstleistungserbringung. Das kontrovers diskutierte
Herkunftslandprinzip findet deswegen in der Dienstleistungsrichtlinie
keine Anwendung für die reglementierten Berufe, darunter für die
zahnärztliche Profession."
Auch für den Präsidenten der Bundeszahnärztekammer, Dr. Dr. Jürgen
Weitkamp, ist die Ausklammerung des Gesundheitssektors aus der
Dienstleistungsrichtlinie aus diesem Grund nicht wünschenswert. "Die
mehrheitlich von sozialdemokratischen und grünen Abgeordneten des
Europäischen Parlaments geforderte Alternative einer sektoralen
Richtlinie für Gesundheits- und soziale Dienstleistungen beinhaltet
für die Bundeszahnärztekammer die Gefahr einer Überregulierung, die
sich nachteilig auf den gesamten Berufsstand auswirken könnte", sagte
er heute in Berlin.
Die Bundeszahnärztekammer hat sich in den vergangenen Monaten in
Gesprächen mit Abgeordneten des Europäischen Parlaments (EP) und mit
Vertretern der Europäischen Kommission wiederholt für den Verbleib
von Gesundheitsdienstleistungen in dem Richtlinienvorschlag der
Kommission über Dienstleistungen im Binnenmarkt ausgesprochen.
Im Anschluss an die mit dem heutigen Votum des EP zur
Dienstleistungsrichtlinie abgeschlossene erste Lesung zu dem
Gesetzesentwurf will die Europäische Kommission im April einen
überarbeiteten Vorschlag vorlegen. "Wir werden uns im weiteren
Gesetzgebungsverfahren dafür einsetzen, dass zumindest der Anspruch
für EU-Bürger in der Richtlinie wieder festgeschrieben wird, sich im
EU-Ausland ambulant behandeln zu lassen und die Kosten von ihrer
heimischen Krankenkasse erstattet zu bekommen", so Prof. Sprekels.
"Der Artikel 23, so wie er im Richtlinienentwurf ursprünglich stand,
greift lediglich die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes
auf. Aber genau diese gesetzliche Verankerung würde das Recht von
Patienten auf Kostenerstattung für grenzüberschreitend in Anspruch
genommene Gesundheitsdienstleistungen festschreiben. Sie sollen sich
im Streitfall mit ihrer Krankenkasse nicht nur auf Urteile des
Europäischen Gerichtshofes berufen können." Nach Auffassung der
Bundeszahnärztekammer ist über Debatte um das Herkunftslandprinzip in
der Dienstleistungsrichtlinie auch die Anerkennung
qualitätssichernder Maßnahmen zum Schutz von Patienten vergessen
worden. Dazu gehört die von der Kommission in der
Dienstleistungsrichtlinie vorgeschlagene Entwicklung europäischer
Berufskodizes unter Einbeziehung der  Standesorganisationen. Sie
sollen im grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr auf der
untergesetzlichen Ebene wertschöpfend sein. "Zur Schaffung eines
solchen Verhaltenskodexes werden wir als Mitglied der
EU-Binnenmarkt-Task force unseres europäischen zahnärztlichen
Dachverbandes, dem EU Dental Liasion Comittee, entscheidend
beitragen", betonte Dr. Dr. Weitkamp abschließend.
Bei  Rückfragen:
Claudia Ritter, Leiterin des Brüsseler Büros der
Bundeszahnärztekammer, Tel.: 0032 2 732 84 15

Original-Content von: Bundeszahnärztekammer, übermittelt durch news aktuell

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