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Bundeszahnärztekammer

Kariespolarisation: Chancengleichheit durch Gruppenprophylaxe
Bundeszahnärztekammer plädiert für den Erhalt der Zahnprophylaxe in Kitas und Schulen

Berlin (ots)

Anlässlich des Internationalen Kindertags am 01. Juni verweist die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) auf die Polarisierung des Kariesrisikos bei Kindern.

Einerseits haben Kinder und Jugendliche in Deutschland mittlerweile eine so hervorragende Mundgesundheit, dass sie international Spitzenpositionen belegen. Ganze acht von zehn 12-Jährigen sind kariesfrei. Andererseits können Kinder unter sechs Jahren, Kinder und Jugendliche in prekären Lebenslagen, mit Migrationshintergrund oder mit einer Behinderung nicht in gleichem Maße an den Präventionserfolgen partizipieren. Der Großteil an Karies entfällt auf sie. Dieses Phänomen wird als Kariespolarisation bezeichnet. Um Chancengleichheit für alle Kinder zu schaffen, ist die zahnärztliche Gruppenprophylaxe in Kindertageseinrichtungen und Schulen ein entscheidendes Instrument. Dieses darf nicht aufgeweicht werden, appelliert die BZÄK.

"Gruppenprophylaxe wirkt sozialkompensatorisch. Denn sie erreicht gerade diejenigen, die selten eine Zahnarztpraxis aufsuchen. Sie leistet einen gesundheitsfördernden und gesundheitserzieherischen Beitrag für alle Kinder in Betreuungs- und Bildungseinrichtungen", erklärt BZÄK-Vizepräsident Prof. Dr. Dietmar Oesterreich. Im Schuljahr 2013/2014 nahmen bundesweit insgesamt 4,93 Millionen Kinder und Jugendliche an zahnärztlicher Gruppenprophylaxe teil. In Kindergärten und Grundschulen beträgt der jährliche Betreuungsgrad derzeit rund 80 Prozent aller Kinder. Damit ist die zahnärztliche Gruppenprophylaxe das reichweitenstärkste Präventions- und Gesundheitsförderungs-Angebot für Kinder und Jugendliche. "Mit Sorge sehen wir, dass nach Inkrafttreten des Präventionsgesetzes die Gruppenprophylaxe oft vernachlässigt wird", so Oesterreich.

Die Bundeszahnärztekammer plädiert dafür, dass Gesundheitspolitik und Krankenkassen sich auch weiterhin für die Gruppenprophylaxe stark machen. Es ist zudem erforderlich, entsprechend der Bundesrahmenempfehlung der Nationalen Präventionskonferenz den Erhalt der Gruppenprophylaxe-Strukturen auch in die Landesrahmenempfehlungen aufzunehmen.

Pressekontakt:

Dipl.-Des. Jette Krämer, Telefon: +49 30 40005-150,
E-Mail: presse@bzaek.de

Original-Content von: Bundeszahnärztekammer, übermittelt durch news aktuell

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