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Bundeszahnärztekammer

EuGH-Urteile zu grenzüberschreitenden Behandlungen / Bundeszahnärztekammer (BZÄK) sieht das Prinzip der Kostenerstattung grundsätzlich bestätigt

Berlin (ots)

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich in zwei
lang erwarteten Urteilen zu der Kostenerstattung
grenzüberschreitender medizinischer Leistungen im Krankenhausbereich
geäußert. Die vorherige Genehmigung einer medizinischen
Dienstleistung durch die Krankenkasse bei grenzüberschreitender
Inanspruchnahme halten die Richter danach für ein Hemmnis, das einer
besonderen Rechtfertigung bedarf.
Allerdings betrachtet das Gericht das Hemmnis im Falle von
Krankenhausdienstleistungen als gerechtfertigt, da das Gleichgewicht
des Systems der sozialen Sicherheit möglicherweise gefährdet werden
könnte. Es handele sich hierbei um Gründe der Finanzierung und der
öffentlichen Gesundheit. Der Richterspruch bezieht sich auf die
Rechtssachen Geraets-Smits und Peerboom (Az: C-157/99) und Vanbraekel
(Az: C-369/98).
Die Bundeszahnärztekammer sieht in den Urteilen das Prinzip der
Kostenerstattung bei der Inanspruchnahme grenzüberschreitender
medizinischer Leistungen grundsätzlich bestätigt. Die EuGH-Urteile,
so BZÄK-Präsident Dr. Dr. Jürgen Weitkamp, sprechen ausdrücklich nur
von der Krankenhausversorgung. "Wir sehen die grundlegenden
EuGH-Urteile Kohll/Decker zur Kostenerstattung im ambulanten Bereich
dadurch nicht eingeschränkt." Nach Auffassung von Vizepräsident Dr.
Wolfgang Sprekels stellt das Urteil einen weiteren Schritt dar, mit
dem das europäische Recht die Kostenerstattung auch nach Deutschland
tragen wird. Der nationale Gesetzgeber werde langfristig nicht umhin
kommen, dem Rechnung zu tragen.
Für Rückfragen: 
Dr. Peter Kurz, 
Tel.: 030/ 40005-0  
p.kurz@bzaek.de

Original-Content von: Bundeszahnärztekammer, übermittelt durch news aktuell

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