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Keine milderen Strafen bei Alkoholkonsum Kommentar Von Birgit Marschall

Düsseldorf (ots)

Immer wieder sorgen Gerichtsurteile für Empörung, die bei schweren Straftaten wie Mord, Totschlag oder gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge allgemein als zu milde empfunden werden. In der Vergangenheit war ein häufiger Grund für strafmildernde Umstände vor Gericht, dass die Täter unter Alkohol- oder Drogeneinfluss standen. Der Große Senat für Strafsachen am Bundesgerichtshof hat diese übliche Rechtsprechung vor zwei Jahren zwar verändert: Künftig sollen Gerichte den Alkoholgenuss nicht mehr strafmildernd berücksichtigen können, weil dessen Gefahren allgemein bekannt seien, so die obersten Richter. Doch nicht alle Gerichte halten sich schon an diese Vorgabe. Deshalb macht es Sinn, wenn nun Rechtspolitiker der Union einen neuen Anlauf nehmen, um für weniger Strafmilderungen für alkoholisierte Täter zu sorgen. Wer im Vollrausch nicht mehr Herr über sich selbst gewesen ist und deshalb nach den Grundsätzen der Verfassung als schuldunfähig gilt, soll dafür, dass er sich in den Vollrausch versetzt hat, dennoch eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren bekommen können. Bisher gilt für die Vollrausch-Fälle ein Höchststrafmaß von nur fünf Jahren. Es darf aber nicht sein, dass jemand, der im total betrunkenen Zustand einen Menschen tötet, dafür nur maximal fünf Jahre hinter Gitter muss. Zudem wollen die Unionspolitiker die strengere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch ins Strafgesetzbuch schreiben. Das ist zwar nur ein Symbol, denn die Vorgaben des BGH sollten ohnehin als Marschroute für alle untergeordneten Gerichte gelten. Es ist aber dennoch wichtig: Nicht nur alle Gerichte, auch die Bürger müssen sehen, dass die Politik bei zu milden Strafen für Vollrauschdelikte nicht einfach tatenlos bleibt.

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