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Rheinische Post: Kommentar: Kommunale Schulden nicht vergesellschaften

Düsseldorf (ots)

VON THOMAS REISENER Seit 2010 waren in NRW nie weniger als 150 Kommunen in der Haushaltssicherung. Die Finanzen waren so schlecht, dass sie ihre komplette Planung unter den Vorbehalt der Kommunalaufsicht stellen mussten. Obwohl das Grundgesetz Kommunen ausdrücklich ein Recht auf finanzielle Eigenverantwortung zugesteht. Ein Altschuldenfonds, der Schulden zumindest vorübergehend abnimmt, könnte die notleidenden Kommunen wieder handlungsfähig machen. Da vor allem der Bund immer mehr Lasten auf die Kommunen abgewälzt hat, ist auch naheliegend, dass er den Fonds mit finanziert. Trotzdem muss das Verursacherprinzip gelten: Wer wenig Schulden hat, sollte auch weniger an den Fonds zurückzahlen müssen, wenn es eines Tages ans Tilgen geht. Düsseldorf hat seine RWE-Aktien rechtzeitig verkauft und sich damit weitgehend entschuldet. Das war klug. Duisburg und andere Kommunen haben sich mit der Steag - ausgerechnet - einen eigenen Kohleverstromer zugelegt. Das war dumm. Solche Städte darf auch ein Altschuldenfonds nicht gleichstellen. Kommunen, die schlecht mit dem Steuergeld ihrer Bürger umgegangen sind, darf der Fonds nicht durch die Hintertür belohnen.

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