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Rheinische Post: Fall Kachelmann Kommentar Von Reinhold Michels

Düsseldorf (ots)

Wenn in einem Strafverfahren Aussage gegen Aussage steht, gilt der gute alte Rechtsgrundsatz "In dubio pro reo": Im Zweifel für den Angeklagten. Punktum. Man möchte dem vom Oberlandesgericht Karlsruhe spektakulär korrigierten Landgericht Mannheim nichts Unredliches unterstellen. Aber wie die Mannheimer dem prominenten U-Häftling Jörg Kachelmann durch Strecken der U-Haft Schaden zugefügt haben, grenzt doch an Rechtsblindheit. Die Spatzen pfiffen es von den Dächern, dass diverse Aussagen der einzigen Belastungszeugin gegen den schwer Beschuldigten kein durchgehend schlüssiges Bild zum Tatgeschehen ergeben. Es könnte so (eine besonders schwere Vergewaltigung), es könnte aber auch anders gewesen sein. Was sich zwischen dem sexuell offenbar äußerst umtriebigen Kachelmann und einer seiner vielen betrogenen Freundinnen - eben der Belastungszeugin - am fraglichen Tatabend zugetragen hat, sollte die Hauptverhandlung zu klären versuchen. Hinreichender Verdacht besteht nach wie vor, nicht aber dringender Tatverdacht. Faktisch ist Kachelmann jetzt ein freier, rufgeschädigter Mann; juristisch ist er bis zum gegenteiligen Urteil auch unschuldig.

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