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Weser-Kurier: Über Christian Wulff schreibt Silke Hellwig:

Bremen (ots)

Wäre der Schaden für das Ansehen politischer Würdenträger nicht so groß, wäre man versucht, es dem einstigen Bayern-Trainer Giovanni Trapattoni nachzutun: Was erlaube Wulff? Tatsächlich sind die neuen Schlagzeilen verblüffend, die der ehemalige Bundespräsident ausgelöst hat. Ist es möglich, dass Christian Wulff rein gar nichts aus seinem unwürdigen Abgang gelernt hat? Weiß er noch immer nicht, dass etwas ganz legal und gleichzeitig ganz und gar nicht legitim sein kann? Schon als Wulff 2012 zurücktrat, wurde diskutiert, ob der üppige Ehrensold angemessen ist, den ehemalige Bundespräsidenten beziehen. Debattiert wurde, ob Wulff aus persönlichen oder politischen Gründen zurückgetreten war und entsprechend eine Apanage verdiene, eine, die den Steuerzahler teuer zu stehen kommen kann. Der Altpräsident ist relativ jung: Nach 20-monatiger Präsidentschaft war er 52 Jahre alt, bei durchschnittlicher Lebenserwartung wird sein Ehrensold seit dem Rücktritt an die sechs Millionen Euro kosten. Min- destens: Walter Scheel wurde 97. Nun hat Wulff das sogenannte Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten weder gemacht noch geändert. Man kann nachvollziehen, dass er nicht die Hände in den Schoss legen mag und noch etwas gelten will. Betätigungsfelder für derartige Sinnkrisen gibt es erfahrungsgemäß genug, Ehrenämter vermehren sich bekanntlich von selbst. Jedoch eine bezahlte Nebentätigkeit anzunehmen, zeugt von Geringschätzung seiner außerordentlich privilegierten Lage: Wulff kassiert ein Gehalt, weil er von Steuerzahlern fürstlich finanziert wird, ohne große Gegenleistung, wodurch ihm Zeit bleibt, eine Position in einer Modefirma zu bekleiden. Der Ehrensold trägt seinen Namen nicht von ungefähr. Das hat Wulff offenbar nicht verstanden. Es ist eine Frage der Ehre, sich mit einer Apanage zu begnügen, deren Höhe jeden Durchschnittssteuerzahler schwer irritieren muss. Und es ist eine Frage des politischen Feingefühls, das Gesetz über die Ruhebezüge der Präsidenten nach 64 Jahren zu reformieren. Der Fall Wulff muss eine unrühmliche Ausnahme bleiben.

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