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Weser-Kurier: Kommentar von Michael Kerzel zum Prozess um den Getränkemarkt-Mord

Bremen (ots)

Er tötete seine Arbeitskollegin mit 120 Messerstichen. Viele davon setzte der zur Tatzeit 18 Jahre und zwei Wochen alte Täter in Hals, Gesicht, Hinterkopf und Nacken. Und selbst als sein Opfer im Sterben lag, quälte er es weiter mit Stichen und Schnitten. Dafür muss der inzwischen 19-jährige Philipp M. für 13 Jahre ins Gefängnis - eventuell kommt er nie wieder frei, da die Jugendstrafkammer einen Vorbehalt der Sicherungsverwahrung anordnete. Sollten Richter vor Ende der Haft bei einer Prüfung urteilen, dass von dem Verurteilten weitere Morde zu erwarten sind, bleibt er hinter Gittern. Und das ist angemessen. Jugendliche haben ihre Entwicklung noch nicht beendet, vielleicht wirkt die Haft erziehend auf den 19-Jährigen. Sollte von ihm jedoch weiter eine Gefahr ausgehen, muss die Gesellschaft vor ihm geschützt werden. Es geht in diesem Fall um Sicherheit - nicht nur um Sühne, Schuldausgleich und Erziehung. Es wäre aberwitzig, wenn er trotz hoher Wahrscheinlichkeit auf weitere Morde freigelassen würde, nur weil er zur Tatzeit als Heranwachsender galt. Der Schutz der Allgemeinheit muss über den Interessen eines Menschen stehen, der - so sagt es der renommierte psychiatrische Sachverständige Norbert Leygraf - aus sadistischen Impulsen heraus eine Arbeitskollegin nicht nur ermordet, sondern sie dabei auch noch gequält hat. Die Schuld für seine Tat hat er nach maximal 13 Jahren beglichen. Vor Haftende und gegebenenfalls danach muss regelmäßig überprüft werden, wie gefährlich er ist. Und nur wenn keine erhöhte Gefahr besteht, wird Philipp M. entlassen. Eine Präventivmaßnahme - um eine Strafe handelt es sich nicht - darf nur das letzte Mittel sein. Und sie darf nur in absoluten Ausnahmefällen angewendet werden. Nämlich dann, wenn die Gefahr groß ist, dass ein Mensch erneut mordet.

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