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Weser-Kurier: Über das Urteil zu den Gaspreisen schreibt der "Weser-Kurier" (Bremen) in seiner Ausgabe vom 1. August 2013:

Bremen (ots)

Oft war es unliebsame Post, die die Gasverbraucher in den vergangenen Jahren von ihren Versorgern erhalten haben: Die Preise steigen, hieß es darin immer. Nun hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass diese Preiserhöhungen in bestimmten Fällen nicht rechtens waren: Denn die Konzerne dürfen nach dem gestrigen Urteil nur an der Preisschraube drehen, wenn sie die Verbraucher zuvor in den Verträgen darüber aufgeklärt haben - und das ist in vielen Fällen offensichtlich nicht geschehen. Erst einmal heißt es für Gaskunden jetzt: nicht zu früh freuen und Ruhe bewahren. Denn das Urteil gilt nur für die 25 RWE-Kunden, in deren Namen die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen geklagt hatte. Doch das könnte sich innerhalb des kommenden Monats noch ändern. Dann soll die schriftliche Urteilsbegründung vorliegen, die darüber aufklären soll, ob sich dieses auf die seit 2006 geltende Grundversorgung Gas übertragen lässt. Sollte das der Fall sein, hätten Hunderttausende Kunden das Recht auf eine Rückerstattung. Ob dieses jedoch häufig in Anspruch genommen würde, darf angezweifelt werden. Denn oftmals dürften die Verbraucher ihrerseits nicht um den Gang vors Gericht herumkommen. Und ob sich das wirklich für jeden lohnt, ist fraglich - hat doch die Verbraucherzentrale Bremen ausgerechnet, dass eine vierköpfige Familie auf einen Rückerstattungsbetrag von nicht mehr als 300 Euro kommen dürfte. Den Versorgern spielt das natürlich in die Karten. Denn so könnten sie das unliebsame Urteil einfach aussitzen. Und dennoch haben die Juristen am Bundesgerichtshof eine Sache deutlich gemacht: In Zukunft müssen die Verträge klarer verfasst, auch für den normalen Verbraucher verständlich sein. Die Konzerne müssen genau festhalten, in welchen Fällen sie den Preis erhöhen wollen. Kurz: ein Ende der Wischiwaschi-Klauseln. Stattdessen ist ab jetzt mehr Transparenz gefordert. Daran hat es offenbar bislang in vielen Verträgen gemangelt. Ansonsten wäre ein solches Urteil gar nicht nötig gewesen. Ab jetzt wird Klartext belohnt - und das ist richtig so.

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Weser-Kurier
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Telefon: +49(0)421 3671 3200
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