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Mehr Kontrolle hat niemand in Europa
Gremienvorsitzende der ARD fordern von der EU-Kommission die Anerkennung der Einmaligkeit des binnenpluralen deutschen Rundfunksystems *

München (ots)

Die Konferenz der Gremienvorsitzenden der ARD
begrüßt die Resolution des Europarates zum grenzüberschreitenden
Medienpluralismus vom 10./11. März 2005, in welcher er die
Unverzichtbarkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im digitalen
Zeitalter hervorhebt.
Der Europarat bezeichnet den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als
ein besonders wichtiges Element des sozialen Zusammenhalts, als
essentiellen Faktor pluralistischer Kommunikation und Spiegel
kultureller Vielfalt. Die Europaratsmitglieder - zu welchen auch die
EU zählt - haben sich in dieser Resolution verpflichtet, einen
starken und unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu
gewährleisten und den öffentlich-rechtlichen Rundfunkauftrag
dynamisch weiterzuentwickeln.
Die Gremienvorsitzenden der ARD fordern die EU-Kommission auf,
diese Verpflichtung bei ihrer Politik gegenüber dem
öffentlich-rechtlichen Rundfunk umzusetzen und insbesondere bei der
Anwendung der Regeln des Europäischen Beihilferechts, der
Fernsehrichtlinie und der geplanten Dienstleistungsrichtlinie zu
berücksichtigen. Darüber hinaus weisen sie die in der informellen
Mitteilung vom 3. März 2005 zum Ausdruck gebrachte Auffassung der
EU-Kommission, der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sei
nicht ausreichend bestimmt und kontrolliert, zurück.
Die Kompetenz zur Bestimmung des Funktionsauftrages des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks liegt bei den Mitgliedstaaten.
Gemäß Artikel 5 Abs. 1 GG setzt der deutsche Rundfunkgesetzgeber
unter Beachtung der Programmautonomie der Rundfunkanstalten den
Rahmen, welcher u. a. durch Selbstverpflichtungen des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks weiter konkretisiert wird.
Die Kontrolle über die Erfüllung und Einhaltung dieses
öffentlichen Auftrages ist flächendeckend gewährleistet. Die
binnenplurale Aufsicht über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk durch
die Gremien der Landesrundfunkanstalten, die ARD-Konferenz der
Gremienvorsitzenden und durch den ARD-Programmbeirat garantiert die
effiziente Kontrolle unmittelbar in den Anstalten und beim Programm.
Als Vertreter der Allgemeinheit und Repräsentanten der Gesellschaft
überwachen die Gremien staatsfern den öffentlich-rechtlichen
Rundfunk. Sie üben Beratungs-, Kontroll- und Mitbestimmungsrechte
aus, durch die sie den Funktionsauftrag maßgeblich mitgestalten.
______________
* Wortlaut einer Resolution der ARD-Gremienvorsitzendenkonferenz;
beschlossen am 12. April 2005 in Frankfurt am Main
ARD-Pressestelle
Tel. 089/5900-2176

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