Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. (GfbV)
UN-Menschenrechtsrat schränkt NGO-Beteiligung ein: „Menschenrechte sind kein Sparposten“
Zum Start der 63. Sitzung des UN-Menschenrechtsrats am 7. September kritisiert die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV), dass dieser die Beteiligung der Zivilgesellschaft immer weiter einschränkt. Nichtregierungsorganisationen mit Konsultativstatus dürfen erneut höchstens drei schriftliche Stellungnahmen einreichen. Zuvor waren bis zu fünf möglich.
„Die Finanzkrise der Vereinten Nationen darf nicht zu einer Beteiligungskrise werden. Menschenrechte sind kein Sparposten“, erklärt Gerrit Hofert, UN-Koordinator der GfbV. „Schriftliche Stellungnahmen ermöglichen es, Menschenrechtsverletzungen zu dokumentieren und die Anliegen betroffener Gemeinschaften direkt in die Arbeit des Menschenrechtsrates einzubringen.“
Die Begrenzung zwingt auch die GfbV dazu, stärker auszuwählen, welche Menschenrechtsverletzungen und Anliegen bedrohter Minderheiten und Indigener Völker sie dem Rat einreicht. Bei der kommenden Sitzung plant die GfbV insbesondere, auf die Lage der in Tibet und Xinjiang hinzuweisen.
Die Finanzierung des UN-Menschenrechtssystems steht zugleich unter erheblichem Druck: Im Zuge der sogenannten UN80-Reform wurden im Haushalt für 2026 beim UN-Menschenrechtsbüro OHCHR 117 Stellen gestrichen. Am 6. Juli 2026 bestätigte die UN-Generalversammlung zwar den Status des Menschenrechtsrates als Nebenorgan der Generalversammlung und betonte die Bedeutung einer angemessenen und nachhaltigen Finanzierung seiner Arbeit. Zusätzliche Mittel stellte sie jedoch nicht bereit.
Die GfbV fordert die UN-Mitgliedstaaten auf, den Menschenrechtsrat verlässlich zu finanzieren. Die Begrenzung schriftlicher NGO-Stellungnahmen müsse eine vorübergehende Ausnahme bleiben. Bei den UN80-Reformen müssen Menschenrechtsmandate und der Zugang der Zivilgesellschaft geschützt werden.
„Weniger Berichte und weniger Stellungnahmen bedeuten nicht weniger Menschenrechtsverletzungen“, erklärt Hofert. „Im Gegenteil: Sie bedeuten weniger Möglichkeiten, diese Verstöße international sichtbar zu machen. Gerade Minderheiten, Indigene Völker sowie Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger haben häufig keinen eigenen Zugang zu den Vereinten Nationen. Die Reformen dürfen nicht dazu führen, dass ihre Stimmen nicht mehr gehört werden.“
Kritisch sieht die GfbV auch die Zusammensetzung des Menschenrechtsrates. Nach der aktuellen Bewertung durch Freedom House gelten von den 47 Mitgliedstaaten nur 23 als „frei“. Zwölf werden jeweils als „teilweise frei“ oder „nicht frei“ eingestuft.
Bei der Gründung des Rates wurde festgelegt, dass bei der Wahl der Mitglieder auch deren Beitrag zum Schutz der Menschenrechte zu berücksichtigen sei. Es sei nicht hinnehmbar, dass notorische Menschenrechtsverletzer zu den Mitgliedern gehörten, kritisiert die GfbV.
Sie erreichen Gerrit Hofert unter g.hofert@gfbv.de oder 0551/49906-27.
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