Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. (GfbV)
82. Jahrestag der Deportation der Krimtataren: Russland setzt systematische Verfolgung heute fort
„Mit Hausdurchsuchungen, Verhören und Schikanen gegen politische Gefangene setzen die russischen Behörden auf der Krim ihre Repressionen gegen die krimtatarische Bevölkerung fort. Damit knüpfen sie direkt an die historische Deportation und Vernichtungspolitik unter Stalin an“, warnt Sarah Reinke, Leiterin der Menschenrechtsabteilung der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV). Die Menschenrechtsorganisation macht zum 82. Jahrestag der kollektiven Deportation der Krimtataren unter Stalin am 18. Mai 1944 darauf aufmerksam, dass die Verfolgung der indigenen Bevölkerung durch die russischen Besatzer der Krim weiter zunimmt.
Berichte krimtatarischer Menschenrechtsorganisationen zeigen, dass im ersten Quartal 2026 insgesamt 57 Personen aus politischen Gründen festgenommen wurden. 2025 waren es im gleichen Zeitraum 36, 2024 waren es 43. 18 der 57 Festgenommenen waren Krimtataren. Sie sind überproportional von den Repressionen betroffen, obwohl sie nur noch maximal 12 Prozent der Bevölkerung ausmachen. Das zeigt sich auch bei der Behandlung der Inhaftierten: Die russischen Behörden verweigerten mindestens 23 Menschen die notwendige Gesundheitsversorgung in Haft. Bei 20 der dokumentierten Fälle handelte es sich um Krimtataren.
„Die Gerichtsverfahren auf der Krim sind eine Farce. Die russischen Behörden und Juristen versuchen nicht einmal mehr, den Schein eines unabhängigen und fairen Verfahrens zu wahren, sondern greifen die Rechtsanwälte von Krimtataren offen an und vergeben unmenschlich hohe Strafen ohne jegliche Grundlage“, kritisiert Reinke. „Aus Angst vor Verfolgung sind viele Krimtataren geflohen. Gleichzeitig hat Russland die Demografie stark verändert und ethnische Russen angesiedelt. Krimtatarische Aktivisten kämpfen aus der Diaspora und in der Ukraine um das Überleben ihres Volkes. Wenn es um Schicksal und Zukunft der Halbinsel geht, müssen die Krimtataren mitbestimmen“, fordert Reinke.
Der 18. Mai 1944 markiert das Trauma der Krimtataren: Während viele krimtatarische Männer auf der Seite der Roten Armee gegen Nazideutschland kämpften, deportierte der sowjetische Geheimdienst NKWD die verbliebenen Krimtataren in Viehwaggons nach Zentralasien, in den Ural und nach Sibirien. In dem Völkermord kamen 46 Prozent der mehr als 200.000 Deportierten ums Leben. In der Verbannung unterlagen die Krimtataren dem „Sondersiedlerstatus“: Freizügigkeit war verboten, genauso wie die krimtatarische Sprache und Kultur. Die sowjetischen Behörden zerstörten auf der Krim gezielt die Erinnerung an das Indigene Volk: Sie rissen Denkmäler nieder, verbrannten Bücher und zerstörten Friedhöfe und Moscheen. Grabsteine nutzten sie zum Bau von Schweineställen und Toiletten. Alle ursprünglichen Namen von Dörfern, Städten und Flüssen verschwanden von den Landkarten.
Erst Ende der 1980er Jahre durften die Krimtataren nach und nach in ihre Heimat zurückkehren. Die Folgen des Völkermords an den Krimtataren sind bis heute spürbar und werden durch Russlands völkerrechtswidrige Annexion der Krim 2014 sowie den Krieg gegen die Ukraine weiter verstärkt.
Sie erreichen Sarah Reinke unter s.reinke@gfbv.de oder 0551/49906-13.
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