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Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. (GfbV)

Unabhängigkeitstag Namibias (21.3.): Noch immer keine wirksame Anerkennung des Genozids

Unabhängigkeitstag Namibias (21.3.):

  • Noch immer keine wirksame Anerkennung des Genozids
  • „Gemeinsame Erklärung“ ist unzureichend und völkerrechtlich bedenklich
  • Einweihung eines Gedenksteins für die Opfer auf Shark Island

Anlässlich des heutigen Unabhängigkeitstages Namibias erinnert die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) an die deutsche Verantwortung für den Völkermord an den Herero und Nama. Die Bundesregierung erkennt ihn bis heute nicht völkerrechtswirksam an und versucht, sich aus der Verantwortung zu lavieren: „Die sogenannte ‚gemeinsame Erklärung‘, die der deutsche und der namibische Staat ausgehandelt haben, ist ohne adäquate Konsultation der Nachfahren der Opfer entstanden. Selbst das namibische Parlament hat sie bisher nicht ratifiziert“, erinnerte Nadja Grossenbacher, GfbV-Referentin für Genozid-Prävention und Schutzverantwortung heute in Göttingen. „Fast 120 Jahre nach den Vernichtungsbefehlen des Generalleutnants Lothar von Trotha muss Deutschland seine Verantwortung endlich auch völkerrechtlich anerkennen. Ein Abkommen muss direkt mit den Nachfahren der Opfer ausgehandelt werden. Darin müssen tatsächliche Reparationszahlungen festgehalten sein. Vor allem aber muss sich die Aufarbeitung des Genozids an den Bedürfnissen der Nachfahren orientieren.“

Um dem Völkermord zu gedenken, organisieren Repräsentierende der Herero und der Nama eine Gedenkfeier in !Nami≠nûs (früher bekannt als Lüderitz). Zum mehrtägigen Programm gehört auch die Einweihung eines Gedenksteins auf Shark Island, wo sich damals ein gefürchtetes Konzentrationslager der deutschen Kolonialtruppen befand. Prof. Mutjinde Katjiua, Paramount-Chief der Ovaherero Traditional Authority, und Gaob Johannes Isaack, Chief der Nama Traditional Leaders Association, werden ihn persönlich einweihen.

Am 21. März 1990 wurde das heutige Namibia offiziell unabhängig. Das frühere Süd-West-Afrika war von 1884 bis 1915 deutsche Kolonie. In den Jahren zwischen 1904 und 1908 verübten die Truppen des Deutschen Kaiserreiches einen Völkermord, im Zuge dessen sie etwa 80 Prozent der Herero und 50 Prozent der Nama auslöschten. „Derzeit klagen Nachfahren der Opfer in der namibischen Hauptstadt Windhoek gegen die ‚Gemeinsame Erklärung‘. Sie halten das Dokument für verfassungswidrig“, erklärte Grossenbacher. „Die meisten Fachleute und auch die GfbV halten das Schriftstück sowie den dahin führenden Prozess zudem für völkerrechtswidrig.“

Am 23. März kommt der neue deutsche Spielfilm „Der vermessene Mensch“ in die Kinos, der den Völkermord im heutigen Namibia thematisiert. Er bietet Interessierten eine erste historische Einordnung, vor allem aber eindrucksvolle Bilder. Allerdings wird die Geschichte wird aus Täter-Sicht erzählt – das sollte man beim Anschauen im Hinterkopf behalten.

Sie erreichen Nadja Grossenbacher unter n.grossenbacher@gfbv.de oder 0551/49906-27.

Gesellschaft für bedrohte Völker
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Tel.: +49 551 499 06-21
Fax: +49 551 580 28
E-Mail:  info@gfbv.de
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