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Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. (GfbV)

Brasilien: Gerichtsentscheid bringt indigene Völker in Todesgefahr

Oberster Gerichtshof bestätigt umstrittenes Waldgesetz - Richterspruch bringt Brasiliens indigene Völker in Todesgefahr

--- Göttingen, den 01. März 2018 --- Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat entsetzt zur Kenntnis genommen, dass der Oberste Gerichtshof Brasiliens am Donnerstag eine Revision des 2012 verabschiedeten Waldgesetzes verworfen hat. "Dies ist ein schwarzer Tag für die gut 305 indigenen Völker Brasiliens und die etwa 100 in freiwilliger Abgeschiedenheit lebenden kleinen indigenen Völker, denn die Amnestieregelung für illegalen Holzeinschlag vor 2008 und die Reduzierung von Strafen für andere Rodungen danach bleiben bestehen. Damit wird der Rechtsbrecher belohnt und weiterer Raubbau am Wald wird ermutigt", kritisierte die GfbV-Referentin für indigene Völker, Yvonne Banger am Donnerstag in Göttingen.

"Der Oberste Gerichtshof bringt mit seiner Entscheidung Brasiliens indigene Gemeinschaften in Todesgefahr, denn es öffnet der Vernichtung ihrer Lebensgrundlagen Tür und Tor", sagte Bangert. Die Interessen der Agrarlobby, die den Schutz der indigenen Gebiete des Amazonasregenwaldes als Hindernis betrachtet in ihrer Suche nach immer mehr Anbauflächen zum Beispiel für Soja -Anbau oder Weideflächen für Rinder, hätten sich durchgesetzt. Es sei jetzt zu befürchten, dass sich auch andere Gesetzesvorhaben nicht aufhalten lassen, die die Existenz bestehender und die Schaffung neuer Schutzgebiete für die Indigenen infrage stellen.

So solle das Gesetz PEC 215 die Entscheidung über die Anerkennung von indigenen Schutzgebieten auf das Parlament übertragen, in dem die Agrarlobby stark vertreten ist. "Indigene Menschenrechtler befürchten, dass dann keine weiteren Schutzgebiete anerkannt und neue Antragsverfahren nicht mehr zugelassen werden", berichtete Bangert. "Dabei ist eigenes Land für die indigenen Gemeinschaften überlebensnotwendig."

Auch bereits geschützte indigene Gebiete könnten wieder auf den Prüfstand kommen, um dort lagernde Naturschätze ausbeuten zu können. Gefahr droht dabei besonders durch das Gesetz PEC 65. Darin wird verfügt, dass das bislang dreistufige Umweltprüfverfahren bei neuen Projekten durch nur noch eine Prüfung ersetzt wird, die zudem von einem an einem Bauauftrag interessierten Unternehmen selbst durchgeführt werden kann.

Weitere Informationen: Yvonne Bangert 0551 49906 14

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