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Der Tagesspiegel: Religionsrechtler: Muslime und Christen rechtlich gleich behandeln

Berlin (ots)

Der Experte für Religionsverfassungsrecht Christian
Walter sieht keinen Grund, dem neugegründeten Koordinationsrat der 
Muslime die juristische Anerkennung zu verweigern. Ein Urteil des 
Bundesverwaltungsgerichts von 2005 habe "eindeutig geklärt, dass auch
ein Dachverband eine Religionsgemeinschaft sein kann", sagte er dem 
in Berlin erscheinenden "Tagesspiegel" (Montagausgabe). Walter lehrt 
an der Universität Münster Öffentliches Recht und hat sich über 
Religionsverfassungsrecht habilitiert. Eine Religionsgemeinschaft 
wiederum habe einen "Rechtsanspruch gegen den Staat": Er müsse 
Religionsunterricht einführen, der ihren Glaubensgrundsätzen 
entspricht. Allerdings dürfe ein Dachverband nicht nur koordinieren, 
sondern er müsse "einen Beitrag zur Identität in Glaubensfragen 
leisten". Vor wenigen Wochen hatten sich drei deutsche Muslimverbände
zum "Koordinationsrat der Muslime" zusammengeschlossen. Politiker aus
Bund und Ländern äußerten danach Zweifel, dass dies zu rechtlichen 
Anerkennung des Islam führen könne. Wenn am Mittwoch zum zweiten Mal 
das Plenum der "Deutschen Islamkonferenz" in Berlin tagt, werden die 
Verbände erstmals unter dem gemeinsamen Dach auftreten.
Walter sieht auch keine Hindernisse für die Muslime, als 
Körperschaft öffentlichen Rechts anerkannt zu werden. Dies würde über
den Religionsunterricht hinaus zum Beispiel das Recht bedeuten, von 
bestimmten Abgaben befreit zu werden: "Die Verfassung selbst verlangt
für den Körperschaftsstatus nur, dass die Religionsgemeinschaft 
'durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der 
Dauer bietet'. Meines Erachtens lässt dieses Kriterium hinreichend 
Spielraum, um auch Gemeinschaften anzuerkennen, die einen im 
Vergleich zu den christlichen Kirchen eher kurzen Zeitraum in 
Deutschland etabliert sind."

Pressekontakt:

Der Tagesspiegel
Chef vom Dienst
Thomas Wurster
Telefon: 030-260 09-308
Fax: 030-260 09-622
cvd@tagesspiegel.de


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