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Der Tagesspiegel: VW kannte umstrittenes Indiengeschäft

Berlin (ots)

Berlin - Leitende Manager des Volkswagen-Konzerns
waren schon seit Januar 2005 über die umstrittenen Geschäfte des 
früheren Personalvorstands Helmuth Schuster mit der Regierung des 
indischen Bundesstaates Andhra Pradesh und die Zahlung von zwei 
Millionen Euro indischer Steuergelder an eine nicht vom Konzern 
betriebene Firma informiert, ohne dagegen vorzugehen. Das belegt der 
Schriftverkehr zwischen Konzernjuristen und Schusters indischem 
Geschäftspartner Jagadeesh Raja, der dem "Tagesspiegel am Sonntag" 
vorliegt.
Demnach hatte die VW-Führung bereits seit dem 19. Januar 2005 
Kenntnis von der Überweisung von 116 Millionen indischen Rupien durch
eine regierungseigene Investmentagentur auf das Konto einer Firma 
namens "Vashishta Wahan", die Schuster gegenüber der Regierung von 
Andhra Pradesh als Projektgesellschaft für ein künftiges VW-Werk 
benannt hatte. Finanzberater Raja, der auf Bitte Schusters die 
Geschäftsführung innehatte, sandte im Februar auf dessen Anweisung 
rund die Hälfte dieser Summe auf das Düsseldorfer Konto einer 
Schweizer Tarnfirma. Von dort soll nach Ermittlungen des 
Landeskriminalamtes Niedersachsen das Geld zum Teil auf ein Schweizer
Privatkonto Schusters und an die ebenfalls verstrickte Firma EE 
Trading in Dubai gegangen sein.
Nach Aufdeckung der Affäre hatte die Konzerführung erklärt, Schuster 
sei vom Vorstand nicht autorisiert gewesen und habe "seinen 
Handlungsrahmen überschritten".
Raja, den indische Behörden der Komplizenschaft beschuldigen, wirft 
der VW-Führung dagegen vor, sie habe Schuster fahrlässig freie Hand 
gelassen. Der Konzern solle seine Mitschuld eingestehen und Raja 
entlasten, forderte sein Anwalt. Die Volkswagen AG erklärte auf 
Anfrage, sie habe von "den fraglichen Schreiben" Schusters an die 
Regierung in Andhra Pradesh "erst im Rahmen der Aufklärung der Affäre
Kenntnis erlangt". Folglich hätten "zum gegebenen Zeitpunkt auch 
keine Maßnahmen eingeleitet werden können, um Herrn Dr. Schuster an 
seinem Tun zu hindern."
Inhaltliche Rückfragen richten Sie bitte an:
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