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Der Tagesspiegel: Rot-Grün verständigt sich abschließend auf Neuregelung der DNA-Analyse
Tests auch bei Wiederholungstätern/Massentests geregelt/Richtervorbehalt eingeschränkt

Berlin (ots)

Die DNA-Analyse bei Straftätern wird ausgeweitet.
Am Montagabend einigten sich die Experten der rot-grünen Koalition
nach mehrwöchigen Verhandlungen auf eine Neuregelung des Gesetzes zum
genetischen Fingerabdruck. Im Rahmen der abschließenden Beratungen im
Bundesjustizministerium verabredeten die Koalitionspartner dabei, die
Schwelle für einen DNA-Test erheblich zu senken. Auch
Wiederholungstäter von weniger schweren Straftaten können künftig zum
Test vorgeführt werden, nicht nur, wie bisher, Sexualstraftäter und
Verdächtige bei Straftaten von erheblicher Bedeutung.
Theoretisch greift die neue Regelung, die Rot-Grün jetzt in einen
Gesetzentwurf gießen wird, auch für Ladendiebe und Täter in anderen
Bagatellsachen. Allerdings haben die Grünen in den Verhandlungen eine
Einschränkung durchgesetzt. Wiederholungstätern, so heißt es in der
Vereinbarung, die demTagesspiegel vorliegt, wird nur dann die
Genprobe abgenommen, wenn die Begehung der Taten „in ihrer
Gesamtschau einer Straftat von erheblicher Bedeutung gleichstehen
kann". Es wird also einem Richter obliegen zu entscheiden, wie die
Taten und wie damit der Täter zu bewerten sind.
Außerdem steht die jetzt vorgesehene Ausweitung der DNA-Tests auf
jede Straftat noch unter einem Vorbehalt: Sie gilt nur, wenn der
Richter davon ausgeht, dass der Täter auch künftig Straftaten begehen
wird - erhebliche oder solche, die auch wieder „in der Gesamtschau"
erheblich sind. Der so genannte Richtervorbehalt allerdings wird
künftig eingeschränkt. Eine richterliche Anordnung - bislang
Voraussetzung für eine DNA- Probe - ist künftig in den Fällen nicht
mehr erforderlich: wenn der Verdächtige in einen Test einwilligt, bei
„Gefahr im Verzug" oder bei anonymen Tatortspuren.
Während Innenminister Otto Schily und Bundeskanzler Gerhard
Schröder (beide SPD) - und die Union - schon länger auf die
DNA-Ausweitung drängen, hatten Grüne und einige SPD-Abgeordnete
während der Beratungen Bedenken angemeldet. Die Bedenken sind auch
jetzt offenbar nicht alle ausgeräumt. Dennoch gehen die
Verhandlungspartner davon aus, dass die jetzt getroffene Vereinbarung
so als Gesetzesvorlage in den Bundestag eingebracht wird. Mit dem
jetzt anstehenden Gesetzentwurf will die Koalition zudem noch eine
Gesetzeslücke schließen: Bislang gibt es keine klaren Regelungen zu
den Massengentests, die in der Vergangenheit insbesondere dann
angesetzt wurden, wenn ein Kind Opfer eines Sexualverbrechens
geworden war. Das künftige Gesetz sieht nun klare Vorgaben zur
Erfassung und Löschung der DNA-Daten bei Massenscreenings.
Die Informationen sind bei Nennung der Quelle von sofort an zur
Verwendung frei. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte
an den Tagesspiegel, Politikredaktion (030/26009-389).
ots-Originaltext: Der Tagesspiegel

Rückfragen bitte an:

Der Tagesspiegel
Thomas Wurster
Chef vom Dienst
Telefon: 030-260 09-419
Fax: 030-260 09-622
Email: thomas.wurster@tagesspiegel.de

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