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Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.

Hauptunternehmerhaftung für Mindestlöhne

Berlin (ots)

- Bundesarbeitsgericht ruft Europäischen Gerichtshof an
   - Bauindustrie sieht rechtliche Bedenken bestätigt
"Die deutsche Bauindustrie sieht sich in ihren rechtlichen
Bedenken gegen die Bürgenhaftung von Bauunternehmen für die Zahlung
von Mindestlöhnen durch Nachunternehmer bestätigt". Mit diesen Worten
begrüßte heute in Berlin der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes
der Deutschen Bauindustrie, Rechtsanwalt Michael Knipper, die
Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, die beiden anhängigen
Verfahren zur Hauptunternehmerhaftung für Mindestlöhne auszusetzen
und dem Europäischen Gerichtshof ein Verfahren zur Entscheidung
vorzulegen. Knipper hofft, dass der Europäische Gerichtshof schnell
entscheidet, da die Bauunternehmen dringend Rechtssicherheit
bräuchten. Knipper: "Wenn der EuGH die Regelung kippt, dann muss der
Gesetzgeber ganz schnell handeln und die bestehende Regelung
kassieren".
Mit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts geht ein alter
Streit zwischen Bauindustrie und Bundesregierung in die nächste
Runde. Seit dem 1. Januar 1999 haftet ein Unternehmer
verschuldensunabhängig als selbstschuldnerischer Bürge, wenn ein von
ihm beauftragter Bauunternehmer oder dessen weitere Nachunternehmer
der Verpflichtung zur Zahlung der Mindestlöhne und des Beitrages an
die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft nicht
nachkommen. Die deutsche Bauindustrie hatte diese verschuldens-
unabhängige Kettenhaftung stets kritisiert.
Auch im Internet abrufbar:
www.bauindustrie.de
Dr. Heiko Stiepelmann
Leiter der Abteilung
Volkswirtschaft, Information und Kommunikation
Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.
Kurfürstenstr. 129, 10785 Berlin
Tel.: 030 / 212 86 - 140
Fax: 030 / 212 86 - 189
e-mail:  heiko.stiepelmann@bauindustrie.de
www:  http://www.bauindustrie.de

Original-Content von: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V., übermittelt durch news aktuell

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