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Verbraucherinformationsgesetz: Umwelthilfe fordert Transparenz statt Geheimnistuerei

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Berlin (ots)

Bundesrat soll VIG nicht als "verbraucherrechtlichen Torso" 
verabschieden sondern an moderne Verbraucherschutzstandards im 
Ausland anpassen - Informationsfreiheitsbeauftragte von Bund und 
Ländern beklagen "unzureichende Transparenzregeln" im 
Seehofer-Entwurf - Neuregelung muss weitere Lebensmittelskandale 
verhindern
Nach dem jüngsten bundesweiten Gammelfleischskandal hat die 
Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) den Bundesrat aufgerufen, das 
Verbraucherinformationsgesetz (VIG) an diesem Freitag (22. September)
in der Länderkammer zu stoppen und seine grundlegende Überarbeitung 
zu verlangen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Erfahrungen gebe es 
dafür sowohl in der Bevölkerung als auch unter den Experten eine 
klare Mehrheit. Bei gutem Willen der beteiligten Politiker in Bund 
und Ländern könne "aus einem verbraucherrechtlichen Torso binnen 
weniger Wochen ein Transparenzgesetz entwickelt werden, das 
internationalen Standards genügt", erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer
Jürgen Resch. Er wies darauf hin, dass das VIG in der bisherigen Form
nicht geeignet sei, den nächsten Lebensmittelskandal zu verhindern 
und sein erklärtes Ziel verfehle, für mehr Transparenz in der 
Wirtschaft zu sorgen.
"Der eben erst aufgedeckte Kühlhausskandal hat bei 
verantwortlichen Politikern in Bund und Ländern bisher leider nicht 
zu mehr Nachdenklichkeit geführt, sondern zu mehr Nebelwerferei", 
monierte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. "Es grenzt an 
Volksverdummung, wenn Verbraucherschutzminister Horst Seehofer und 
einige seiner Länderkollegen behaupten, mit dem im Bundestag 
verabschiedeten VIG werde alles besser."  Das habe im Übrigen auch 
die rheinland-pfälzische Umweltministerin Margit Conrad (SPD) 
erkannt, die dem Seehofer-Gesetz am Montag "gravierende Mängel" 
attestierte. Außerdem habe die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
erfreulicherweise - allerdings nur unterstützt vom Land Berlin - im 
Bundesrat Vorschläge für eine deutliche Verbesserung des zur 
Verabschiedung stehenden VIG vorgelegt. Resch erklärte, dass sich 
"Sinn und Unsinn dieses Gesetzes daran entscheidet, ob bei künftigen 
kriminellen Verstößen gegen die Schutzbestimmungen des 
Verbraucherrechts regelmäßig Ross und Reiter genannt werden." Gerade 
an diesem entscheidenden Punkt bringe das vor der Sommerpause im 
Bundestag verabschiedete VIG jedoch keinen erkennbaren Fortschritt.
In Richtung Lebensmittelwirtschaft sagte der DUH-Geschäftsführer, 
er wundere sich über deren defensive Haltung zum VIG. "Die schwarzen 
Schafe schädigen mit jedem aufgedeckten Lebensmittelskandal immer 
aufs Neue ganze Branchen und treiben ehrbare Unternehmen an den Rand 
des Ruins. Gleichzeitig fordern die einschlägigen 
Wirtschaftsverbände, am besten ganz auf das VIG und mehr Transparenz 
zu verzichten. Das verstehe wer will".  Unter Hinweis auf wirksame 
Informationsgesetze in den USA, in Großbritannien und Dänemark, wo 
zum Beispiel die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen regelmäßig und
für jedermann zugänglich veröffentlicht werden, verlangte Resch, 
Verbraucherpolitiker müssten in Deutschland "die weltbesten Standards
eines modernen Verbraucherschutzes anstreben, statt Abwehrkämpfe 
gegen demokratische Informationsansprüche der Konsumenten zu führen. 
Vorbild sollte dabei auch Südafrika sein, wo Informationsansprüche 
ausdrücklich auch gegenüber privaten Wirtschaftsunternehmen 
vorgesehen sind."
Nach Überzeugung der DUH muss den Behörden in dem VIG - entgegen 
der bisherigen Absicht - ausdrücklich eine aktive Informations- und 
Warnpflicht aufgegeben werden. Im Prinzip müssten die Ergebnisse von 
Lebensmittelkontrollen - positive wie negative - zeitnah und 
regelmäßig zum Beispiel im Internet veröffentlicht werden. Den 
Verbraucherinnen und Verbrauchern müsse auch gegenüber privaten 
Unternehmen ein Informationsanspruch eingeräumt werden unter Wahrung 
eines, freilich eng gefassten, Schutzes von Betriebs- und 
Geschäftsgeheimnissen. Auch bei den Informationsansprüchen der 
Verbraucher gegenüber den Behörden "darf das Gesetz nicht mit Hilfe 
ausladender Ausnahmetatbestände faktisch zu einem 
Informationsverhinderungsgesetz verkommen", sagte Cornelia Ziehm, die
Leiterin Verbraucherschutz und Recht bei der DUH. Nach dem bisherigen
Wortlaut entscheiden die Unternehmen selbst, was ein Betriebs- und 
Geschäftsgeheimnis ist und das auch noch nachträglich, wenn sie von 
einer konkreten Bürgeranfrage Kenntnis erlangen. Begründen müssen sie
ihre Einschätzung gegenüber niemandem. Schließlich dürfen sie auch 
Daten geheim halten, die sie selbst als "wettbewerbsrelevant" 
einstufen, damit wird einem Missbrauch quasi Tür und Tor geöffnet. 
Weil nach der VIG-Vorlage insbesondere dann keine Informationspflicht
besteht, wenn bereits gegen ein Unternehmen ermittelt wird, fordert 
die DUH eine "Warnpflicht der Behörden über festgestellte Verstöße 
binnen 24 Stunden."
Ziehm erklärte, dass nach der Verbraucherkommission 
Baden-Württemberg (der so genannten Oettinger-Kommission), die den 
VIG-Entwurf vor der Verabschiedung im Bundestag passagenweise 
gleichlautend kritisiert hatte wie die DUH (s. DUH-PM vom 15. Mai 
2006), auch andere Experten aus Bund und Ländern dem im Bundestag 
verabschiedeten VIG schlechte Noten erteilt haben. Auf ihrer Sitzung 
Ende Juni erklärten die Informationsfreiheitsbeauftragten des Bundes 
und der Länder der VIG-Entwurf schaffe "nur unzureichende 
Transparenzregelungen, die außerdem die Unternehmen nicht ausreichend
zur Offenlegung der verbraucherschutzrelevanten Daten verpflichten." 
Für mehr Transparenz in der Wirtschaft müsse der Gesetzentwurf 
nachgebessert werden, verlangten die Experten aus Bund und Ländern, 
um im Anschluss die Kritik zu formulieren, die auch die DUH schon im 
Juni vorgetragen hatte.
Ziehm forderte die Bundesländer auf, nicht länger gegen ein 
modernes Verbraucherschutzrecht zu agieren: "Die unionsgeführten 
Länder müssen nicht einmal über ihren Schatten springen, sie müssen 
nur umsetzen, was sie vor vier Jahren als Opposition im Bundesrat 
gefordert haben," sagte Ziehm und erinnerte an einen 
Bundesratsbeschluss aus dem Mai 2002. Damals hatten die Unionsländer 
das von der damaligen Bundesregierung vorgelegte VIG mit der 
Begründung abgelehnt, es bleibe hinter seiner Zielsetzung zurück, dem
Verbraucher zu mehr Information, Transparenz und Klarheit zu 
verhelfen. Der so genannte Künast-Entwurf hätte den Unternehmen 
allerdings mehr Offenheit abverlangt und ihnen erheblich weniger 
Möglichkeiten eingeräumt, angebliche Betriebs- und 
Geschäftsgeheimnisse zu verheimlichen, als der jetzt zur Debatte 
stehende Entwurf. Ziehm: "Der bayerische Verbraucherschutzminister 
Sinner hat den Beschluss der Länderkammer damals unterstützt. Jetzt 
hat sein Nachfolger, Werner Schnappauf, die seltene Gelegenheit die 
bayerische Position von damals mit Verspätung doch noch durchzusetzen
- gegen Horst Seehofer. Gleiches gilt übrigens auch für den 
rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck, der bei der 
Abstimmung am Freitag nun anscheinend mit den unionsregierten Ländern
für ein unwirksames Gesetz stimmen will".
Für Rückfragen:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Deutsche Umwelthilfe e. V., 
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Tel.: Mobil.: 0171 3649170, 
Fax.: 030 258986-19, E-Mail:  resch@duh.de
Dr. Cornelia Ziehm, Leiterin Verbraucherschutz und Recht, Deutsche 
Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 
258986-0, 0160 5337376, E-Mail:  ziehm@duh.de
Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik, Deutsche Umwelthilfe e. V., 
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Tel.: 030 258986-0,
Fax.: 030 258986-19, Mobil: 0171 5660577, E-Mail:  rosenkranz@duh.de

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