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Deutsche Umwelthilfe e.V.

Belland-Einwegbecher in den Bundesligastadien München, Frankfurt, Nürnberg und Hamburg ökologisch nachteiliger als entsprechende Mehrwegsysteme

Berlin (ots)

Das Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL berichtet in seiner aktuellen Ausgabe über 
Abmahnung und rechtliche Schritte der Deutschen Umwelthilfe e. V. gegen die Firma 
BellandVision - Umweltschützer fordern zukünftig Einblick in die Mengenstromnachweise
Berlin, den 13. August 2006 (aktualisiert 21. August 2006): Wegen Falschaussagen 
zu einem nur behaupteten Recycling sowie falscher Materialkennzeichnung von Einweg-
Trinkbechern hat die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) die Firma BellandVision in 
den vergangenen Wochen mehrfach abgemahnt. In den vier Bundesligastadien München, 
Nürnberg, Frankfurt und Hamburg werden Getränke nach Rechercheergebnissen der DUH 
nicht mehr in den tatsächlich umweltfreundlichen Mehrwegbechern, sondern in 
Einweg-Trinkbecher aus „Belland-Material" vertrieben. Im Rahmen einer chemischen 
Analyse von Belland-Bechern mit den Schriftzügen „Coca Cola" und „1860 München" 
stellte das Deutsche Kunststoff Institut fest, dass diese - trotz anders lautender 
Kennzeichnung - aus dem Billigkunststoff  „Polystyrol" und nicht aus dem sehr viel 
teureren BellandMaterial bestehen. Offensichtlich wird - wenn überhaupt - nur ein Teil 
der Becher aus „Belland-Wundermaterial" hergestellt, das mit angeblich 150 Mio. Euro 
Entwicklungsaufwand (so das Nachrichtenmagazin „Der SPIEGEL" in der aktuellen Ausgabe 
vom 14.8.2006) seit 1984 durch Belland vertrieben wird.
„Das sogenannte Belland-Materialsystem bleibt bislang den Nachweis schuldig, dass es 
tatsächlich im Kreislauf geführt wird", so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der 
Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH). Seit der erstmaligen Präsentation dieses Kunststoffs 
wurden nach Angaben von BellandVision erst ein bis zwei Tonnen Belland-Recyclat beim 
Fraunhofer Institut hergestellt. Dem Verbraucher suggeriert BellandVision hingegen, so 
ökologisch wie ein Mehrwegsystem zu sein. Zugleich handelt es sich damit nach Auffassung 
der DUH um einen wettbewerbs- und möglicherweise auch strafrechtlich relevanten Verstoß gegen 
geltendes Recht. Die DUH wird die zuständigen staatlichen Stellen auffordern, tätig zu werden 
und die eigenen Rechercheergebnisse zur Verfügung stellen.
In ihrer Eigenwerbung behauptet BellandVision „so ökologisch wie Mehrweg und 
ökonomisch wie Einweg" zu sein. Seit Jahren bringt das Unternehmen Kunststoffprodukte 
in Verkehr, für die nach den Erkenntnissen der DUH keine laufende Recyclinganlage besteht. 
In ihrer von der DUH am 27. Juli 2006 erfolgreich abgemahnten Pressemitteilung vom 
25. Juni 2004 hatte BellandVision sogar noch behauptet: „Das gebrauchte Material wird 
von dem Unternehmen selbst dann zurückgenommen, wenn es zusammen mit anderen Verpackungen 
und organischen Essensresten vermischt angefallen ist. ... Seine ökonomischen und 
ökologischen Vorteile entfaltet das Material jedoch immer dann, wenn es nach Gebrauch 
nicht beseitigt, sondern dem Kreislauf weitere Male zugeführt wird. Je öfter BELLAND(R)Material 
dann den Kreislauf durchläuft, desto höher ist der ökonomische und ökologische Nutzen 
für den Hersteller und den Caterer. Der technische Verschleiß von BELLAND(R)-Material 
wird durch den Anteil an Neuware ausgeglichen, der durch Mengenverluste bei der 
Erfassungslogistik sowieso erforderlich ist. Durch ein Eigeninteresse des Veranstalters 
an der Wiederverwendung und die damit einhergehenden sinkenden Kosten ist Catering-Geschirr 
aus BELLAND(R)Material in Bezug auf die Nachhaltigkeit dem Wettbewerb deutlich überlegen." 
Bezeichnenderweise hat BellandVision neben vielen anderen Aussagen auch diese Pressemitteilung 
nunmehr aus dem Netz genommen. Tatsächlich bestätigt BellandVision in 
Schreiben an 
die DUH, dass bis heute keine laufende Recyanlage besteht. Für ihre seit 
Jahren angeblich 
kurz vor der Fertigstellung stehende Recyclinganlage in Rudolstadt hat BellandVision
 laut Schreiben vom 4. August 2006 gar erst „in dieser Woche" den Bauantrag gestellt.
Die Verpackungsverordnung fordert für die Verwertung von Kunststoffen die werkstoffliche 
Verwertung für mindestens 36 Prozent. Nach ihren eigenen Angaben hat BellandVision in 
den vergangenen 22 Jahren ganze zwei Tonnen Belland Recyclat in der angeblich für 300 
Jahrestonnen ausgelegten Recycling-Anlage hergestellt. Dies ist bei einem Bechergewicht 
von 11,5 Gramm das Material für ganze 180.000 Becher. Allein in den vergangenen 12 
Monaten rechnet die DUH mit 3 - 5 Mio. Plastikbechern, die BellandVision in den 
Fußballstadien von München, Frankfurt und Nürnberg in Verkehr gebracht hat.
Laut den Belland-Schreiben vom 1. und 4. August 2006 soll die in Rudolstadt 
„wieder aufzubauende" Recycling-Anlage aus dem Fraunhofer-Institut eine Kapazität von 
250 - 300 Jahrestonnen haben. Wenn dies so ist - warum erfolgte dann kein Recycling des 
bisher angefallenen Plastikmülls in der bestehenden Anlage? Laut SPIEGEL lagert die 
Recyclinganlage seit Jahren in Einzelteile zerlegt in der Scheune eines Bauernhofs und 
wurde zuletzt 1998 für Becher des damaligen Kirchentags genutzt. BellandVision GmbH gab 
zudem schriftlich die „thermische Verwertung" - also Verbrennung - von Belland Material 
in der Vergangenheit zu. Die DUH geht zudem Hinweisen nach, dass die Verbrennung von mit 
Belland-Bechern verunreinigtem Stadion-Müll bis in die jüngste Zeit erfolgte.
Der für BellandVision zuständige Freistaat Bayern hat bislang offensichtlich keinen 
der vorgelegten Mengenstromnachweise beanstandet. Besonders peinlich: BellandVision hat 
im November 2004 die Bayerische Staatsmedaille für Verdienste um Umwelt und Gesundheit 
von Landesumweltminister Werner Schnappauf (CSU) erhalten. Die DUH fordert daher, im 
Rahmen der derzeitigen Novellierung der Verpackungsverordnung sicherzustellen, dass 
Umwelt- und Verbraucherorganisationen vollen Einblick in die jährlich abzugebenden 
Mengenstromnachweise nehmen können.
Möglicherweise strafrechtliche Tatbestände kann schließlich der von BellandVision 
mit Schreiben vom 4. August 2006 zugegebene Einsatz von Polystyrolbechern aufwerfen. 
Die Erklärung, dabei handele es sich um einen bei der Einführung von innovativen Produkten 
üblichen Vorgang, über Blindproben die Verbraucherakzeptanz zu testen, wertet die DUH 
als reine Schutzbehauptung.
Nur bei einem der aktuell untersuchten Belland-Becher - dem (gelblichen) Bayern München 
Becher - vermutet die DUH den Einsatz des so genannten Belland-Materials. Dieser weist 
in Längsachse in die Länge gezogene blasenähnliche Einschlüsse auf. Dies ist ein Hinweis 
auf Verarbeitungsprobleme, die bereits mehrfach von Belland-Material berichtet wurden. 
Ein weiterer untersuchter, in der Münchner Fußball-Arena eingesetzte Belland-Becher mit 
Aufdruck, so z. B. der (weiß-klarsichtige) 1860er Becher, ist nach den aktuellen 
chemischen Analysen ebenso aus Polystyrol hergestellt wie der „Coca Cola Allianz 
Arena Becher". 
Sollten die Polystyrol-Becher wirklich als „Blindversuch" taugen, so müssten sie alle 
dieselbe Einfärbung haben und eine PS-Kennzeichnung tragen. Warum hat BellandVision dann 
die aus Polystyrol bestehenden Becher nicht ebenfalls gelblich eingefärbt? Liegt es 
daran, dass eine gelbliche Verfärbung unerwünscht, da unästhetisch ist? Was ist der 
Sinn eines angeblichen „Blindversuchs", bei dem Polystyrol-Einwegbecher mit dem 
Symbol für BellandMaterials zum Einsatz kommen?
Die DUH hatte BellandVision ultimativ aufgefordert, die falsche Kennzeichnung von Polystyrol-Bechern 
als angebliche Belland-Material-Becher bis zum 11. August 2006, 16 Uhr zu unterlassen 
und dies der DUH schriftlich zu bestätigen und zu belegen, dass Becher aus Polystyrol 
mit Belland-Material-Kennzeichnung nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Durch unzutreffende 
Kennzeichnung verschafft sich BellandVision damit einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil 
gegenüber Konkurrenten. Sollte sich zudem herausstellen, dass BellandVision die nach 
VerpackV vorgeschriebenen Verwertungsquoten nicht einhält, so handelt es sich dabei 
(lt § 15 Nr. 6) um eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbußen von bis zu 50.000 EUR
geahndet werden kann (§ 61 Abs. 1 Nr. 5 in Verbindung mit § 61 Abs. 3 Krw-/AbfG).
Nachdem diese Frist ergebnislos verstrichen ist, wird die DUH nun die zuständigen 
Vollzugsorgane der Länder auffordern, entsprechend tätig zu werden. Darüber hinaus sind 
wettbewerbsrechtliche Anträge auf Abgabe einer Strafbewehrten Unterlassungserklärung 
durch Wettbewerber sehr wahrscheinlich.
Für Rückfragen:
Jürgen Resch, 
Deutsche Umwelthilfe e.V., 
Fritz-Reichle-Ring 4, 
78315 Radolfzell (www.duh.de)
Tel.: Mobil.: 0171/ 3649170, 
Fax.: 0 77 32/ 9995-77, 
E-Mail:  resch@duh.de
Dr. Gerd Rosenkranz, 
Deutsche Umwelthilfe e.V., 
Neue Promenade 3/Hackescher Markt 4, 
10178 Berlin, 
Tel.: 030/ 25 89 86-15, 
mobil 0171/ 56 60 577, 
E-Mail:  rosenkranz@duh.de

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