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Deutsche Umwelthilfe begrüßt „wichtigste Entscheidung zur Zukunft des Dosenpfandes“ Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erteilt klagenden REWE- Händlern eine „schallende Ohrfeige“

Berlin (ots)

Dosenpfand hat nun dauerhaft Bestand und
verstößt weder gegen europäisches noch nationales Recht
Berlin, 20. Oktober 2005: „Die Schlacht um das Dosenpfand ist nun
endgültig entschieden. Das heutige Urteil beendet das von der Einweg-
Lobby über sieben Jahre betriebene absurde Prozess-Theater“, sagt
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e. V.
(DUH). Ziel der erbittert geführten Auseinandersetzung war der
Versuch, von großen Handelsketten wie Einweg-Abfüllern, das
bestehende Mehrweg-Pfandsystem über eine Flut an Getränkedosen und
Einweg-Flaschen zu Fall zu bringen. Mit der Einführung des
„Dosenpfandes“ im Januar 2003 haben nun über 10.000 mittelständisch
geprägte, auf Mehrweg setzende Getränkehändler, über 1.200 Brauereien
und hunderte Fruchtsaftabfüller und Mineralbrunnen eine Zukunft. Der
eindrucksvollste Erfolg für die Natur zeigt sich im Rückgang der
Landschaftsvermüllung. Vor der Pfandpflicht landeten nach
Berechnungen der DUH jährlich 2 – 3 Milliarden Getränkedosen und
PET-Flaschen in Parkanlagen, am Straßenrand oder in Gewässern.
„Das heutige Urteil ist die wichtigste Entscheidung zur Zukunft
des Dosenpfands“, so DUH-Anwalt Dr. Remo Klinger. „Alle Unternehmen
haben jetzt Rechtssicherheit. Der Europäische Gerichtshof hatte für
die Rechtmäßigkeit des Einwegpfandes das Bestehen eines
arbeitsfähigen Rücknahmesystems vorausgesetzt. Dass dies der Fall
ist, hat das dafür zuständige OVG Berlin-Brandenburg heute
abschließend positiv entschieden. Die Obstruktionsstrategie weiter
Teile des Handels ist nun endgültig gescheitert.“
Bei der heutigen mündlichen Verhandlung vor dem OVG Berlin-
Brandenburg (Az.: 12 B 3.05) erschienen die Anwälte der Einweglobby
in beeindruckender Truppenstärke. Unter Führung des REWE-Anwaltes
Meier traten auch die bisher in allen Verfahren letztendlich
unterlegenen Kollegen Weidemann und Rolf Karpenstein zum letzten
Gefecht für die Dosenbierlobby auf. Nach Zählung der DUH beläuft sich
die Anzahl der allesamt gescheiterten Einzelklagen gegen das
Pflichtpfand auf über 14.000, zusamengefaßt in mehr als 100
Verfahren, vor praktisch allen deutschen Gerichten.
„Mit der heutigen endgültigen Niederlage der Einweglobbyisten
unter Führung der REWE, Aldi, Lidl und Metro müssen diese das
Scheitern ihrer Chaosstrategie endlich einsehen. Es ist ein gutes
Zeichen, dass der Rechtsstaat nicht in die Knie geht, wenn große
Konzerne für sich in Anspruch nehmen, gegen geltendes Recht verstoßen
zu dürfen, wie dies bei der Einführung des Dosenpfandes der Fall
war“, so Resch.
Für Rückfragen:
Jürgen Resch, Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH), 
Bundesgeschäftsführer; Tel.: 07732-9995-0; mobil: 0177/3323300, 
Email:  resch@duh.de
Dr. Remo Klinger, Kanzler Geulen & Klinger,  Schaperstraße 15, 10719 
Berlin, Telefon 030-884728-0, Telefax 030-884728-10
Dr. Gerd Rosenkranz, Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH), Leiter Politik,
Tel.: 030-258986-15; Mobil: 0171/5660577, Email:  rosenkranz@duh.de

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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