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Deutsche Umwelthilfe e.V.

München überschritt am Sonntag zum 36.Mal Feinstaubgrenzwert und verstößt somit gegen geltendes EU-Recht
Deutsche Umwelthilfe wird nun Fahrverbote für ungefilterte Dieselfahrzeuge auf dem Klageweg durchsetzen

München/Berlin (ots)

Am gestrigen Ostersonntag überschritt
München mit 58 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft den geltenden
Grenzwert von 50 Mikrogramm an der Landshuter Allee zum 36. Mal in
diesem Jahr. (Quelle: Bayerisches Landesamt für Umweltschutz). Damit
ist die die bayerische Landeshauptstadt nicht nur die "schmutzigste
deutsche Stadt", was den Feinstaub angeht. München verstößt zudem
seit gestern gegen geltendes EU-Recht.
Am vergangenen Freitag hatten die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)
und der Bund Naturschutz (BN) der Stadt München und der Regierung von
Oberbayern eine letzte Frist für die Einleitung kurzfristiger
Maßnahmen gesetzt. Doch nichts geschah. Im Gegensatz zu anderen
belasteten Städten wie Düsseldorf und Dortmund, die zum Schutz ihrer
Bürger Fahrverbote für dieselbetriebene Lkw verhängten, verweigert
sich München dem Gesundheitsschutz seiner Bürger.
"Die DUH wird über ihren Anwalt Dr. Remo Klinger noch diese Woche
im einstweiligen Verfügungsverfahren Sofortmaßnahmen zum
Gesundheitsschutz der Münchner Bürger beim Münchner
Verwaltungsgericht beantragen. So ist beispielsweise eine sofortige
Sperrung des Mittleren Rings sowie weiterer Teile des Münchner
Stadtgebiets für den Schwerlastverkehr denkbar. Eine weitere
sinnvolle und durchsetzbare Maßnahme ist ein Fahrverbot für
Diesel-Pkw ohne Partikelfilter", so Jürgen Resch,
Bundesgeschäftsführer der DUH.
Schwere Vorwürfe richtet die DUH gegen die bayerische
Staatsregierung und die Stadt München, die konzeptlos vor
"Aktionismus" warnten, ein weiteres "Nachdenken" für Mitte April
ankündigten und dann erst einmal in den Osterurlaub fuhren. "Obwohl
absehbar war, dass wir bereits über Ostern weitere Überschreitungen
der Feinstaub-Höchstgrenzen erleben würden, lassen die
verantwortlichen Politiker die Münchner Bürger mit ihrer vergifteten
Luft allein. Es ist Skandal, wie die Staatsregierung einmal mehr vor
der Autoindustrie kuscht. Die Umweltverbände müssen nun sogar die
Einhaltung von Recht und Gesetz auf dem Klagewege durchsetzen", so
Resch.
Mit ihrer Klage gegen die Stadt München und die Regierung von
Oberbayern will die DUH erreichen, dass beispielsweise die Durchfahrt
für Lkw in der Landshuter Allee zeitlich beschränkt oder vollständig
unterbunden wird: "Weil die Mehrzahl der Dieselfahrzeuge, auf die die
Feinstaubbelastung zurückzuführen ist, die Landshuter Allee als
Durchfahrtsstraße nutzen, braucht man dort nur ein
Durchfahrtsverbotsschild für Lkw aufzustellen", so DUH-Anwalt Dr.
Remo Klinger, der die Interessen des Anwohners Dieter Janecek
vertritt.
Gleichzeitig will Klinger das "Schwarze-Peter-Spiel" von Bund,
Ländern und Gemeinden beenden, die sich gegenseitig die Verantwortung
zuschöben, wenn es um konkrete Maßnahmen geht. So fordert zwar die
Stadt München ein Fahrverbot für Lastwagen, der Kommune seien aber
die Hände gebunden, weil die Bezirksregierung im Verbund mit dem
Umweltministerium klare Konsequenzen blockiere. DUH-Anwalt Klinger
hält das für eine Ausrede: "Die Städte können sehr wohl unter
Anwendung des ihnen zur Verfügung stehenden
straßenverkehrsrechtlichen Instrumentariums unmittelbar und
unverzüglich Maßnahmen treffen. Sie können nicht sagen: Wir bekommen
die Genehmigung so und so nicht, deshalb versuchen wir's erst gar
nicht. Wenn die Stadt etwas will und die obere Behörde das untersagt,
muss die Stadt halt bitte schön gegen die Behörde vorgehen."
Nachfolgend ein Auszug aus dem Schreiben des DUH-Anwaltes Dr. Remo
Klinger von vergangener Woche an die Stadt München:
"...Da damit die Gefahr der Grenzwertüberschreitung (§ 4 Abs. 2
der 22. BImSchV) für das Jahr 2005 bereits am heutigen Tag droht,
beantragen wir, unverzüglich und binnen 24 Stunden alle notwendigen
und in ihrer Zuständigkeit stehenden Maßnahmen zur Einhaltung der
Immissionsgrenzwerte für Feinstaubpartikel (PM10) von 50
Mikrogramm/m3 PM10 bei 35 zugelassenen Überschreitungen im
Kalenderjahr an der Landshuter Allee 112, 80637 München zu ergreifen.
Der Anspruch unseres Mandanten zur Ergreifung der erforderlichen
Maßnahmen ergibt sich unmittelbar aus § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO
i.V.m. § 45 BImSchG. Ein Entschließungsermessen zu der Frage, ob ihre
Behörde tätig wird, steht Ihnen nicht zu. Da der Kraftfahrzeugverkehr
die Hauptverursachungsquelle darstellt, ist hier anzusetzen."

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Deutsche Umwelthilfe e.V., Fritz-Reichle-Ring 4, 78315
Radolfzell (www.duh.de), Tel.: Mobil.: 0171/ 3649170, Fax.: 0 77 32/
9995-77, E-Mail: resch@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4,
10178 Berlin, Tel.: 030/ 25 89 86-15, mobil 0171/ 56 60 577, E-Mail:
rosenkranz@duh.de

Dr. Remo Klinger, Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger,
Schaperstraße 15, 10719 Berlin, Tel.: 030 884728 0, Fax.: 030 884728
10, E-Mail: klinger@geulen.com

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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