Radweg auf der Kantstraße: Verwaltungsgericht lehnt Fristverlängerungsantrag des Senats ab und verlangt umgehende Mitteilung, ob dieser an Rückbauplänen nach Berlin-Wahl festhält
Berlin (ots)
Im Eilverfahren um den Erhalt des geschützten Radwegs auf der Kantstraße hat das Verwaltungsgericht den Berliner Senat zu einer Mitteilung über die Rückbaupläne nach der Abgeordnetenhauswahl aufgefordert. Bis heute hätte die Berliner Senatsverwaltung dem Verwaltungsgericht ihre Antragserwiderung und den vollständigen Verwaltungsvorgang vorlegen müssen. Stattdessen beantragte sie eine Fristverlängerung bis zum 28. September - obwohl die Markierungsarbeiten bereits ab dem 1. Oktober beginnen sollen. Das Verwaltungsgericht hat diese Fristverlängerung abgelehnt, sofern an diesem Baustart festgehalten wird. Zugleich bittet das Gericht die Senatsverwaltung um umgehende Mitteilung, ob nach der Berlin-Wahl an den Plänen festgehalten wird.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt die klare Reaktion des Gerichts und fordert den Senat auf, sämtliche Arbeiten zur Umsetzung des Rückbaus auszusetzen und ein Moratorium bis zur Bildung einer neuen Landesregierung zu erklären. Die DUH unterstützt das Eilverfahren eines betroffenen Radfahrers gegen den geplanten Rückbau des geschützten Radwegs auf der Kantstraße.
Dazu DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch:
"Der abgewählte Senat darf auf der Kantstraße keine Fakten schaffen, die die nächste Regierung wieder rückgängig macht. Der kommende Senat muss die Möglichkeit haben, die Planung neu zu bewerten. Unser Ziel ist der dauerhafte Erhalt eines eigenständigen geschützten Radwegs auf der Kantstraße. Die Berlinerinnen und Berliner haben der Schwarz-Roten Autopolitik am vergangenen Sonntag eine deutliche Absage erteilt. Wir fordern ein Moratorium aller Verkehrswende-Rückwärts-Projekte in Berlin bis zur Konstitution der neuen Berliner Regierung."
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