Pressezitat: Deutsche Umwelthilfe gewinnt Klage gegen Kentucky Fried Chicken zu Verstößen gegen die Mehrwegangebotspflicht
Berlin (ots)
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat vor dem Landgericht München (Aktenzeichen: 3 HK O 3334/25) einen wichtigen Erfolg für weniger Verpackungsmüll durchgesetzt: Zwei Filialen eines Kentucky Fried Chicken Franchisenehmers müssen für ein vollständiges und stets verfügbares Mehrwegangebot sorgen. Um Mehrweg über das reine Angebot in die breite Nutzung zu bringen, fordert die DUH von Bundesumweltminister Carsten Schneider eine nationale Einweg-Steuer auf Takeaway-Verpackungen von mindestens 50 Cent nach den kommunalen Vorbildern Tübingen, Konstanz und neuerdings auch Freiburg.
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH:
"Einweg steht beim Mitnehmen von Speisen und Getränken und sogar beim Hinsetzen vor Ort bei großen Fast-Food-Ketten wie Kentucky Fried Chicken immer noch an erster Stelle. Das muss sich ändern. Der Franchisenehmer von Kentucky Fried Chicken muss nach unserem Klageerfolg nun für die Filialen sicherstellen, dass Kundinnen und Kunden ihre Getränke immer in Mehrwegbechern erhalten und sie dafür nicht, wie in einer Filiale vorgefallen, eine Online-Bestellung tätigen müssen. Solche Hürden sind absurd und zeugen davon, dass viele Betriebe Mehrweg weiterhin boykottieren. Neben einem vollständigen und stets verfügbaren Mehrwegangebot braucht es darüber hinaus finanzielle Anreize, Mehrweg zu nutzen. Tübingen und Konstanz zeigen, dass eine Einweg-Steuer auf Takeaway-Verpackungen zu weniger Einweg-Müll führt. Bundesumweltminister Schneider muss die Steuer bundesweit einführen."
Link:
Mehr Informationen zur Mehrwegangebotspflicht: https://www.duh.de/the...en/becher/
Pressekontakt:
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de
Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell