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Oberverwaltungsgericht verhandelt Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die Bundesregierung auf wirksames Nationales Luftreinhalteprogramm

Berlin (ots)

Wird die Bundesregierung auf Druck der Deutschen Umwelthilfe (DUH) endlich verpflichtet, ein wirksames Nationales Luftreinhalteprogramm aufzustellen? Am Donnerstag, den 29. Februar, verhandelt das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) die Klage der DUH wegen zu hoher Luftschadstoffemissionen. Im Erfolgsfall muss die Bundesregierung das Nationale Luftreinhalteprogramm um wirksame Maßnahmen erweitern, mit denen der Ausstoß von Ammoniak, Stickoxiden, Feinstaub und Co. bundesweit reduziert wird.

Konkret wirft die DUH der Bundesregierung vor, gegen die Europäische Richtlinie zur Reduktion nationaler Emissionen bestimmter Luftschadstoffe (NEC-Richtline 2016/2284/EU) zu verstoßen: Die Maßnahmen im Nationalen Luftreinhalteprogramm reichen nicht aus, um sämtliche Reduktionsziele für 2025 und 2030 sicher einhalten zu können. Zudem hat die Regierung viele in ihren Prognosen bereits eingerechnete Maßnahmen wie das Heizungsgesetz abgesagt oder abgeschwächt in dem sie nun Feinstaubschleudern wie Holzheizungen nicht beschränkt und keine verpflichtende Abgasreinigung vorschreibt. Die einkalkulierte Verlängerung der Kaufprämie für Elektrofahrzeuge ist seit Ende 2023 Geschichte und auch die Abgasnorm Euro 7 sieht entgegen der Planung keine Verschärfungen für Pkw vor, was zu erheblich mehr Schadstoffen, insbesondere des Dieselabgasgifts Stickstoffdioxid, führt.

Die Verhandlung ist öffentlich.

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch steht vor Ort für Interviews zur Verfügung. Für die Vermittlung und Rückfragen wenden Sie sich gern an presse@duh.de.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Walter

Pressesprecher

Datum:

Donnerstag, 29. Februar 2024 um 10 Uhr

Ort:

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg

Hardenbergstr. 31, 10623 Berlin

Teilnehmer:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH

Pressekontakt:

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de

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