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Deutsche Umwelthilfe e.V.

Off-Roader von VW, DC und BMW wurden wegen hoher Abgasemissionen als "leichte Nutzfahrzeuge" zugelassen.

Berlin (ots)

Besitzer von VW-Touareg, M-Klasse und BMW-X5 haben Anspruch auf
Nachbesserung auf die Abgasnorm Euro-3
Wohl keinem der stolzen Besitzer eines BMW X5, VW Touareg oder
einer M-Klasse von Mercedes (jeweils mit Dieselmotor) ist bewusst,
dass er einen der dreckigsten und spritdurstigsten Neuwagen eines
deutschen Autoherstellers fährt. In Printveröffentlichungen und im
Internet informieren diese drei deutschen Autoher-steller ihre Kunden
falsch über ihr Spitzenprodukt über dessen Nichteinhaltung der
Pkw-Abgasnorm. Die Deutsche Umwelthilfe e.V hat enthüllt, dass die
drei deutschen Automobilunternehmen Volkswagen, DaimlerChrysler und
BMW ihre Edel- Off-Roader Dieselmotoren wegen zu hoher Abgaswerte
beim Kraftfahrtbundesamt als "leichte Nutzfahrzeuge" zugelassen haben
und dennoch in Ihren Printunterlagen, Verkaufs-prospekten bzw. in
Ihrem Internetauftritt falsche Angaben zur Abgasnorm Euro-3 machen.
Für Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe
e. V. ist hiermit der Tatbestand der "arglistigen Täuschung" erfüllt.
BMW, DaimlerChrysler und Volkswagen ver-sprechen für den X5, die M-
Klasse oder den Touareg mit Dieselmotor die Einhaltung der Ab-
gasnorm Euro-3. Tatsächlich wären diese Edel-Off-Roader wegen zu
hohen Schadstoffemis-sionen bereits seit drei Jahren nicht mehr
erstzulassungsfähig - zumindest nicht als Pkw. Um beim Kraftfahrt-
Bundesamt in Flensburg dennoch die Typenzulassung zu erhalten, haben
Sie diesen Pkw - weil schwerer als 2.500 kg - nach den
Abgasgrenzwerten für Kleinlaster (98/69/ EG III;A) angemeldet. Dies
entspricht der für Pkw nur bis 1999 gültigen Euro-2-Norm.
Kunden, die ihren X5 korrekt als Pkw zulassen, merken den
Schwindel spätestens beim Zah-len der Kfz-Steuer: Die Schlüssel-Nr.
51 im Kfz- Brief verrät: Sie werden nach Euro-2 besteuert und zahlen
daher (wegen des hohen Schadstoffausstoßes) eine erhöhte Kfz-Steuer.
Ein weit gravierenderer Nachteil der alten Abgasnorm ist zudem der
deutlich niedrigere Wiederver-kaufswert eines Gebrauchtwagens, der
nur die alte Abgasnorm Euro-2 erfüllt. "Der Schaden für den
geprellten Fahrzeughalter kann sich insgesamt auf mehrere tausend
Euro pro Pkw addieren", so Resch. "Die Einführung des Drei-Wege-Kats
Mitte der 80er Jahre hatte Wertver-luste von bis zu 50 Prozent bei
Gebrauchtwagen ohne Kat zur Folge. Luxus-Off-Roader ohne Rußfilter
werden spätestens 2004 deutlich an Wert verlieren."
Nach Ansicht der Deutschen Umwelthilfe haben Besitzer dieser
Fahrzeuge nach dem Inkraft-treten des neuen Kaufrechts zum 1. Januar
2002 einen Rechtsanspruch auf "Nacherfüllung". Dr. Remo Klinger vom
Berliner Rechtsanwaltsbüro Geulen & Klinger fordert die Käufer dieser
Fahrzeuge auf, ihre Verkaufsprospekte zu studieren. Sollte ihnen
mündlich oder schriftlich die Einhaltung der Euro 3 Abgasnorm
versprochen worden sein, haben sie Anspruch auf kosten-lose
Nachbesserung: "Volkswagen, DaimlerChrysler und BMW müssen ihre nicht
den Zusa-gen entsprechenden Fahrzeuge so umrüsten, dass sie die
EURO-3 Norm einhalten. Alle da-mit verbundenen Kosten sind dann von
Volkswagen, DaimlerChrysler oder BMW zu tragen. Die Unternehmen
könnten die Maßnahme nur dann verweigern, wenn die Nachrüstung un-
verhältnismäßige Kosten verursachen würde. Davon ist nicht
auszugehen."
Nach Aussagen von VW-Konzernchef Pischetsrieder betragen die durch
den Rußfilter verur-sachten Mehrkosten - je nach Fahrzeugtyp,
zwischen 200 und 600 Euro. "Die Nachrüstung eines modernen Mercedes
Diesel-Pkw ist Greenpeace problemlos geglückt - wir sind zuver-
sichtlich, dass es auch den Automobilunternehmen gelingen wird, die
fehlerhaften Edel-Offroader mit Dieselrußfilter und
Stickoxidreduktion auszustatten", so Jürgen Resch. "Geschädigte
Besitzer des Touareg, der M-Klasse und des X5 können sich an die
Deutsche Umwelthilfe wenden - wir werden versuchen, sie bei der
Durchsetzung ihrer Ansprüche zu unterstützen."
Die Deutsche Umwelthilfe hat in Schreiben an die
Vorstandsvorsitzenden von Volkswagen, DaimlerChrysler und BMW
gefordert:
1. einen sofortigen Verkaufsstop für die Luxus-Offroader, der
nicht die Euro-3 Abgasnorm für Pkw erreicht; obwohl dieses zugesagt
wird;
2. eine Rückrufaktion für alle bisher ausgelieferten Fahrzeuge und
kostenlose Nachbesse-rung auf die in den Prospekten zugesagten Euro-
3 Abgaswerte für Pkw;
3. eine Erklärung von BMW, DaimlerChrysler und Volkswagen, dass
zukünftig alle Pkw-Neufahrzeuge zumindest die jeweils gültigen
gesetzlichen Abgasgrenzwerte für Pkw (derzeit Euro 3) einhalten
werden.

Pressekontakt:

Deutsche Umwelthilfe e.V.
Jürgen Resch,
Güttinger Str. 19 -
D-78315 Radolfzell,
Tel.: 07732/9995-0,
Mobil.: 0171-3649170,
Fax.: 07732/9995-77,
E-mail: info@duh.de,
Webadresse: www.duh.de

Dr. Remo Klinger,
Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger,
Schaperstr. 15,
10719 Berlin,
Tel.: (030) 88472-80,
Fax.: (030) 88472-8 10,
Email: klinger@geulen.com

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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