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Betrugsfilter: Deutsche Umwelthilfe stellt Strafanzeige wegen Haushaltsuntreue gegen Tiefensee

Berlin (ots)

Bundesverkehrsminister paktiert mit den
Verursachern des Betrugsfilterskandals - Erste Gerichtsentscheidung: 
wegen Tiefensees Weigerung zum rückwirkenden Entzug der 
Betriebserlaubnis von Betrugsfiltern sollen betroffene Fahrzeughalter
vor Gericht die Unwirksamkeit der Filter auf eigene Kosten per 
Gutachten nachweisen - DUH-Bundesgeschäftsführer Resch: 
Bundesregierung muss "Staatsversagen im Rußfilterskandal" endlich 
beenden
19. Dezember 2008: Die Weigerung von Bundesverkehrsminister 
Wolfgang Tiefensee (SPD), die amtliche Zulassung betrügerischer 
Dieselpartikelfilter insbesondere des Unternehmens GAT-Katalysatoren 
rückwirkend zurückzunehmen, macht es den betroffenen Autohaltern fast
unmöglich, ihre Ansprüche rechtlich durchzusetzen. Zukünftig müssen 
sich Fahrzeughalter darauf einstellen, vor Gericht die 
Mangelhaftigkeit ihres amtlich bereits als unwirksam erklärten 
Filters nochmals auf eigene Kosten nachweisen zu müssen. Das 
Amtsgericht Dillenburg verlangt vom klagenden Fahrzeughalter die 
Vorlage eines ca. 1.500 Euro teuren technischen Gutachtens, obwohl 
das Kraftfahrtbundesamt diese Autohalter im Mai schriftlich 
aufgefordert hat, ihre Einbauwerkstätte aufzusuchen und dort den 
unwirksamen Filter kostenfrei durch ein wirksames System austauschen 
zu lassen.
Diese Entscheidung eines Gerichts zeigt nach Ansicht der Deutschen
Umwelthilfe e.V. (DUH) die verheerenden Folgen der aktuellen 
rechtswidrigen Entscheidung von Bundesverkehrsminister Wolfgang 
Tiefensee, die amtliche Zulassung von unwirksamen Partikelfiltern der
Unternehmen GAT, Bosal und Tenneco nicht zu entziehen. "Diese 
Gerichtsentscheidung ist eine Ohrfeige für die Bundesminister 
Tiefensee und Gabriel, die für die so genannte 'Kulanzregelung' 
verantwortlich sind. Umweltminister Gabriel hat sich zwischenzeitlich
der Forderung der DUH nach einem rückwirkenden Entzug der 
Betriebserlaubnis für Betrugsfiltersysteme angeschlossen. Das hierfür
zuständige Tiefensee-Ministerium verweigert hingegen den 
Zulassungsentzug und hat darüber hinaus ausgerechnet mit den 
Verursachern des Filterskandals einen Deal zu Lasten von über 80 
Prozent der betroffenen Autofahrer abgeschlossen", sagte Jürgen 
Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.
Über 35.000 der noch etwa 40.000 betroffenen Fahrzeughalter sollen
"bis zum St. Nimmerleinstag weiter auf den nach der so genannten 
Kulanzregelung verbindlich für 2008 zugesagten ´zügigen und 
kostenlosen Umtausch mangelhafter Partikelminderungssysteme` warten 
müssen." Nach Absprachen des Tiefensee-Ministeriums mit den 
Herstellern der Betrugsfilter, dem Teilehandel und 
Werkstattvertretern sollen nur die knapp 4.300 betroffenen 
Autohalter, deren Fahrzeuge eine rote oder gelbe Feinstaubplakette 
tragen, im Januar 2009 noch einmal vom Kraftfahrtbundesamt 
angeschrieben werden. Der vergleichsweise kleinen Betroffenenzahl 
soll - im Gegensatz zu den 35.000 Fahrzeughaltern mit grüner Plakette
und einem unwirksamen Filter - ein kostenloses Ersatzsystem und ihren
Werkstätten ein Montagezuschuss in Höhe von 49 Euro angeboten werden.
Die 35.000 Fahrzeughalter mit Betrugsfilter und grüner Plakette 
bleiben bei dieser - nach Ansicht der DUH rechtswidrigen - Absprache 
außen vor.
Mit der neuen Variante der Kulanzregelung, die nun faktisch 
offiziell die große Mehrzahl der betroffenen Fahrzeughalter von der 
versprochenen Schadenersatzregelung ausnimmt, erreicht das 
Staatsversagen in der Betrugsfilteraffäre nach Überzeugung der DUH 
eine neue Qualität. "Dieses Staatsversagen und die sich hieraus 
juristisch ergebenden Gerichtsentscheidungen, nun die Betroffenen 
statt die Verursacher des Skandals in die Pflicht zu nehmen, zwingen 
uns, nun gegen die juristisch Verantwortlichen im Verkehrsministerium
und Kraftfahrtbundesamt juristisch vorzugehen. Mit heutigem Datum 
haben wir gegen Bundesverkehrsminister Tiefensee Strafanzeige wegen 
Haushaltsuntreue bei der Staatsanwaltschaft Berlin gestellt", 
erklärte Resch.
Die Strafanzeige stützt sich auf ein Rechtsgutachten des  Berliner
Anwalts Dr. Remo Klinger im Auftrag der DUH, das die 
Umweltorganisation vor knapp vier Wochen veröffentlicht hatte (siehe 
www.duh.de, Pressemitteilung vom 24.11.2008). Danach muss 
Verkehrsminister Tiefensee die amtliche Zulassung für mangelhafte 
Dieselpartikelfilter der Firmen GAT, Tenneco und Bosal aus zwingenden
rechtlichen und sachlichen Gründen auch rückwirkend zurücknehmen. 
Andernfalls macht sich der Minister der so genannten 
"Haushaltsuntreue" schuldig, weil der Staat zehntausende 
Partikelfiltersysteme steuerlich mit je 330 Euro fördert, obwohl 
diese die normierte Filterwirkung nachweislich nicht erbringen. Der 
errechnete Gesamtschaden für den Steuerzahler beläuft sich auf mehr 
als 13 Millionen Euro.
Resch forderte Tiefensee auf "endlich das Scheitern der 
Kulanzregelung anzuerkennen und die erforderlichen Schritte 
einzuleiten, um dem Spuk ein schnelles Ende zu machen".
Aus einem der DUH vorliegenden Vermerk einer vertraulichen 
Unterredung des Verkehrsministeriums ausgerechnet mit den 
Verursachern des Betrugsskandals vom 28. November 2008 über eine 
Modifizierung der gescheiterten Kulanzregelung geht hervor, dass 
Vertreter des Verkehrsministeriums die Sitzungsteilnehmer 
eindringlich aufforderten, über den faktischen Ausschluss von 35.000 
Fahrzeughaltern mit grünen Feinstaubplaketten Stillschweigen zu 
bewahren. Unter Hinweis darauf, dass das Bundesumweltministerium nach
langem Zögern zuletzt auch (wie die DUH seit Herbst 2007) den 
rückwirkenden Entzug der Zulassung mangelhafter Filter gefordert 
hatte, heißt es dort wörtlich: Die Teilnehmer der Besprechung 
sollten, so eine ausdrückliche Bitte des Vertreters des BMVBS, 
"jegliche Aussagen gegenüber der Öffentlichkeit, Werkstätten und 
Fahrzeughaltern zu vermeiden, dass im Rahmen der Kulanzregelung ein 
Austausch nicht ausreichend funktionsfähiger PMS 
(Partikelminderungssysteme, DUH) für betroffene Fahrzeuge mit grünen 
Plaketten dauerhaft nicht mehr erfolge. Etwaige Äußerungen in diese 
Richtung würden unmittelbar dazu führen, dass die vergangenen 
Forderungen nach Rücknahme der ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis, 
DUH) erneut erhoben würden."

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin; Mobil.: 01713649170, resch@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin; Tel.: 03024008670, Mobil: 01715660577, rosenkranz@duh.de

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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