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Deutsche Umwelthilfe e.V.

Deponie Spröda: Millionen für Sanierung und Rekultivierung versickert?

Berlin (ots)

Deutsche Umwelthilfe fordert Aufklärung über den
Verbleib der für die Schließung der Abfalldeponie in Nordsachsen seit
1993 angesammelten Rücklagen und sofortige Rekultivierungsmaßnahmen -
Regierungspräsidium Leipzig bestätigt Grundwassergefährdung - 
Intransparentes Firmenkonstrukt erschwert Aufklärung über den 
Verbleib von Rücklagen aus Abfallgebühren - Merkwürdige Rolle des 
Landkreises als Mehrheitseigner des Deponiebetreibers und kritische 
Fragen an Landrat Czupalla (CDU)
3. Juni 2008: Die ordnungsgemäße Sanierung und Rekultivierung der 
mehrfach wegen Unregelmäßigkeiten in die Schlagzeilen geratenen 
Abfalldeponie Spröda im nordsächsischen Landkreis Delitzsch wird 
immer fraglicher. Zahlreiche Indizien sprechen dafür, dass eine vom 
Deponiebetreiber Kreiswerke Delitzsch GmbH (KWD) im vergangenen Jahr 
beantragte zeitliche Verschiebung der Rekultivierungsmaßnahmen 
erfolgte, weil die für die kostenträchtigen Maßnahmen während der 
Einlagerungsphase angesammelten Rückstellungen in einem 
intransparenten Firmengeflecht versickert sind. Die Bürgerinnen und 
Bürger des Landkreises, die seit 1993 mit ihren Abfallgebühren auch 
die spätere Sanierung der Deponie finanzieren sollten, sind gleich 
doppelt betroffen: Zunächst mussten sie viele Jahre außergewöhnlich 
hohe Abfallgebühren zahlen, nun wächst die Gefahr einer schleichenden
Vergiftung des Grundwassers in der Region.
"Der zuständige Landrat Michael Czupalla hätte den Ungereimtheiten
um die Skandaldeponie Spröda längst auf den Grund gehen müssen. Die 
Bürger haben ein Recht auf Aufklärung, vor allem aber haben sie ein 
Recht auf eine auch in Zukunft intakte Umwelt", sagte Jürgen Resch, 
der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH).
Die KWD, hatten den Antrag auf Verlängerung der Frist für die 
Oberflächenabdeckung und Rekultivierung der Deponie Spröda im Januar 
2008 beim zuständigen Regierungspräsidium Leipzig gestellt. Wegen der
bestehenden Risiken für das Grundwasser lehnte der 
Regierungspräsident die Verschiebung ab und gab der Sicherheit der 
Bevölkerung Vorrang. Für eine Verzögerung der Deponiesanierung gebe 
es keinerlei plausible, fachliche oder rechtliche Begründung. Die 
Rekultivierungsmaßnahmen seien spätestens bis November 2009 
durchzuführen. Ob dies gelingt steht jedoch derzeit in den Sternen.
Die Deponieverordnung schreibt unter anderem die Auftragung zweier
jeweils einen halben Meter dicken Materialschichten zur Abdichtung 
der Deponie-Oberfläche vor. Außerdem muss ein System zur Ableitung 
des Oberflächenwassers von der Deponie installiert und verbessert 
werden. Die Sanierung ist aufwändig und müsste eigentlich aus einem 
Teil der über Jahre mit den Abfallgebühren erhobenen Rückstellungen -
rund 8,7 Millionen Euro - erfolgen. Dafür, dass diese Mittel nicht 
mehr zur Verfügung stehen, sprechen eine Reihe handfester Indizien.
So gab es bereits 2006 eine Strafanzeige gegen Landrat Michael 
Czupalla (CDU) und den Geschäftsführer der KWD, Heinz Böhmer, wegen 
Untreue. Die Staatsanwaltschaft Leipzig stellte das 
Ermittlungsverfahren gegen Böhmer jedoch mit Datum vom 31. August 
2006 mit der Begründung ein, dass es sich bei den von 1993 bis 2001 
gebildeten Rückstellungen nicht um eine Vermögensposition handele, 
sondern lediglich um "eine Position zur buchmäßigen Darstellung 
drohender Verbindlichkeiten". Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft,
ergäben sich aus der Bilanz zum 31. Dezember 2005 Rückstellungen in 
Höhe von über 8 Millionen Euro. "Die dringliche Rekultivierung der 
Deponie Spröda kann nicht mit buchhalterischen Finessen bezahlt 
werden. Das Geld muss für reale Sanierungsmaßnahmen schlicht und 
einfach real da sein", kritisierte Resch. Die DUH fordert deshalb 
eindringlich restlose Aufklärung über den Verbleib der seit 1993 
angeblich angesammelten Rücklagen in Höhe von 8,7 Millionen Euro und 
den sofortigen Start geeigneter Rekultivierungsmaßnahmen zur 
Gefahrenabwehr auf der Deponie Spröda.
Gegenüber der Presse beteuerte Böhmer im Mai 2006, dass das Geld 
nicht verschwunden sei. Doch im selben Interview räumte er das Fehlen
dann indirekt ein, indem er ankündigte, die Kosten für die 
Deponienachsorge aus Gewinnen anderer KWD-Geschäftsfelder, wie zum 
Beispiel aus der Ersatzbrennstoffproduktion, in den kommenden 25 
Jahren decken zu wollen. Doch auch dieses Geschäftsfeld bringt, nach 
Darstellung des in der Region aktiven Bürgerverein Sauberes 
Delitzscher Land e.V., bisher keine Gewinne. Zum Verbleib der 
Millionen erklärte Böhmer, sie seien in verschiedene Vermögenswerte 
der Kreiswerke geflossen.
Diese Aussage steht jedoch in diametralem Widerspruch zu einem 
Schreiben von Regierungspräsidenten Walter Christian Steinbach an 
Landrat Czupalla vom 22. August 2007. Dort stellt der 
Regierungspräsident nach Durchsicht der vorgelegten Bilanzen der KWD 
fest, das Sachanlagevermögen der KWD sei "offenbar überwiegend 
kreditfinanziert". Außerdem dürfte "dem Unternehmen über die 
Forderungen und den Kassenbestand hinaus (4,8 Mio. EUR) objektiv 
keine Liquidität z.B. durch die Aufnahme neuer Kredite zur Erfüllung 
seiner Sanierungspflichten zur Verfügung stehen."
Als Aufsichtsratvorsitzender der KWD ist Landrat Czupalla für die 
Kontrolle und Überwachung zuständig. "Spätestens seit dem Schreiben 
des Regierungspräsidenten vom August 2007 hatte Landrat Czupalla alle
Karten auf dem Tisch. Doch er handelte nicht. Statt den 
Liquiditätsproblemen bei den KWD auf den Grund zu gehen, versucht er 
eine Offenlegung und öffentliche Debatte auf die lange Bank zu 
schieben", kritisierte die Leiterin Kreislaufwirtschaft der DUH, 
Maria Elander.
Ein weiteres Indiz dafür, dass die Rücklagen zur Deponiesanierung 
versickert sind, ergibt sich aus einem Rechtsstreit zwischen einem 
privaten Mitgesellschafter der KWD, der RMG Rohstoffmanagement 
Wiesbaden GmbH, und dem Landkreis Delitzsch, der an der KWD eine 
55-Prozent-Mehrheit hält. RMG war erst zum Jahresbeginn 2006 in das 
komplizierte Beteiligungsgeflecht um die KWD eingetreten. Dennoch 
wollen KWD und Landkreis den neuen Anteilseigner nach Informationen 
der Deutschen Umwelthilfe zwingen, sich an den Sanierungskosten für 
die Deponie Spröda finanziell zu beteiligen, obwohl die nur bis zum 
31. Mai 2005 regulär betrieben wurde. Dagegen klagt die RMG vor dem 
Landgericht Leipzig. Auch dieser Vorgang deutet darauf hin, dass die 
für die Deponiesanierung über die Betriebsjahre angesammelten 
Millionen nicht mehr zur Verfügung stehen. RMG verlangt, dass der 
Landkreis für die Rekultivierung gerade steht.
Trotzdem hat der sächsische Innenminister, Dr. Albrecht Buttolo 
(CDU), am vergangenen Freitag auf eine mündliche Anfrage des 
Landtagsabgeordneten Johannes Lichdi (Fraktion GRÜNE) mitgeteilt: 
"Der Staatsregierung liegen keine Informationen über 
Liquiditätsprobleme vor". Doch es bleiben viele Fragen offen.
Im August 2007 wurde die Fertigstellung der 
Rekultivierungsmaßnahmen der Deponie Spröda antragsgemäß bis November
2009 vom Regierungspräsidium genehmigt. Anschließend hat die KWD 
Widerspruch gegen den auf ihren eigenen Antrag ergangenen Bescheid 
eingereicht. Das Regierungspräsidium hat im Widerspruchsbescheid 
gegen diese Verzögerung der Sanierungsmaßnahmen den November 2009 als
den "spätest möglichen Zeitpunkt im Sinne des Schutzes vor 
Umweltgefahren und schädlichen Auswirkungen" festgelegt.
Elander: "Wenn die Mittel für die Deponiesanierung verfügbar sind,
warum klagt die KWD dann aktuell gegen den auf ihren eigenen Antrag 
ergangenen Bescheid? Warum versucht die KWD die Sanierung der Deponie
Spröda mit einer aus Sicht des Regierungspräsidiums Leipzig 
"unqualifizierten und unrichtigen Übertragung der Randbedingungen 
[...] auf den gesamten Standort der Deponie Spröda" zu verzögern? Bis
zu welchem Zeitpunkt wäre das bilanzierte - nach Auffassung des 
Regierungspräsidenten offensichtlich überwiegend kreditfinanzierte 
und nicht zur Verfügung stehende - Geld für die Deponiesanierung 
tatsächlich verfügbar? Schließlich: Wenn ausreichend Liquidität für 
die Deponiesanierung verfügbar wäre, warum verklagt die RMG den 
Landkreis und die KWD und verlangt, dass der Landkreis für die 
Sanierungskosten der Deponie Spröda aufkommen soll?"
Über den Verbleib der offensichtlich aktuell nicht verfügbaren 
Rücklagen blühen die Spekulationen. Angeheizt werden sie durch ein 
intransparentes Beteiligungskonstrukt um die KWD und einen erstmals 
1992 zwischen dem Landkreis und den Kreiswerken ohne öffentliche 
Ausschreibung zustande gekommenen Entsorgungsvertrag. Er wurde 2005 
per Kreistagsbeschluss (und erneut ohne öffentliche Ausschreibung) 
noch einmal bis 2025 verlängert. Entsprechend ist die KWD für die 
Sammlung und Entsorgung der sogenannten andienungspflichtigen Abfälle
und den Betrieb der Deponien verantwortlich. Die dabei anfallenden 
Kosten werden dem Landkreis von der KWD in Rechnung gestellt, ebenso 
müssten die prognostizierten Rekultivierungs- und 
Sanierungsaufwendungen für die Deponien in so genannten 
Entgeltverträgen ihren Niederschlag finden. Seit fast drei Jahren 
fordert der Bürgerverein Sauberes Delitzscher Land - inzwischen auch 
auf dem Klageweg - vergeblich Einsicht in die Verträge. Der 
Bürgerverein geht mittlerweile davon aus, dass es diese 
Entgeltverträge möglicherweise gar nicht gibt, sondern die Kreiswerke
freihändig irgendwelche Entgelte vom Landkreis verlangen. Es sei zu 
befürchten, dass der Landkreis die Rechnungen ohne Prüfung, ob sie 
dem Gebot der Angemessenheit und Wirtschaftlichkeit entsprachen, 
beglichen habe.
Wahrscheinlich scheint inzwischen, dass die über hohe 
Abfallgebühren angefallenen Gewinne der KWD zumindest anteilig über 
so genannte Gewinnabführungsverträge unmittelbar einer 
Muttergesellschaft (der ENEBA GmbH) zuflossen. Die KWD erbrachten 
seit der Gründung fast die gesamten ENEBA-Umsatzerlöse. Die Gewinne, 
wurden offenbar weder zur Dämpfung der Abfallgebühren noch an den 
Kreishaushalt abgeführt.
"Um Gefahren für Umwelt und Gesundheit der Bürger im Landkreis 
Delitzsch abzuwenden, muss mit den Rekultivierungsarbeiten auf der 
Deponie Spröda sofort begonnen werden", fordert Elander. Am Ende sei 
zu befürchten, dass die Bürgerinnen und Bürger der Region die Zeche 
für die Misswirtschaft des Landkreises zahlen müssen.

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer Deutsche Umwelthilfe e.V.
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-0, Fax: 030
2400867-19, mobil: 0171 3649170, resch@duh.de

Maria Elander, Projektleiterin Kreislaufwirtschaft, Deutsche
Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030
2400867-41, Fax: 030 2400867-19, Mobil: 0160 5337376, E-Mail:
elander@duh.de

Gerd Rosenkranz, Deutsche Umwelthilfe e.V., Leiter Politik&Presse,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Mobil: 0171/566 05 77, E-Mail:
rosenkranz@duh.de

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