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Umweltminister Sander feiert eigenen Kotau vor der EU-Kommission als Sieg

Berlin (ots)

Nach der Niederlegung Vertragverletzungsverfahrens
der EU gegen Deutschland erteilt sich der Kettensägenminister zu 
Unrecht Selbstabsolution - DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake: 
"grobe Irreführung der Öffentlichkeit"
Berlin, 05. Februar 2008: Der niedersächsische Umweltminister 
Hans-Heinrich Sander (FDP) hat auf die Einstellung des 
Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland wegen seiner 
Kettensägenaktion in der Elbtalaue erneut mit einer "groben 
Irreführung der Öffentlichkeit" reagiert. "Die Brüsseler Entscheidung
ist alles andere als ein Freispruch für Sanders rechtswidriges 
Vorgehen im Biosphärenreservat Elbtalaue in der Vergangenheit ", 
erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake zu der 
selbstgerechten Reaktion des niedersächsischen Umweltministers auf 
den Bescheid der Kommission.
In Wirklichkeit habe die EU-Kommission das Verfahren erst 
eingestellt, nachdem das Land Niedersachsen nach zweimaliger 
Aufforderung durch die EU endlich rechtsverbindlich zugesichert habe,
sich in Zukunft an EU-Recht zu halten. Dies betreffe sowohl die 
Durchführung eines vorgeschrieben ordentlichen Prüfverfahrens als 
auch die Einhaltung des materiellen Naturschutzrechts. "Sander feiert
seinen eigenen Kotau vor der Kommission wie einen Sieg", sagte Baake.
Die Zweifel an der Sinnhaftigkeit der Abholzaktionen im Rahmen des
Hochwasserschutzes seien entgegen der Darstellung Sanders keineswegs 
ausgeräumt. Baake erinnerte daran, dass Ergebnisse eines von Sander 
selbst beauftragten Gutachtens des Leichtweiß-Instituts für Wasserbau
in Braunschweig (Prof. Dr. Andreas Dittrich), die diese Frage 
möglicherweise klären können, noch gar nicht vorliegen. Diese 
Expertise soll unter anderem prüfen, ob und welche Engstellen 
eventuell in Verbindung mit Auengehölzen bei Hochwasser punktuelle 
Abflusshindernisse bilden könnten. Die DUH gehe davon aus, dass das 
Braunschweiger Gutachten Sanders erneute Selbstabsolution erheblich 
relativieren werde.
DUH-Geschäftsführer Baake erinnerte daran, dass aufgrund der 
Intervention der Umweltorganisation bei der EU die Auwälder in der 
geschützten C-Zone des Biosphärenreservats in der Folgezeit von 
weiteren Sägeaktionen verschont blieben und voraussichtlich auch in 
diesem Jahr bleiben. DUH werde auch in Zukunft genau beobachten, ob 
das Land Niedersachsen die gegenüber der EU als Voraussetzung für die
Verfahrenseinstellung gemachten Zusicherungen einhalte.

Pressekontakt:

Rainer Baake, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Tel.: 030 258986-0, Mobil.: 0151 55 01 69 43, E-Mail: baake@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin; Tel.: 030 258986-0, Fax.: 030 258986-19, Mobil: 0171 5660577,
E-Mail: rosenkranz@duh.de

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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