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Deutsche Umwelthilfe e.V.

Dieselfilter-Skandal: Kulanzregelung der Regierung verstößt gegen geltendes Recht

Berlin (ots)

Deutsche Umwelthilfe fordert Landesfinanzbehörden
auf, Steuervorteile für Betrugsfilter zu kassieren - Werkstattketten 
A.T.U., PitStop und Vergölst verweigern insbesondere seit Vorstellung
der "Kulanzregelung" den Sofortaustausch - DUH unterstützt betroffene
Autohalter bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche und richtet 
Internet-Schmuddelliste ein
20. Dezember 2007: Mit der heutigen Übermittlung der amtlichen 
Nachprüfergebnisse für die Betrugs-Partikelfilter der Firmen GAT und 
Bosal an die 16 Landesfinanzminister und der Androhung rechtlicher 
Schritte für den Fall der weiteren Duldung eines rechtswidrigen 
Zustandes will die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) erreichen, dass 
die derzeit ca. 60.000 unwirksamen Dieselpartikelfilter zügig und für
die betroffenen Autofahrer kostenfrei von deutschen Straßen 
verschwinden. Nur so könne das Vertrauen in die Nachrüsttechnik 
wieder hergestellt und zu dem für die Feinstaubbekämpfung unbedingt 
notwendigen Masseneinbau seriöser und technisch ausgereifter 
Partikelfiltersysteme genutzt werden, erklärte 
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch in Berlin.
Im gleich lautenden Schreiben an die 16 Landesfinanzminister 
erläuterte die DUH, warum die mit dem Einbau eines Nachrüstfilters 
verbundene Steuerersparnis in Höhe von 330 Euro nun zwingend 
zurückzunehmen ist, sofern die Filter nicht ordnungsgemäß filtern. 
Dem Schreiben beigefügt sind die amtlichen Prüfergebnisse der vom 
Kraftfahrtbundesamt veranlassten Nachuntersuchungen, die Filter der 
Firmen GAT und Bosal zweifelsfrei als nicht ausreichend wirksam 
ausweisen. Die Behörde hatte die Unterlagen der DUH auf Basis des 
Umweltinformationsgesetzes (UIG) überlassen. Die Prüfergebnisse 
belegen die von der DUH zuvor bereits öffentlich gemachte 
Nichteinhaltung der gesetzlich notwendigen Filterleistung und 
widerlegen die Behauptung der Betrugsfilter-Hersteller, ihre Filter 
seien technisch einwandfrei und sie hätten die KBA-Genehmigungen 
"freiwillig" zurückgegeben.
Nach Rechtsauffassung der DUH erfüllt nach Vorliegen der 
Prüfprotokolle die weitere Gewährung der Steuernachlässe den 
Straftatbestand der so genannten "Haushaltsuntreue". Resch kündigte 
deshalb rechtliche Schritte gegen die Finanzbehörden an, sollten 
diese nun nicht schnell auf die eindeutige Gesetzeslage reagieren. 
Auch will die DUH in jedem Bundesland betroffene Autohalter dafür 
gewinnen, ihre bereits erhaltene Steuerersparnis freiwillig 
zurückzuzahlen und damit faktisch "Selbstanzeige" zu erstatten. So 
sollen die Finanzbehörden gezwungen werden, die Unrechtmäßigkeit des 
gegenwärtigen Verfahrens am schnellsten einzugestehen.
"Mit der so genannten Kulanzregelung fällt die Bundesregierung 
60.000 Autofahrern in den Rücken. Insbesondere die rechtswidrige 
Zusage des Fortbestandes von Steuervorteil und Feinstaubplakette 
durch Sigmar Gabriel haben bei den Betrugsfilterherstellern die 
Sektkorken knallen lassen. Mit dem heutigen Schreiben an die 
Landesfinanzminister will die DUH den betroffenen Autohaltern zu 
Ihrem Recht auf einen sofortigen und kostenfreien Austausch der 
Betrugsfilter verhelfen", sagte Resch. Dieses unbestrittene Recht 
werde von Werkstätten, Teilehändlern und Betrugsfilterherstellern 
seit dem 28.11.2007 massiv hintertrieben, an dem Bundesumweltminister
Sigmar Gabriel in der Bundespressekonferenz erklärte, Steuerersparnis
und Feinstaubplakette sollen im Rahmen der "Kulanzregelung" auch dann
fortbestehen, wenn die Betrugsfilter nicht ausgetauscht werden. Resch
betonte, die von den Bundesministern Gabriel (Umwelt) und Tiefensee 
(Verkehr) mit dem Teilehandel und dem Kraftfahrzeughandwerk 
ausgehandelte "Kulanzlösung" habe nicht nur den Filteraustausch 
flächendeckend gestoppt, sondern verstoße auch gegen Recht und 
Gesetz. "Die Kulanzregelung hat den zuvor stattgefundenen Austausch 
von Betrugsfiltern durch funktionierende Systeme zum Stillstand 
gebracht. Die verantwortlichen Minister wollen ihr Scheitern nicht 
zur Kenntnis nehmen. Gabriel und Tiefensee fallen damit den 
betroffenen Autofahrern in den Rücken und verschlechtern ihren 
Rechtsanspruch. In der Folge erwarten wir nun tausende einzelner 
Rechtsverfahren, da nun der betroffene Autofahrer nachweisen muss, 
dass ein individuell verbauter Filter mangelhaft ist. Der Fortbestand
dieser fatalen Regelung erzeugt jeden Tag neuen Unmut und 
diskreditieren die Filternachrüstung insgesamt. So kann man die hohe 
Feinstaubbelastung in unseren Städten nicht bekämpfen",  sagte Resch.
In einem Schreiben an nachfragende "liebe Kunden" bezieht sich der
Hersteller GAT seit dem 28. November ausdrücklich und geradezu 
lustvoll auf die an diesem Tag von Minister Gabriel verkündete 
Entscheidung. Wörtlich schreibt GAT: "Wir freuen uns, Ihnen 
mitzuteilen, dass die Bundesregierung ...dem Vorschlag verschiedener 
Partikelfilterhersteller entsprochen hat. Damit wurde endlich für 
alle Betroffenen Rechtssicherheit geschaffen. Fahrzeuge, bei denen 
ein GAT EuroFilter nachgerüstet wurde, genießen weiterhin sämtliche 
Steuervorteile und behalten die Umweltplakette. Auf die 
Betriebserlaubnis der Fahrzeuge hat die erfolgte Nachrüstung 
selbstverständlich keinen Einfluss." Resch: "Also alles gut, nur 
filtern tut er nicht."
Insbesondere die großen freien Werkstattketten Vergölst, PitStop 
und A.T.U. missbrauchen die Kulanzregelung, um sich aus der 
Verantwortung zu stehlen. Weil Steuerförderung und Umweltplakette 
nach dem Gabriel-Modell auch bei nicht funktionierenden Filtern 
erhalten bleiben, verweist etwa das "Beschwerdemanagement" von A.T.U.
(Auto Teile Unger) bereits am Tage der Bekanntmachung der 
rechtswidrigen "Kulanzregelung" (28.11.2007) schriftlich seine Kunden
darauf, dass ein Austausch nicht notwendig sei - jedenfalls solange 
die Politik nicht anders entscheide. Zynisch interpretiert der 
Marktführer unter den Werkstattketten die Regelung wie folgt: 
"Derzeit ist davon auszugehen, dass für alle bereits verbauten 
Filtersysteme sowohl die Steuerförderungen als auch die 
Umweltplaketten erhalten bleiben." Auch von der Wiederherstellung des
ursprünglichen Zustands (auf die jeder Betroffene ein Anrecht hat) 
rät A.T.U. ab, weil dann "auch der steuerliche Vorteil und die 
Umweltplakette verloren gehen." Resch: "Im Klartext heißt das, 
solange die Kulanzregelung gilt und die Regierung rechtswidrig den 
betroffenen Bürgern ihren Schutz verweigert, findet der Austausch 
nicht oder nur im Ausnahmefall statt". Der eigentliche Grund der 
Nachrüstförderung, die Entlastung der Ballungszentren von tödlichem 
Feinstaub, gerate so vollkommen aus dem Blickfeld.
Nach Recherchen der DUH sind die von den betroffenen 
Betrugsfilterherstellern für Anfang 2008 angekündigten 
"Neuentwicklung funktionsuntüchtiger Filtersysteme" eine Fata 
Morgana. Offensichtlich kennen weder die durch das KBA zertifizierten
Prüflabors noch das Kraftfahrtbundesamt selbst diese angeblichen 
neuen Systeme. Allein das Prüf- und Zulassungsverfahren dauert aber 
vier bis sechs Monate.  Es werde offensichtlich "mit neuerlichen 
Lügen und Falschaussagen weiter auf Zeit gespielt", so Resch. "Und 
die Bundesregierung vertraut lieber den nicht gelebten Zusagen, als 
dass sie die Realität in den Werkstätten und die rechtliche Lage zur 
Kenntnis nimmt."
Die DUH rät betroffenen Autohaltern, in Absprache mit ihren 
Anwälten, ihre Ansprüche gegenüber der Einbauwerkstätte rechtlich 
einzufordern, um die Verjährungsfrist zu stoppen und einen Austausch 
gegen ein lieferbares Alternativsystem kostenfrei zu erzwingen. Die 
DUH rät den 70% der Betroffenen, für die ein Ersatzsystem eines 
anderen, seriösen Herstellers lieferbar ist, auf den sofortigen 
Austausch zu bestehen. Den ca. 30% der Autohalter, für die es derzeit
kein Ersatzsystem gibt, rät die DUH die Wiederherstellung des 
ursprünglichen Zustandes zu verlangen, da die eingebauten 
Betrugsfilter in vielen Fällen nicht nur nicht filtern sondern den 
Wiederverkaufswert des Fahrzeugs mindern und folgende negative Folgen
verursachen können: Erhöhter Spritverbrauch, massive Gefährdung des 
Motors (durch den erhöhten Gegendruck), zum Teil extreme Erhöhung der
gasförmigen Luftschadstoffemissionen (insbes. CO und HC) die im 
Einzelfall dazu führen kann, dass die Fahrzeug-ABE erlischt.
Auf Anfrage stellt die DUH die amtlichen Prüfprotokolle des 
Kraftfahrtbundesamts zur Verfügung, mit denen die Autohalter vor 
Gericht den Nachweis führen können, dass die eingebauten 
Betrugssysteme nicht funktionieren (E-Mail:  info@duh.de).
Außerdem wird die DUH ab sofort Werkstätten, die den Austausch 
verweigern, auf einer "DUH-Schmuddelliste" im Internet unter 
www.duh.de veröffentlichen.

Pressekontakt:

Für Rückfragen:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin; Mobil: 0171 / 3649170, Fax: 030 / 258986-19, E-Mail:
resch@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin; Tel.: 030 / 258986 -0, Mobil: 0171 / 5660577, Fax: 030 /
258986-19, E-Mail: rosenkranz@duh.de

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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