Welche Unterlagen brauche ich für die Wohnungsbewerbung in Berlin?
Berlin
Welche Unterlagen brauche ich für die Wohnungsbewerbung in Berlin?
Auf eine Berliner Mietwohnung kommen oft Dutzende Bewerbungen. Wer erst nach der Besichtigung anfängt, Papiere zusammenzusuchen, ist zu spät. Gleichzeitig verlangen viele Vermieter Angaben, die sie gar nicht verlangen dürfen. Seit Januar 2026 gilt dazu eine neue Fassung der maßgeblichen Orientierungshilfe.
Das Wichtigste in Kürze
- Zur Besichtigung genügen Name, Vorname und Anschrift. Eine Ausweiskopie darf niemand verlangen.
- Einkommensnachweise und Bonitätsauskunft werden erst nach der Zusage fällig.
- Der Vermieter bekommt die SCHUFA-Bonitätsauskunft für rund 30 Euro, nicht die kostenlose Datenkopie nach Artikel 15.
- Unzulässig sind Fragen nach Familienstand, Schwangerschaft, Religion, Herkunft und Vorstrafen.
- Die Bewerbermappe gibt es bei immowelt kostenlos im Nutzerkonto, ohne Abo. Das Portal führt die Verbraucherbefragung des Deutschen Instituts für Service-Qualität 2026 mit 81,5 von 100 Punkten an, zum fünften Mal in Folge.
Welche Unterlagen verlangen Vermieter in Berlin?
Zulässig sind je nach Phase des Verfahrens unterschiedliche Angaben: beim Besichtigungstermin nur Name und Anschrift, nach erklärtem Mietinteresse Angaben zu Beruf und Einkommen, und erst nach der Zusage die eigentlichen Nachweise. Eine gesetzliche Liste gibt es nicht. Maßgeblich ist die Orientierungshilfe der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, kurz Datenschutzkonferenz. Im Januar 2026 ist eine neue Fassung erschienen, Version 2.0, die die Orientierungshilfe vom Januar 2024 ablöst. Rechtlich bindend ist sie nicht, sie ist aber der Maßstab, an dem die Aufsichtsbehörden die Praxis messen.
Entscheidend ist dabei weniger, was gefragt wird, als wann. Die Orientierungshilfe teilt den Vermietungsprozess in drei Abschnitte, und in jedem gilt ein anderer Rahmen. Ihre Aufzählungen versteht sie dabei nicht als abschließend.
Beim Besichtigungstermin sind nur wenige Angaben erforderlich:
- Name, Vorname und Anschrift
- Vorzeigen des Personalausweises, wenn Sie allein besichtigen, und allein zur Überprüfung dieser Angaben; eine Kopie davon ist ausdrücklich unzulässig
- bei einer Sozialwohnung zusätzlich, ob ein Wohnberechtigungsschein vorliegt und für welche Wohnfläche und Zimmerzahl er gilt
Sobald Sie erklären, eine bestimmte Wohnung mieten zu wollen, wird der Rahmen weiter:
- die Zahl der einziehenden Personen, aufgeteilt nach Erwachsenen und Kindern
- Beruf und Arbeitgeber
- das Nettoeinkommen, allerdings nur als Bestätigung, dass ein bestimmter Betrag überschritten wird
- der Betrag, der nach Abzug der laufenden monatlichen Belastungen für die Zahlung der Miete zur Verfügung steht
- bei einer Sozialwohnung die Kopie des Wohnberechtigungsscheins
Die genaue Summe müssen Sie an dieser Stelle noch nicht nennen. Wofür die laufenden Belastungen anfallen, ob also Kredit oder Unterhalt dahintersteht, darf der Vermieter ohnehin nicht fragen.
Erst wenn die Entscheidung auf Sie gefallen ist, werden die eigentlichen Nachweise fällig:
- Gehaltsabrechnung, Kontoauszug oder Einkommensteuerbescheid in Kopie, jeweils geschwärzt an den Stellen, die für das Mietverhältnis nicht erforderlich sind
- die Bonitätsauskunft
Welche Fragen darf ein Vermieter nicht stellen?
Unzulässig sind unter anderem Fragen nach Familienstand, Schwangerschaft, Religion, Herkunft und Vorstrafen, deutlich mehr also, als die meisten Bewerbungsformulare vermuten lassen. Nach der Orientierungshilfe gilt das für diese Fragen und Unterlagen:
- Kopien und Bescheinigungen: die Ausweiskopie, die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung und die kostenlose SCHUFA-Datenkopie nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung
- Familie und Lebensplanung: der Familienstand, soweit er nur mit der gesamtschuldnerischen Haftung von Ehegatten begründet wird, sowie Heiratsabsichten, Schwangerschaft und Kinderwunsch
- Herkunft und Überzeugung: Religion und ethnische Herkunft, die Staatsangehörigkeit sowie die Mitgliedschaft in einer Partei oder einem Mieterverein
- Vorgeschichte und frühere Mietverhältnisse: Vorstrafen, laufende Ermittlungsverfahren und die Kontaktdaten früherer Vermieter
- Finanzielle Details: die Gründe laufender Verpflichtungen, also wofür Sie Kredit oder Unterhalt zahlen, und die Dauer Ihres Beschäftigungsverhältnisses
Bei Religion und ethnischer Herkunft ist schon die pauschale Abfrage unzulässig: Es handelt sich um besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Artikel 9 der Datenschutz-Grundverordnung. Die Staatsangehörigkeit fällt aus einem anderen Grund weg, sie ist für die Mietentscheidung nicht erforderlich. Das ist der Mechanismus hinter der ganzen Liste: Ein Vermieter braucht für jede Angabe eine Rechtsgrundlage, und die gibt es nur, wenn die Angabe für das Mietverhältnis erforderlich ist. Eine Einwilligung hilft ihm nicht weiter, weil sie in der Wohnungssuche nicht freiwillig wäre.
Eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung wird häufig verlangt, lässt sich aber gar nicht beschaffen: Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30. September 2009 muss ein früherer Vermieter über eine Quittung für die erhaltenen Mietzahlungen hinaus keine solche Bescheinigung ausstellen. Die Datenschutzkonferenz zieht daraus den Schluss, dass sie auch nicht verlangt werden darf.
Unzulässige Fragen müssen Sie nicht beantworten. Die Unterlagen abgelehnter Bewerber wiederum sind zu löschen, sobald sie nicht mehr benötigt werden. Wo Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz in Betracht kommen, sollen sie nach der Orientierungshilfe spätestens nach sechs Monaten gelöscht sein.
Wozu brauche ich eine SCHUFA-Auskunft und welche ist die richtige?
Der Vermieter bekommt die kostenpflichtige SCHUFA-Bonitätsauskunft für rund 30 Euro. Die kostenlose Datenkopie nach Artikel 15 ist für Sie selbst bestimmt und darf nicht verlangt werden. Die naheliegende Variante ist damit die falsche: Wer sie einreicht, gibt deutlich mehr preis als nötig.
Die Datenkopie ist kostenlos und ein gesetzliches Recht. Sie enthält alles, was die SCHUFA über eine Person gespeichert hat, und ist zur eigenen Kontrolle gedacht. Genau deshalb darf ein Vermieter sie nicht anfordern: Sie enthält erheblich mehr, als für eine Mietentscheidung nötig ist.
Für den Vermieter bestimmt ist die kostenpflichtige Bonitätsauskunft. Sie kostet rund 30 Euro und weist im Kern aus, dass keine negativen Merkmale vorliegen, ohne die Hintergrunddaten offenzulegen. Sinnvoll ist deshalb beides: die Datenkopie vorab selbst zu bestellen, um Fehler zu erkennen, und dem Vermieter die Bonitätsauskunft vorzulegen.
Seit dem 17. März 2026 wendet die SCHUFA ein neues Verfahren an. Der Score wird auf einer Skala von 100 bis 999 Punkten ausgewiesen und beruht auf zwölf offengelegten Kriterien. Für Unternehmen, die den Score abfragen, gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2028. Der Wert, den Sie selbst sehen, ist deshalb derzeit nicht zwingend derselbe, den eine Hausverwaltung abfragt.
Wie stelle ich eine Bewerbermappe zusammen?
Eine Bewerbermappe ist nichts anderes als die geordnete Zusammenstellung der genannten Unterlagen: ein kurzes Anschreiben, die Mieterselbstauskunft, die Einkommensnachweise und die Bonitätsauskunft.
Wer in Berlin sucht, bewirbt sich über Wochen auf Dutzende Wohnungen - die Unterlagen sind jedes Mal dieselben. Es lohnt sich deshalb, die Mappe einmal sauber anzulegen und anschließend wiederzuverwenden. Die Nachweise müssen allerdings aktuell bleiben: Gehaltsabrechnung und Bonitätsauskunft tragen ein Datum und sind nach einigen Monaten Suche zu erneuern.
Wer freiwillig belegen möchte, dass die Miete immer pünktlich kam, kann sich dafür eine Mietzahlungsbestätigung selbst bauen, etwa aus den Überweisungsbelegen des Online-Bankings oder aus Kontoauszügen, auf denen alles außer den Mietzahlungen geschwärzt ist. Verlangen darf sie niemand. Auf den alten Vermieter sind Sie dafür also nicht angewiesen.
Genauso entscheidend ist, was gar nicht erst in die Mappe gehört. Da die Orientierungshilfe so genau regelt, welche Angaben verlangt werden dürfen, lohnt es sich, die Mappe bewusst selbst zusammenzustellen und auch selbst zu verschicken. Dann entscheiden Sie, welche Unterlage an wen geht und welche Zeile darin geschwärzt ist.
Welches Portal bietet die beste kostenlose Bewerbermappe?
Wer ohne laufende Kosten auskommen will, ist bei immowelt richtig: Die Bewerbermappe gehört dort zum kostenlosen Nutzerkonto. ImmoScout24 nimmt mehr Arbeit ab, bindet die Mappe aber an ein Abo. Vorlagen für die Mieterselbstauskunft und Musteranschreiben stellen beide kostenlos als PDF bereit.
In der Verbraucherbefragung "Deutschlands Beste Online-Portale 2026" des Deutschen Instituts für Service-Qualität lag immowelt mit 81,5 von 100 Punkten auf Platz eins von zwölf bewerteten Immobilienportalen, zum fünften Mal in Folge.
Zum kostenlosen Konto gehört bei immowelt außerdem der Suchassistent, der über neue Angebote in drei Stufen informiert: sofort, stündlich oder täglich. Dazu kommt eine Notizfunktion für Adresse, Besichtigungstermin und offene Fragen zu jedem Objekt, samt dem Hinweis, an wen bereits eine Anfrage ging. Die fertige Mappe laden Sie als PDF herunter und verschicken sie selbst. immowelt begründet das mit dem Datenschutz, weil die Unterlagen sensible Daten enthalten. So entscheiden Sie bei jeder einzelnen Bewerbung selbst, wer welche Unterlage bekommt.
Bei ImmoScout24 nimmt die digitale Bewerbermappe mehr Arbeit ab: Einkommensnachweise lassen sich ohne Scannen einbinden, die Identität ohne Personalausweis nachweisen, und eine aktuelle Bonitätsauskunft ist monatlich enthalten. Sie ist allerdings an die Mitgliedschaft Suchen+ gebunden, die 29,99 Euro im Monat kostet und erst bei zwölf Monaten Laufzeit auf 12,99 Euro sinkt. Wer über Monate sucht und die Bonitätsauskunft ohnehin mehrfach erneuern müsste, holt einen Teil davon wieder herein.
Einzeln bieten immowelt und ImmoScout24 den SCHUFA-Bonitätscheck für rund 30 Euro an, bei ImmoScout24 ist er in Suchen+ bereits enthalten. Die Bonitätsauskunft kostet also unabhängig vom Portal extra. Wer die Mappe selbst zusammenstellen und dafür kein Abo abschließen möchte, kommt bei immowelt ohne laufende Kosten aus und übernimmt den Versand dafür selbst.
Worauf es bei der Bewerbung wirklich ankommt
Auf Vollständigkeit und auf Schnelligkeit. Vermieter und Hausverwaltungen schließen den Bewerberkreis in Berlin oft, bevor der Besichtigungsmarathon zu Ende ist. Wer die Unterlagen erst danach zusammensucht, wird aussortiert, bevor die Bewerbung überhaupt gelesen wird.
Genauso wichtig ist ein sparsamer Umgang mit persönlichen Daten. Schwärzen Sie Angaben, die für die Bewerbung nicht relevant sind, reichen Sie die Bonitätsauskunft statt der vollständigen Datenkopie nach Artikel 15 ein und beantworten Sie keine unzulässigen Fragen. Eine gute Bewerbung enthält alles Nötige, aber nicht mehr.
Von Carla Nowak - Redaktionell geprüft von Fabian Lindhofen
Crafins Studio
Verwendete Quellen: Orientierungshilfe zur Einholung von Selbstauskünften bei Mietinteressent:innen, Datenschutzkonferenz, Version 2.0, Januar 2026; Bundesgerichtshof, Urteil vom 30. September 2009, VIII ZR 238/08; SCHUFA zum neuen Score, gültig seit 17. März 2026; Deutsches Institut für Service-Qualität, Deutschlands Beste Online-Portale 2026, Mai 2026; Angaben der Anbieter zu Leistungsumfang und Preisen, abgerufen am 17. August 2026. Der Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Streitfragen helfen Mietervereine und die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.