Bitkom Servicegesellschaft mbH
KI-Verordnung: Transparenzpflichten für Unternehmen werden konkret
KI-Verordnung: Transparenzpflichten für Unternehmen werden konkret
- Art. 50 KI-VO bringt Klarheit – aber keine pauschale Kennzeichnungspflicht
- Bitkom Consult unterstützt bei rechtssicherem Einsatz generativer KI
Berlin, 09. April 2026. Laut einer aktuellen Studie des Bitkom, ist Künstliche Intelligenz bereits in jedem dritten Unternehmen der deutschen Wirtschaft im Einsatz. Weitere 20 Prozent planen einen baldigen Einsatz von KI im eigenen Geschäftsbetrieb. Dabei wächst für betroffene Unternehmen der Handlungsdruck: Wann müssen KI-generierte oder KI-manipulierte Inhalte offengelegt werden? Antworten liefert Art. 50 der europäischen KI-Verordnung (KI-VO). Die Vorschrift tritt im August 2026 in Kraft und etabliert gezielte Transparenzpflichten, die Unternehmen kennen und in der Praxis umsetzen müssen.
„Die KI-Verordnung schafft wichtige Leitplanken für Transparenz und Vertrauen beim Einsatz generativer KI. Unternehmen müssen jetzt systematisch erfassen, wo KI eingesetzt wird, und entsprechende Governance-Strukturen aufbauen“, sagt Anja Olsok, Geschäftsführerin der Bitkom Servicegesellschaft mbH.
Differenzierte Regelungen statt pauschaler Kennzeichnungspflicht
Die KI-Verordnung sieht keine allgemeine Pflicht vor, jeden KI-Einsatz zu kennzeichnen. Art. 50 differenziert vielmehr nach konkreten Einsatzszenarien:
- Wer KI-gestützte Chatbots oder virtuelle Assistenten betreibt, muss Nutzer zu Beginn der Interaktion auf den Einsatz von KI hinweisen.
- Wer synthetische audiovisuelle Inhalte wie Deepfakes veröffentlicht, unterliegt einer Kennzeichnungspflicht für das erzeugte oder veränderte Material.
- Wer KI-generierten Text zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse veröffentlicht, ist zur Offenlegung verpflichtet, es sei denn, der Inhalt wurde redaktionell geprüft und wird unter menschlicher Verantwortung veröffentlicht.
Der neue Rechtsrahmen betrifft dabei nicht nur Anbieter von KI-Systemen, also Unternehmen, die KI-Produkte entwickeln und auf den Markt bringen, sondern ausdrücklich auch deren Betreiber. Als Betreiber gilt jedes Unternehmen, das ein KI-System im eigenen Geschäftsbetrieb einsetzt, etwa zur Kundenkommunikation, zur Erstellung von Marketinginhalten oder zur Unterstützung interner Prozesse. Für viele Unternehmen bedeutet das: Sobald ein KI-Tool in einem der von Art. 50 erfassten Szenarien eingesetzt wird, können eigene Transparenzpflichten entstehen, unabhängig davon, ob man selbst in die Entwicklung des Systems involviert war.
Bitkom Consult begleitet bei der Umsetzung
Bitkom Consult unterstützt Unternehmen dabei, den Einsatz generativer KI rechtlich und organisatorisch einzuordnen. Dazu gehören die Analyse konkreter Anwendungsfälle, die Bewertung von Transparenz- und Kennzeichnungspflichten, die Abgrenzung von Anbieter- und Betreiberrollen sowie die Entwicklung praxistauglicher Governance- und Freigabeprozesse.
Dabei bieten die Expertinnen und Experten von Bitkom Consult sowohl praxisorientierte Seminare und Weiterbildungsformate als auch individuell zugeschnittene Beratung zur Umsetzung der KI-Verordnung an. Ziel ist es, regulatorische Anforderungen frühzeitig in umsetzbare Strukturen zu überführen und den sicheren Einsatz von KI im Unternehmen zu gewährleisten.
Weitere Informationen zu den Bitkom Consult Services finden Sie hier.
Über Bitkom Consult
Bitkom Consult berät Startups, Mittelständler und Konzerne bei allen rechtlichen, technologischen und organisatorischen Fragen rund um das Thema Datenschutz.
Dabei agiert Bitkom Consult beratend oder als externer betrieblicher Datenschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen. Mit einem breiten Spektrum an Weiterbildungen, Schulungen und Mediationsdienstleistungen bieten die hochqualifizierten Beraterinnen und Berater zusätzliche praxisnahe Unterstützung in den Bereichen IT-Sicherheit, KI und digitale Transformation.
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