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Interessenverband Unterhalt und Familienrecht - ISUV e. V.

“Du kannst gehen, aber der Hund bleibt bei mir!”

“Du kannst gehen, aber der Hund bleibt bei mir!”
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“Du kannst gehen, aber der Hund bleibt bei mir!”

Wo bleibt der geliebte Vierbeiner nach Scheidung & Trennung?

Nürnberg, 25.11.2025 -- Für viele Menschen ist die Familie erst komplett, wenn auch ein Hund ins Haus einzieht. Optimalerweise hat man sich im Vorfeld darüber informiert, was das neue Familienmitglied für Bedürfnisse hat und abgewogen, ob man in der Lage ist, diese zu erfüllen. Man hat Freude bei den gemeinsamen Unternehmungen und Aktivitäten mit dem Vierbeiner, wird zu einem eingespielten Team. Alle Aufgaben rund um den Hund werden gerecht aufgeteilt: Füttern, Gassi gehen, Tierarztbesuche, Ausbildung und natürlich Kuscheleinheiten.Alles perfekt! Zumindest für den Hund. Doch was passiert, wenn die Ehepartner sich plötzlich scheiden lassen? Dann heißt es schnell: Du kannst gehen, aber der Hund bleibt bei mir! Aber ist das immer die Beste Lösung für den Hund?

Vor dem Gesetz ist der Hund leider nur eine Sache

Auch wenn viele Menschen ihren Hund als Familienmitglied betrachten, gelten sie vor dem Gesetz als Besitztümer und werden somit in die Vermögensaufteilung eingebunden, im vorliegenden Fall wäre das Familiengericht zuständig. Wenn man sich also nicht einigen kann, wo der Hund nach Trennung leben soll, müssen die Eigentumsverhältnisse geklärt werden. Immer häufiger entscheiden Gerichte sich auch im Falle der Hunde für das sogenannte Wechselmodell, das heißt, der Hund ist wechselseitig bei dem einen oder anderen Partner untergebracht. „Bei einer solchen Reglung sollte man allerdings darauf achten, dass das Wohl des Tieres unter Beachtung des Tierschutzgesetzes nicht gefährdet wird“, führt Monika Roth, Rechtspolitische Sprecherin des ISUV e.V. (Interessenverband Unterhalt & Familienrecht), aus.

Folgende Punkte werden vor Gericht zur Klärung herangezogen:

  • Gibt es einen Kaufbeleg bzw. Übernahmevertrag und wer hat gezahlt bzw. unterschrieben?
  • Wer übernahm während der Ehe die Futter-, Versicherungs-, & Tierarztkosten?
  • Wer hat den Hund ausgebildet und die täglichen Gassirunden mit ihm absolviert?
  • Welcher der beiden Ehepartner ist der Hauptbezugsmensch des Hundes?
  • Zu Guter Letzt: Wurde der Hund von einem Ehepartner mit in die Ehe gebracht? Dann verbleibt er bei Trennung meist auch bei diesem Ehepartner.

Der Hund kann nichts für die Scheidung

Prinzipiell sollte die Entscheidung, wo das geliebte Tier nun verbleibt, immer im Sinne des Hundes getroffen werden. Sprich: Nicht die eigenen Bedürfnisse, sondern das Wohl des Hundes sollte an erster Stelle stehen. Wenn man sich ganz und gar nicht einigen kann, rät der ISUV e.V. dazu, einen Mediator einzuschalten. Dabei handelt es sich um eine neutrale dritte Person, die die „Noch-Eheleute“ dabei unterstützt eine sinnvolle und für alle Beteiligten faire Lösung zu finden.

„In unseren Beratungen taucht dieses Problem häufiger auf, als man denkt“, erklärt Melanie Ulbrich, Bundesvorsitzende des Vereins. „Gerade in der hochemotionalen Situation einer Scheidung, wollen die meisten den geliebten Hund natürlich gern in ihr neues Leben mitnehmen. Wir raten in solchen Fällen immer dazu, die Bedürfnisse des Hundes in den Vordergrund zu stellen und nicht dazu zu missbrauchen, dem Ex-Partner eins auszuwischen.“

Interessenverband Unterhalt- und Familienrecht – ISUV e.V.

Der ISUV e.V. ist ein gemeinnütziger Interessenverband, der sich seit 50 Jahren dafür einsetzt, dass Eltern in Trennung ihre Kinder gemeinsam großziehen und gemeinsam Elternverantwortung übernehmen. Wir stehen als Verband dafür, dass Trennungseltern selbst entscheiden, welches Betreuungsmodell sie auswählen, da sie selbst am besten wissen, welches Modell am besten zu ihren Lebensumständen passt.

Seit unserer Gründung im Jahr 1975 haben wir uns kontinuierlich dafür engagiert, die Rechte und Interessen von Personen in familienrechtlichen Angelegenheiten zu vertreten. Mit über 5.000 Mitgliedern und 60 bundesweiten Kontaktstellen bieten wir Betroffenen schnelle und kompetente Hilfe in der emotionalen Zeit einer Trennung.

Bundesvorstand: Melanie Ulbrich, Murat B. Aydin, Klaus Fischbeck, Klaus Bednorz, Anna Freitag, Monika Roth
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg, Vereinsregister-Nr. 3569
Registriert im Lobbyregister unter R 003635