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Hessischer Verwaltungsgerichtshof stoppt Rückforderung der KV Hessen über 56 Mio. Euro gegen CoviMedical

Hessischer Verwaltungsgerichtshof stoppt Rückforderung der KV Hessen  über 56 Mio. Euro gegen CoviMedical
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Hessischer Verwaltungsgerichtshof stoppt Rückforderung der KV Hessen über 56 Mio. Euro gegen CoviMedical

Dillenburg, 10.03.2026 - Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat mit Beschluss vom 6. März 2026 (Az. 8 B 1146/25) die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der CoviMedical GmbH gegen einen Rückforderungsbescheid der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) vollständig wiederhergestellt. Nach Auffassung des Gerichts bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der pauschalen Rückforderung. CoviMedical, zur CKM Group gehörend, muss keine Zahlungen leisten.

Die KVH hatte zuvor die Rückzahlung von mehr als 56 Millionen Euro verlangt und die sofortige Vollziehung angeordnet. Der VGH stellte klar: Eine pauschale Rückforderung der gesamten Vergütung ist nicht zulässig, wenn lediglich einzelne Auffälligkeiten festgestellt werden. Die im Verfahren diskutierten Auffälligkeiten betrafen lediglich 0,025 Prozent der insgesamt über zwei Millionen abgerechneten Testungen – ein Umstand, den die KVH zu keinem Zeitpunkt bestritten hat. Der VGH stellte fest, dass eine pauschale Rückforderung unter diesen Umständen “offensichtlich rechtswidrig” ist.

Anhaltspunkte für ein systematisches Fehlverhalten sah das Gericht nicht. Die Verfahrenskosten in Höhe von 752.766,36 Euro hat die KVH zu tragen.

Christoph Neumeier, Geschäftsführer der CKM Group, kommentiert: „Dieser Fall wirft eine grundsätzliche Frage auf: Wie soll die öffentliche Hand künftig noch verlässliche Auftragnehmer finden, wenn getroffene Vereinbarungen im Nachhinein durch pauschale Rückforderungen infrage gestellt werden? Während der Pandemie haben wir über zehn Millionen Tests durchgeführt. Mit einer Forderung dieser Größenordnung konfrontiert zu werden, ist eine enorme Belastung – aus unserer Sicht ist sie unbegründet. Umso wichtiger ist die nun geschaffene Klarheit durch den VGH.“

„Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat klargestellt, dass Kassenärztliche Vereinigungen wegen einzelner Dokumentations- oder Abrechnungsfehler nicht pauschal die vollständige Vergütung zurückfordern dürfen. Das stärkt die Rechte ordnungsgemäß agierender Leistungserbringer und sorgt für Rechtsklarheit bei der Aufarbeitung der Coronapandemie", sagt Julian Bartholomä, Partner bei Greenberg Traurig Germany LLP und Prozessbevollmächtigter der CoviMedical GmbH.

Über die CKM Group

Die CKM Group ist ein Anbieter digitaler Gesundheitsinfrastruktur mit über 250 Mitarbeitenden. Das Unternehmen entwickelt und betreibt technologiegestützte Versorgungsangebote in Deutschland, darunter diagnostische Dienstleistungen, Präventionsprogramme mit Krankenkassen sowie das bundesweite Abwasserscreening auf Krankheitserreger. Zur Unternehmensgruppe gehört zudem die Munich Airport Clinic, die für die medizinische Notfallversorgung am Flughafen München verantwortlich ist.

Pressekontakt:

Lena Böhe

The Medical Network GmbH

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