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FFP2-Masken, Testsieger und andere Missverständnisse

FFP2-Masken, Testsieger und andere Missverständnisse
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Neues Qualitätssiegel aus Deutschland für

Covid FFP2- Masken:

CCF

Corona Certified Filter

Das Problem

bestand das Problem eines ausreichenden Schutzes der Bevölkerung durch Masken zu Anfang der Pandemie darin, dass einfach nicht genügend Masken vorhanden waren und insbesondere keine ausreichende inländische Produktion etabliert war, standen später Qualität und Zulassung der Masken im Vordergrund der Kritik.

Der Mangel an Masken hatte dazu geführt, dass vorübergehend auch Produkte in Verkehr gebracht worden sind, die zum Teil nach anderen als europäischen Standards zertifiziert waren, zum Teil gar keiner Qualitätsnorm entsprochen haben, in zahlreichen Fällen auch noch falsch ausgezeichnet worden sind.

In der zweiten Welle waren es dann Corona-Verordnungen, nach denen nur noch sogenannte medizinische Masken zulässig waren, offiziell versteht man darunter wahlweise die sogenannten FFP 2 Masken oder chirurgische bzw. OP Masken. Während erstere bei entsprechender Qualität nach übereinstimmenden wissenschaftlichen Erkenntnissen einen guten Schutz zu für den Träger bieten, schützen OP- bzw. chirurgische Masken eigentlich in erster Linie die Umgebung und nicht den Träger selbst.

Inzwischen ist allgemein etabliert, dass die vorgenannten zu bevorzugenden FFP 2 Masken eine Zulassung benötigen, die die Einbeziehung einer Zertifizierungsstelle erfordert. Der Verbraucher erkennt dies am CE Zeichen, gefolgt von einer 4-stelligen Kennzeichnung die den Rückschluss auf die Zertifizierungsstelle zulässt.

Soweit so gut.

Inzwischen mehren sich aber die Berichte, wonach selbst zertifizierte FFP 2 Masken nur bedingt vor einer Ansteckung durch das Corona Virus schützen. Nur so kann man sich zahlreiche Infektionen beispielsweise von Mitarbeitern die in Pflegeheimen oder Covid stationen beschäftigt sind, erklären. Grund für dieses Phänomen ist die Tatsache, dass bestimmte Filtermedien zwar große Aerosoltropfen zurückhalten, kleine Aerosole und/oder Viren die Filter aber problemlos passieren können. Dazu kommt, dass die in der Norm EN 149 beschriebenen Messverfahren eine unzureichende Filterwirkung gar nicht zuverlässig feststellen können.

Messungen haben allerdings ergeben, dass dieses Problem nicht bei allen FFP 2 Masken in gleicher Weise gegeben ist, hier bestehen erhebliche Qualitätsunterschiede zwischen den einzelnen Modellen, der Verbraucher ist allerdings hilflos, kann er doch in keiner Weise erkennen, welche Masken trotz Zertifizierung einen ausreichenden Schutz bieten und welche nicht.

Dazu kommt, dass insbesondere im Ausland lokalisierte Hersteller meist kein etabliertes Qualitätsmanagementsystem nachweisen können. Zur Zulassung wird einmalig eine Maske von einer Zertifizierungsstelle (die meist auch im Ausland angesiedelt ist) geprüft, daraufhin das CE Zeichen vergeben, eine laufende und vor allem kontinuierliche Qualitätsüberprüfung findet aber danach nicht mehr statt.

Die Erkenntnis

Um tatsächlich einen gleich bleibenden, kontinuierlichen Schutz für den Träger einer FFP 2 Maske zu gewährleisten, müsste eigentlich die bestehende Norm, die ursprünglich für Arbeitsschutzmasken für das Handwerk erstellt worden ist, dringend modifiziert werden. Vielfach finden sich in den Gebrauchsanweisungen dieser Masken sogar Hinweise, wonach diese nicht vor Viren schützen.

Diese Aussage ist so allerdings nicht haltbar. Einerseits finden sich die Viren zum Teil in winzigen Aerosolpartikeln, die durchaus im Filter einer qualitativ hochwertigen FFP 2 Masken hängen bleiben, andererseits gibt es tatsächlich am Markt verfügbare Masken, die selbst einzelne Viren, mit Größen zwischen 80 und 120 nm zurückhalten können.

Was es allerdings braucht, ist ein Prüfverfahren, das geeignet ist, die o.a. Eigenschaften der Filter objektiv zu erfassen.

Die gute Nachricht - mit der von der Firma Palas entwickelten PMFT 1000 steht eine solche weltweit einmalige Meßapparatur zur Verfügung, das Prüfverfahren wird auch bereits von einigen Herstellern regelmäßig zur Qualitätsüberwachung angewandt, es entspricht auch der Norm EN 149. Und diese Messungen werden nicht nur einmalig bei der Zulassung der entsprechenden Produkte, sondern kontinuierlich, d. h. für jede Charge und regelmäßig nach Wechsel der zur Produktion verwendeten Rohstoffe ausgeführt.

Naheliegend wäre in dieser Situation, schnellstmöglich eine Änderung der entscheidenden Norm EN 149 zu erreichen, mit dem Ziel, sowohl Produktqualität, als auch den Herstellungsprozess kontinuierlich zu überwachen. Leider ist aber davon auszugehen, dass die Änderung der Norm, bedingt durch die Tatsache, dass international diverse Institute und Behörden eingebunden werden müssten, vermutlich erst dann realisiert werden kann, wenn das Corona Problem der Vergangenheit angehört.

Die Lösung

Nachdem der Verfasser seit Monaten in die oben geschilderte Problematik in der Funktion als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger eingebunden ist, ist die Erkenntnis gewachsen, dass nur ein schnell verfügbares, fälschungssicheres Qualitätslabel, welches die oben genannte Problematik aufgreift, geeignet ist, dem Verbraucher die notwendige Sicherheit bei der Auswahl einer qualitativ hochwertigen Maske zu bieten.

Das vorgesehene Label trägt die Bezeichnung

CCF – Corona Certified Filter,

es wird vergeben auf Wunsch eines Herstellers oder einer Vertriebsorganisation, wenn folgende Voraussetzungen zwingend erfüllt werden:

  • Zertifizierung der Schutzmaske nach EN 149 unter Einbeziehung einer Zertifizierungsstelle
  • korrekte Beschriftung der Maske
  • regelmäßiger Nachweis (je Charge) der Prüfkriterien Atemwiderstand und Filterwirkung gemäß EN 149
  • besonderer, ebenfalls regelmäßiger Nachweis der Filterwirkung speziell für die Partikelgröße 150 nm mit geeigneten Messverfahren
  • Nachweis der Etablierung eines Qualitätsmanagementverfahrens mit regelmäßiger Überprüfung der Produktqualität

Das Qualitätslabel

Der Hersteller/die Vertriebsorganisation erhält das Recht, das Qualitätslabel außen sichtbar auf der Maske anzubringen, sofern er alle oben genannten Voraussetzungen erfüllt. Wird gegen die Verpflichtung zur regelmäßigen Vorlage entsprechender Qualitätsnachweise, insbesondere Kontrollmessungen, verstoßen wird das Label entzogen.

Es ist angedacht, das Label durch eine laufende Nummer zu ergänzen, die auf den entsprechenden Hersteller und die Charge rückschließen lässt. Über eine noch zu gestaltende App kann der Verbraucher dann weitere Details zur Maske einsehen, möglicherweise auch die regelmäßigen Prüfergebnisse. Es kann so auch überprüft werden, ob das Label noch gültig ist.

Das Unternehmen

medical consult in Konstanz, unter der Leitung des öffentlich bestellten und vereidigten Medizin-Sachverständigen Dr. Roland Ballier hat nun eine Lösung für die Problematik entwickelt und vorgestellt. Gemeinsam mit einem namhaften Prüflabor wurde das Qualitätlzertifikat CCF, Corona Certified Filter, geschaffen, mit dem Hersteller ihre FFP 2Masken kennzeichnen dürfen, sofern diese die strengen Qualitätsanforderungen von medical consult erfüllen. Dazu zählt u.a. die Rückverfolgbarkeit jeder einzelnen Maske bis zur Produktion, die Dokumentation und Überprüfung der eingesetzten Filtermaterialien und die ständige Überprüfung der Filtereigenschaften durch Laboranalysen.

Aber auch an den Verbraucher wurde laut Ballier gedacht. Das Zertifikat wird ergänzt durch einen vierstelligen Code, wird dieser auf der Seite www.maskenprüfung.de eingegeben, erhält man Auskunft zum Hersteller, der Gültigkeit des Zertifikates und der konkreten Filtereigenschaften der Maske.

Natürlich sollen so auch die inländischen Hersteller unterstützt werden, meint Ballier, denn diese würden meist hervorragende Masken liefern, könnten aber preislich gegen die fernöstliche Konkurrenz oft nicht bestehen. Mit dem Zertifikat hätten diese die Möglichkeit, sich durch sichtbare Qualitätsmerkmale zu unterscheiden.

Gerne senden wir Ihnen CCF-geprüfte FFP2-Masken als Samplings zu, bitte schreiben Sie uns auf dem kurzen Weg eine E-Mail mit Ihrer Versandadresse.

Wir freuen uns, wenn das Thema Ihre Leser anspricht und es in Ihren aktuellen Redaktionsplan passt.

Für weitere Bilder und Informationen können Sie mich gerne persönlich kontaktieren.

Ich freue mich auf Ihren Anruf!

Herzliche Grüße,

Bettina Rath

Rath Marketing & PR GmbH
Agentur für Public Relations, Marketing und Design
Am Wildwechsel 8A
82031 Grünwald

Tel.: 089/20079234, Mobil: 0173 / 71 666 67
E-Mail:  bettina@rath-pr.de

Sitz der Gesellschaft: München
Geschäftsführerin: Bettina Rath