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VNW-Direktor Andreas Breitner zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts: „Soziale Vermieter und Mieter werden die Zeche nicht zahlen“

  1. Bundesregierung muss jetzt die Förderung des Wohnungsneubaus neu aufsetzen.
  2. Effizienshausstandard 55 in den Mittelpunkt rücken.

113/2023

Das Bundesverfassungsgericht hat die Umschichtung von rund 60 Milliarden Euro aus dem Coronoa-Hilfsfond für Klimaschutzmaßnahmen für verfassungswidrig erklärt. Finanzminister Christian Lindner (FDP) legte daraufhin der Fördermittel aus dem Klima-Sonderfonds auf Eis. Lediglich die Hilfen für den Heizungstausch und für klimafreundliche Häuser sollen fließen.

Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):

„Uns bleibt scheinbar nichts erspart. Die Bundesregierung scheint nichts auslassen zu wollen. Erst das Dilemma der über Nacht wegfallenden KfW-Förderung, dann das Heizungsgesetz, mit einem teils chaotischen und unzureichenden Gesetzgebungsverfahren und jetzt der gerichtliche Zusammenbruch vieler Fördermöglichkeiten. Unsere Branche ist gespannt, wer am Ende die Zeche zahlen wird. Weder Mieterinnen und Mieter noch die sozialen Vermieter werden da einspringen können.

Die Bundesregierung muss jetzt zuallererst ihre Förderung des Wohnungsneubaus neu aufsetzen. Am besten wäre es, einen Moment inne zu halten und beispielsweise den Effizienzhausstandard 55 (EFH 55) ins Zentrum der Förderung zu stellen und mit ausreichend Finanzmitteln auszustatten.

Dieser Standard ist aus unserer Sicht ein guter Kompromiss zwischen den Anforderungen des bezahlbares Wohnens und denen des Klimaschutzes. Angesichts der hohen Baukosten und der gestiegenen Zinsen sind derzeit Klimaschutzstandards, die über dem EFH55 liegen, nicht umsetzbar, ohne bezahlbare Mieten zu gefährden.

Die Bundesregierung muss angesichts das Rückgangs des Wohnungsbaus umgehend handeln und Prioritäten setzen. Auf dem Spiel steht der soziale Frieden in unserem Land.“

16/11/2023

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 428 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 750.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,41 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de

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