Deutscher Erbbaurechtsverband e. V.
Die Hälfte der Erbbaurechtsgeber gibt Rabatte auf den Erbbauzins
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Pressemitteilung
Die Hälfte der Erbbaurechtsgeber gibt Rabatte auf den Erbbauzins
Berlin, 11.11.2025. Die Hälfte der Erbbaurechtsgeber gewährt für bestimmte Zielgruppen Rabatte auf den Erbbauzins – zum Beispiel für gemeinnützige Organisationen, Familien oder soziale Härtefälle. Das zeigt eine Umfrage des Deutschen Erbbaurechtsverbands.
Für den aktuellen „Erbbaurechtsmonitor“ hat der Deutsche Erbbaurechtsverband Erbbaurechtsgeber aus ganz Deutschland befragt. Überwiegend handelte es sich dabei um Kommunen, Kirchen und kirchliche Stiftungen. Die Online-Befragung fand im Frühjahr 2025 statt und beleuchtet verschiedene Aspekte der Vertragsgestaltung und Vergabepraxis im Erbbaurecht.
Im Ergebnis zeigt sich: 50 Prozent der Befragten gewähren gar keine Rabatte auf den Erbbauzins. 30 Prozent erlauben Preisnachlässe für gemeinnützige Organisationen, 19 Prozent für Familien und ebenso viele für andere Zielgruppen. Nur wenige Erbbaurechtsgeber nennen soziale Härtefälle (6 Prozent), langjährige Erbbaurechtsnehmer (5 Prozent) oder Senioren (2 Prozent) als begünstigte Gruppen. Dass Privatpersonen von Rabatten auf den Erbbauzins profitieren, ist demnach eher die Ausnahme als die Regel.
Erbbaurechte dienen nicht zwingend einem sozialen Zweck
„Viele Erbbaurechtsgeber verfolgen mit den Erbbaurechten einen bestimmten Zweck: Kommunen setzen sie beispielsweise ein, um einen Einfluss auf die Nutzung der Grundstücke zu behalten. Stiftungen brauchen die Einnahmen, um ihren Stiftungszweck zu erfüllen. Das bedeutet: Erbbaurechte sind nicht automatisch ein Instrument des sozialen Wohnungsbaus“, sagt Ingo Strugalla, Präsident des Deutschen Erbbaurechtsverbands. „Häufig sprechen auch satzungs- oder haushaltsrechtliche Vorgaben dagegen, bestimmte Gruppen – in diesem Fall Immobilieneigentümer – zu subventionieren.“
Über den Deutschen Erbbaurechtsverband:
Der Deutsche Erbbaurechtsverband e. V. wurde 2013 gegründet. Er ist ein Zusammenschluss aus namhaften Erbbaurechtsausgebern, die bundesweit einen erheblichen Anteil der im Erbbaurecht ausgegebenen Flächen repräsentieren, sowie Dienstleistern der Branche. Der Deutsche Erbbaurechtsverband vertritt die Interessen der Erbbaurechtsgeber in Deutschland gegenüber Öffentlichkeit, Medien, Politik und Verwaltung und versteht sich als universeller Ansprechpartner zum Thema Erbbaurecht. Er ist unabhängig, parteipolitisch neutral und nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet. Der Präsident des Verbandes ist Ingo Strugalla. Geschäftsführer ist Dr. Matthias Nagel. www.erbbaurechtsverband.de
Medienkontakt: CCAW PR und Text derv@ccaw-pr.de