Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
Black Friday und Cyber Monday 2025: So erkennen Sie echte Schnäppchen
Am 28. November 2025 bieten wieder zahlreiche Händler Black-Friday-Angebote an. Doch nicht jedes Schnäppchen ist echt. Und schon gar nicht einzigartig, denn bereits am 1. Dezember folgt der nächste Aktionstag: Cyber-Monday. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland rät Verbraucherinnen und Verbrauchern deshalb, genau hinzuschauen, um Rabatt-Aktionen wirklich zu verstehen und den Kauf zu überhöhten Preisen zu vermeiden.
In der gesamten EU gilt: Händler müssen den Gesamtpreis vor dem Kauf klar und vollständig angeben, inklusive aller anfallenden Steuern, Liefer- oder Bearbeitungsgebühren. In Online-Shops tauchen zusätzliche Kosten aber oft erst während des Bestellvorgangs auf. Dabei handelt es sich regelmäßig um Versand- oder Servicegebühren. Im Marketing nennt sich diese Praxis „Drip Pricing“. Prüfen Sie deshalb immer den Endpreis und achten Sie darauf, welche Leistungen im Preis enthalten sind.
Für den Durchblick in der Rabatt-Schlacht
Am Black Friday verlangen Verbraucher attraktive Rabatte. Um hier mithalten zu können und mit Preissenkungen von bis zu 80% zu werben, greifen manche Händler in die Trickkiste. Folgende Regeln müssen dabei trotzdem beachtet werden, egal in welchem EU-Land der Anbieter seinen Sitz hat:
Da Preise schwanken können, müssen Referenzpreise den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage zeigen. Setzt ein Verkäufer einen Preis mehrfach herab, so muss sich der angegebene Rabatt immer auf den ursprünglichen Preis beziehen, der vor der ersten Preisminderung galt. Es kommt vor, dass Preise einen Monat im Voraus heraufgesetzt werden, um am Black Friday oder Cyber Monday einen großen Rabatt zu bewerben. Auch mit falschen Rabatten wird geworben, da sich nicht alle Händler an das Recht halten.
Eine andere verbreitete Werbetechnik ist, die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) anzugeben. Diese muss klar als solche gekennzeichnet sein. Die UVP des Herstellers ist aber nicht mit dem handelsüblichen Preis gleichzusetzen, sondern fällt oft höher aus. Die Ersparnis sieht dann auf den ersten Blick groß aus, ist es oft aber nicht. In Deutschland können Verkäufer die UVP neben dem aktuellen Preis angeben, dürfen den Unterschied jedoch nicht als Rabatt bewerben oder den Anschein erwecken, die UVP sei ein in der Vergangenheit verlangter Verkaufspreis.
Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland sieht außerdem immer wieder Angebote, die nicht exklusiv für die Aktionstage gelten, sondern bereits davor und oft auch später danach zu haben sind. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen also nicht zwangsläufig am Black Friday oder Cyber Monday eine Entscheidung treffen, um besonders günstig einzukaufen.
Wie lassen sich Preise vergleichen?
Wer Preise beobachtet und öfter vergleicht, erkennt auch ein echtes Schnäppchen auf den ersten Blick. Wer sich nicht sicher ist, kann Online-Vergleichsportale nutzen. Sie erleichtern die Orientierung, doch sie listen nicht immer alle Angebote und sortieren nicht unbedingt objektiv. Vergleichsportale müssen nach europäischen Regeln offenlegen, wie Produkte empfohlen und sortiert werden. Trotzdem fehlen häufig Informationen über die Vollständigkeit der Angebote, mögliche Zusatzkosten oder die Aktualität der Preise.
Die Juristen des EVZ Deutschland geben Nutzern wichtige Tipps:
- Filtern Sie die Ergebnisse des Vergleichsportals nach individuellen Kriterien, damit die Vorschläge besser zu Ihren Bedürfnissen passen.
- Prüfen Sie Preise auch direkt auf den Händlerseiten und vergleichen Sie mehrere Anbieter.
- Achten Sie nicht nur auf den Preis, sondern auch auf Qualität, Garantien und Service.
- Es kann auch sinnvoll sein, vor einer Produkt-Suche im Internet den eigenen Suchverlauf und gespeicherte Cookies im Browser zu löschen oder in den privaten Modus zu wechseln. So vermeiden Sie personalisierte Werbung oder auf Sie zugeschnittene Preise.
Einige Online-Shops oder Verkaufsplattformen bieten außerdem die Möglichkeit, den Preis eines Produkts zurückzuverfolgen. So können sich Nutzerinnen und Nutzer ein eigenes Bild von den Preisschwankungen machen.
„Manchmal können Sie den Preis eines Artikels im Online-Shop auch über Ihr Kundenkonto automatisch beobachten lassen. Sie erhalten eine E-Mail-Benachrichtigung, wenn der Preis sinkt oder unter eine von Ihnen gesetzte Summe fällt“, rät Karolina Wojtal, Co-Leiterin des EVZ Deutschland.
Heute Schnäppchen, morgen Luxus, übermorgen ausverkauft?
Wem vor lauter Prozenten, Rabatten und Sonderangeboten schon leicht schwindelig ist, sollte sich jetzt gut festhalten. Besondere Vorsicht ist nämlich bei dynamischen oder personalisierten Preisen geboten. Je nach Nachfrage oder Nutzerprofil dürfen Preise nämlich schwanken, sofern der Verkäufer seine Kundinnen und Kunden über diese Praxis informiert.
Bei einer dynamischen Preisgestaltung ändern sich Preise in Echtzeit je nach Nachfrage. Insbesondere bei Konzert- oder Sporttickets kann der Preis innerhalb weniger Minuten stark steigen. Veranstalter behaupten, dies verhindere überhöhte Preise auf dem Schwarzmarkt oder Wiederverkauf-Portalen. Für Verbraucher wird der Preis aber intransparenter und es bedeutet natürlich einmal mehr: Je höher die Nachfrage, desto teurer das Ticket.
Der Rat des EVZ lautet in diesem Fall: Prüfen Sie von Anfang an, was im Preis enthalten ist, vergleichen Sie mehrere Anbieter und kaufen Sie möglichst früh, um überhöhte Preise zu vermeiden.
Mehr Informationen zum sicheren Online-Einkauf finden Sie unter www.evz.de.
Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland steht Verbraucherinnen und Verbrauchern bei grenzüberschreitenden Problemen kostenlos zur Seite. Das juristische Team bemüht sich in Streitfällen um eine außergerichtliche Lösung. Außerdem berät es zu grenzüberschreitenden Verbraucherrechten im Allgemeinen.
Das EVZ ist Teil des Netzwerks der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net). Finanziell unterstützt wird das EVZ durch die Europäische Kommission und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Träger des EVZ ist der deutsch-französische Verein Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V. mit Sitz in Kehl.
Ansprechpartnerin für die Presse: Anna Maria Brünke
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