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Elektroschrott vermeiden: Wie Europa uns beim Umweltschutz hilft

Elektroschrott vermeiden: Wie Europa uns beim Umweltschutz hilft
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Elektroschrott vermeiden: Wie Europa uns beim Umweltschutz hilft

Die meisten von uns haben diese eine Schublade, die vor alten Kabeln überquillt oder dieses eine Regal, das sich unter ausgedienten Geräten biegt.

10 Kilogramm Elektroschrott produziert der Deutsche im Jahr, so das Statistische Bundesamt.

Was viele nicht wissen: Die europäische Gesetzgebung greift uns beim Recycling und der Vermeidung von Elektroschrott unter die Arme.

Einheitliches Ladekabel: Schluss mit dem Kabelsalat

Eines der prominentesten Beispiele dafür, was Europa gegen Elektroschrott unternimmt, ist die Einführung eines einheitlichen Ladekabels. Ab Ende 2024 müssen alle in der EU verkauften Smartphones, Tablets, Kameras und mehr über einen USB-C-Anschluss verfügen. Der Kabelsalat soll so der Vergangenheit angehören, da nicht mehr für jedes Gerät ein unterschiedliches Kabel zum Laden benötigt wird.

Im Podcast „Hilfe, mein Toaster brennt!“ des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland hebt Jörg Wojahn, Vertreter der EU Kommission in Deutschland, die Maßnahme positiv hervor:

„Wir haben es schon geschafft durch den Einsatz der EU […] sicherzustellen, dass es an einem Ende des Kabels leichter ist, nämlich an dem Ende, das Richtung Steckdose geht. Jetzt haben wir […] sichergestellt, dass ab 2024 auf der anderen Seite die Kabel für Laptops, für Handys […] vereinheitlich werden, damit wird eben da auch einige Unannehmlichkeiten sparen und letztlich auch Müll sparen.“

Ökodesign: Langlebige und einfach zu reparierende Produkte

Unter Ökodesign versteht man Produkte, die umwelt- und ressourcenschonend hergestellt werden und einfach repariert werden können. Seit 2021 gelten neue EU-weite Ökodesign-Regeln. Hersteller müssen seither mehrere Jahre lang Ersatzteile sowie Reparaturanleitungen bereithalten.

Zudem müssen Geräte so gestaltet sein, dass man sie mit gewöhnlichem Werkzeug reparieren kann.

Gewährleistung: Wahlrecht zwischen Reparatur oder Austausch

Europaweit haben Kundinnen und Kunden Rechte, wenn ein neu gekauftes Produkt fehlerhaft ist und nicht so funktioniert, wie es funktionieren sollte. Grundsätzlich hat man hier die Wahl, entweder den kostenlosen Austausch oder die kostenlose Reparatur des Geräts zu verlangen. Im Podcast kommentiert Jörg Wojahn:

„Da hätten wir und wir alle als Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit und das Interesse, die Umwelt zu schützen. Dass erst einmal repariert wird, das muss eindeutig Priorität haben und wir als Europäische Union wollen das auch dahin bringen. Wir wollen es leichter und näherliegend machen, dass Geräte erst einmal repariert werden und nicht einfach gleich ausgetauscht.“

André Schulze-Wethmar, Jurist im Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland, gibt zu bedenken:

„Verbraucherinnen und Verbraucher, die das Gerät zur Reparatur einschicken, haben häufig das Problem, dass sie das Gerät zurückbekommen und der Fehler ist dann immer noch nicht behoben oder es tritt ein anderer Fehler auf. Die Reparatur dauert häufig auch relativ lange und in der Zwischenzeit haben Verbraucher kein Ersatzgerät."

Aktualisierungspflicht: Updates für Smartphones und mehr

Seit Anfang des Jahres sind Händler dazu verpflichtet, Software-Updates für digitale Produkte wie Handys oder Laptops zur Verfügung zu stellen. Die Geräte sollen so länger nutzbar sein. Nämlich auch dann, wenn die Hardware noch völlig in Ordnung ist und nur die Software aktualisiert werden muss, um das Produkt weiterhin nutzen zu können.

Auch diese Neuerung basiert auf einer europäischen Gesetzgebung. Noch unklar ist, wie lange nach dem Kauf Aktualisierungen angeboten werden müssen.

„Ein wichtiges Kriterium wird sein, wie lange die Hardware überleben kann. Ich denke, daran wird man auch messen, wie lange Software-Updates notwendig sind“, so Jörg Wojahn.

Rücknahmepflicht: Altgeräte im Super- oder Elektromarkt abgeben

Spätestens seit Juli 2022 müssen neben dem Elektrofachhandel auch Supermärkte, die gelegentlich Elektronikartikel verkaufen, kleinere Altgeräte zurücknehmen. Dies gilt ab einer Verkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern. Für Kundinnen und Kunden besteht keine Verpflichtung, vor der Rückgabe ein neues Gerät zu kaufen.

Auch Online-Händler müssen große Altgeräte wie Kühlschränke oder Waschmaschinen bei der Lieferung des neuen zur Entsorgung mitnehmen.

Generalüberholt: Gewährleistung sogar für Gebrauchtes

Sogenannte generalüberholte Produkte sind ein Kompromiss aus neuer und gebrauchter Ware. Es handelt sich um Second-Hand Artikel, die von einem Profi begutachtet und wieder in Schuss gebracht wurden. Sie sind günstiger als Neuware. Im Vergleich zum Privatkauf haben Kundinnen und Kunden den Vorteil, dass sie mindestens ein Jahr lang Gewährleistungsrechte auf das Produkt haben.

Dabei steht es den Mitgliedstaaten frei, über den europäischen Standard hinaus zu gehen. Vorreiter ist Portugal, das auf generalüberholte Ware sogar drei Jahre Gewährleistungsrechte gibt.

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Diese Pressemitteilung ist aus Mitteln der Europäischen Union finanziert.

Der Inhalt gibt die Ansicht des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland wieder und hierfür übernimmt es auch die Verantwortung. Es kann nicht angenommen werden, dass diese Pressemitteilung den Ansichten der Europäischen Kommission und / oder des Europäischen Innovationsrats und der Exekutivagentur für KMU (EISMEA) oder einer anderen Einrichtung der Europäischen Union entspricht. Weder die Europäische Kommission noch EISMEA übernehmen Verantwortung für eine mögliche Verwendung dieser Pressemitteilung.

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