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Winterreifenpflicht – welche Regeln haben unsere Nachbarländer?

Winterreifenpflicht – welche Regeln haben unsere Nachbarländer?
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In Deutschland gilt die situative Winterreifenpflicht. Das heißt, bei winterlichen Straßenverhältnissen müssen hierzulande Winterreifen aufgezogen werden.

Wer mit dem Auto nach Frankreich oder in ein anderes EU-Land fährt, sollte sich über die dortigen Regelungen informieren. Denn die Vorschriften unterscheiden sich von Land zu Land teilweise erheblich.

Wann müssen in Deutschland Winterreifen aufgezogen sein?

Die Regel lautet: immer dann, wenn die Straßenverhältnisse es erfordern. Das heißt, bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte müssen Fahrzeuge im Straßenverkehr auf allen vier Rädern mit Winterreifen ausgerüstet sein. Alternativ können Ganzjahresreifen benutzt werden.

Wintertaugliche Reifen sind mit dem „ Alpine“-Symbol gekennzeichnet (zu erkennen an einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke). Ältere Reifen, die nur die M+S-Markierung tragen (steht für „Matsch und Schnee“) werden noch bis 30. September 2024 toleriert.

Die Mindestprofiltiefe liegt bei 1,6 Millimeter.

Wer sich nicht an die Regeln hält, muss hierzulande mit einem Bußgeld von mindestens 60 € und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Winterreifenpflicht in vielen Bergregionen Frankreichs

In Frankreich gibt es die Winterreifenpflicht lediglich in Gebirgsmassiven, insbesondere in den Alpen, den Pyrenäen, im Zentralmassiv, im französische Jura und in den Vogesen. Betroffen sind insgesamt 48 Departements.

Die Winterreifenpflicht gilt hier vom 1. November bis zum 31. März.

Das Fahrzeug muss auf allen vier Rädern mit Winter- oder Ganzjahresreifen ausgestattet sein. Das Alpine-Symbol und/oder die Kennzeichnung M+S sind erforderlich. Alternativ müssen im Kofferraum Schneeketten aus Metall oder Stoff mitgeführt werden, mit denen mindestens zwei Antriebsräder ausgerüstet werden können.

In welchen Bereichen die Winterausrüstung vorgeschrieben ist, wird durch Straßenschilder markiert. Ein rotes Schild mit der Aufschrift „Zone“, einem Reifen mit Alpine-Symbol und einem Koffer mit Schneeketten, zeigt den Beginn des Bereichs mit Winterreifenpflicht an. Ein schwarzes, durchgestrichenes Schild mit der Aufschrift „Fin de Zone“ weist auf das Ende der Zone hin.

Bei Verstoß droht ein Bußgeld von 135 €.

Näheres zu den Regelungen speziell in Frankreich finden Sie auf der Internetseite des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e. V. (ZEV).

Jedes europäische Land hat seine eigenen Vorschriften

Die Unterschiede zwischen Deutschland und Frankreich zeigen, dass es bei der Winterreifenpflicht in Europa keine einheitliche Regelung gibt.

Jedes Land ergreift seine eigenen Maßnahmen.

Dabei sind vier Kategorien erkennbar:

  • Länder, die Winterreifen in bestimmten Gebieten oder auf bestimmten Straßen vorschreiben (Frankreich, Italien, Spanien).
  • Länder, die Winterreifen anordnen, wenn es die Wetterbedingungen erfordern (u. a. Deutschland, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Rumänien)
  • Länder, in denen Winterreifen für einen festgelegten Zeitraum Pflicht sind (u. a. Estland, Finnland, Schweden, Slowenien).
  • Länder, in denen es keine Winterreifenpflicht gibt (u.a. Belgien, Dänemark. Niederlande, Polen, Portugal).

Was in den einzelnen Ländern Europas genau gilt, können Autofahrerinnen und Autofahrer auf der Internetseite des Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland nachlesen.

Ansprechpartner für die Presse: Peter J. Koop |  07851 991 48 30 |  koop@cec-zev.eu

Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V. / Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland

Bahnhofsplatz 3 | 77694 Kehl

www.cec-zev.eu / www.evz.de