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Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland

Hindernisse beim Kauf eines Elektroautos im EU-Ausland

Hindernisse beim Kauf eines Elektroautos im EU-Ausland
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Wer über den Kauf eines Elektroautos nachdenkt, wird vielleicht einen Blick ins Nachbarland werfen. Wie in Deutschland gibt es auch in anderen EU-Ländern staatliche Förderprogramme. Diese sind für deutsche Verbraucher aber nur unter bestimmten Bedingungen von Nutzen.

Fördergelder an Ort der Zulassung gebunden

Um eine ausländische Kaufprämie in Anspruch nehmen zu können, muss das E-Auto im jeweiligen Land zum Straßenverkehr zugelassen werden. Ein direkter Export des Fahrzeuges in ein anderes Land ohne vorherige Zulassung führt dazu, dass die Prämie zurückgegeben werden muss. Interessant dürfte dies deshalb vor allem für Personen sein, die im Grenzgebiet wohnen, einen Auslandswohnsitz haben oder für eine längere Zeit im EU-Ausland wohnen.

Eine Kaufprämie bieten u. a. folgende Mitgliedstaaten an (maximale Beträge – Stand Juli 2022):

Niederlande (3.550 €), Portugal (4.000), Österreich (5.000 €), Frankreich (6.000 €), Luxemburg (8.000 €), Spanien (9.000), Rumänien (9.000 €).

In einigen Ländern ist die max. Kaufprämie an die Verschrottung des alten Verbrenners gebunden (z. B. in Spanien und Rumänien). Andere Staaten haben eine Kaufprämie angekündigt (z. B. Italien und Tschechien). Manchmal sind Fördertöpfe schnell ausgeschöpft (etwa in Kroatien).

In fast allen EU-Ländern sind Steuervergünstigungen für E-Autos üblich.

Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland bietet eine Übersicht der Förderungen in einzelnen EU-Ländern.

Förderung für Kauf im Ausland: ein schwieriges Unterfangen

Beim grenzüberschreitenden Fahrzeugkauf besteht theoretisch auch die Möglichkeit, vom deutschen „Umweltbonus“ zu profitieren.

Allerdings müssen hierfür alle Voraussetzungen erfüllt sein, d. h. der Händler im EU-Ausland muss ebenfalls den in Deutschland geforderten Händlerrabatt gewähren (aktuell bis 3.000 €).

In der Praxis wird es schwierig sein, einen Händler im Ausland zu finden, der sich mit den deutschen Förderrichtlinien auskennt und den Rabatt gewährt. Auch trägt man als Käufer das Risiko, dass die BAFA die Förderung aus formellen Gründen ablehnt.

Im Einzelfall kann sich der Blick über die Grenze lohnen

Im Einzelfall kann sich jedoch der Blick über die Grenze lohnen. Denn gegenwärtig sind E-Autos Mangelware und die Lieferzeiten lang.

Je nach Land, Fahrzeugmodell und Angebot kann es sein, im Ausland schneller fündig zu werden.

Besonderheiten beim grenzüberschreitenden Fahrzeugkauf beachten

Wer sich für den Kauf im Ausland entscheidet, sollte neben den Förderbedingungen für E-Autos auch die üblichen Besonderheiten beim grenzübergreifenden Autokauf beachten.

So ist beim Kauf von Neufahrzeugen etwa die Mehrwertsteuer im Land der Zulassung zu zahlen.

Und bei der Überführung des Fahrzeugs nach Deutschland wird ein Ausfuhrkennzeichen des Landes benötigt, in dem das Auto erworben wurde.

Hier gibt’s Tipps zum Autokauf im EU-Ausland und wichtige Informationen rund um die Überführung und Zulassung in Deutschland.

Ansprechpartner für die Presse: Peter J. Koop | 07851 991 48 30 | koop@cec-zev.eu

Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland

Bahnhofsplatz 3 | 77694 Kehl

www.evz.de