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Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland

Hier lauern Zusatzkosten im Urlaub: Hotel, Flug Pauschalreise - Am 27. September ist Welttourismustag

Hier lauern Zusatzkosten im Urlaub: Hotel, Flug Pauschalreise - Am 27. September ist Welttourismustag
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Alles wird teurer, viele Menschen müssen aktuell sparen. Doch nach dem Abklingen der Pandemie möchten sie dennoch nicht ganz auf Urlaub bei den europäischen Nachbarn verzichten. Gleichzeitig kann es in Hotels, bei Flügen sowie Pauschalreisen zu unerwarteten Zusatzkosten kommen. Dies erschwert die Planung bei knappem Budget umso mehr. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland erklärt, worauf zu achten ist.

Zusatzkosten in Hotels

Wer kennt das nicht? Nach einer langen Anreise möchte man sich direkt im Hotelzimmer erholen. Dafür braucht man mitunter einen früheren Check-In. Doch dieser wird mittlerweile oft gesondert in Rechnung gestellt. Auch Extrakosten fürs Frühstück oder Parkgebühren sind inzwischen gängige Praxis. Und eine örtliche Tourismussteuer wird zum Beispiel in Österreich, Belgien, Bulgarien, Frankreich, Deutschland und Malta erhoben.

Darüber hinaus verlangen insbesondere Niedrigpreis-Hotels Nutzungsgebühren für Safe und Fernseher auf dem Zimmer. Auch schnelles Internet (über WLAN) kostet oft extra. In Spanien werden die Gäste mitunter für die Gepäckaufbewahrung und in den Niederlanden für die Nutzung des Föns zur Kasse gebeten. Und wer in Frankreich oder Finnland einen Bademantel ausleihen möchte, muss mit einer Extra-Gebühr rechnen.

Das Haustier mitzubringen, kostet meist ebenfalls. Und zu den Aufenthaltskosten für das Haustier kommt mancherorts noch die Sonder-Endreinigung hinzu. Einige Hotels, zum Beispiel in Bulgarien, stellen die Zimmerreinigung, allerdings auch ohne Haustier, in Rechnung.

Und der Transfer vom Hotel zum Flughafen ist beispielsweise in Deutschland und in der Tschechischen Republik oftmals nicht inklusive.

Was noch hinzukommen kann: In Spanien, Frankreich und Italien kosten an vielen öffentlichen Stränden Sonnenschirme und –liegen extra.

„Für die Urlauberin oder den Urlauber muss bereits bei der Buchung aus dem Vertrag oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen hervorgehen, welche Leistungen inbegriffen sind und welche nicht bzw. was diese extra kosten. Bei Dienstleistungen, die in der Unterkunft angeboten werden (Handtuchausleihe, Nutzung von schnellerem Internet etc.), muss spätestens vor Ort ein deutlicher Hinweis auf die Zusatzkosten erfolgen“, sagt Karolina Wojtal, Co-Leiterin des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland.

Zusatzkosten bei Pauschalreisen

Das Pauschalreiserecht sieht europaweit unter bestimmten Bedingungen vor, dass der Veranstalter den Reisepreis auch nach der Buchung um bis zu 8 % anheben kann. Voraussetzung ist, dass

  • der Vertrag eine solche Preisanpassungsklausel enthält,
  • der Reisende vor Vertragsabschluss mittels Formblattes darüber informiert wurde,
  • diese Klausel nicht nur eine Anhebung, sondern auch eine Senkung des Reisepreises vorsieht,
  • die Preiserhöhung mindestens 21. Tage vor der Abreise mitgeteilt wird,
  • transparent gemacht wird, wie der neue Preis sich berechnet,
  • und die Kosten für Sprit und Kerosin, Hafen- bzw. Flughafengebühren gestiegen sind, oder sich die Wechselkurse geändert haben.

Andere Kostensteigerungen dürfen nicht auf den Kunden umgelegt werden.

Waren die Kostensteigerungen allerdings bereits bei der Buchung absehbar oder ist eine der oben genannten Bedingungen nicht erfüllt, können Sie die Zahlung verweigern. Umgekehrt ist die Preissteigerung auch ohne Ihre Zustimmung wirksam, wenn alle genannten Bedingungen erfüllt sind.

Bei Preissteigerungen von mehr als 8 % muss Sie der Veranstalter informieren und auffordern, dass Sie die Erhöhung innerhalb einer bestimmten Frist ausdrücklich annehmen oder vom Vertrag zurücktreten. Äußern Sie sich innerhalb dieser Frist nicht, gilt die Preiserhöhung als angenommen. Reagieren Sie also auf jeden Fall rechtzeitig, falls Sie das Angebot nicht annehmen möchten.

Übrigens: Weitere Informationen zur Pauschalreise finden Sie auf der Internetseite des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland. Die kostenlose Broschüre zum diesem Thema kann dort ebenfalls heruntergeladen werden.

Zusatzkosten bei Flügen

Vor der Buchung muss den Reisenden der Flugpreis inklusive aller Steuern, Gebühren und Zuschläge angegeben werden. Allerdings behelfen sich die Airlines hier oft mit einem Trick: Zusatzleistungen, die früher im Ticketpreis enthalten waren, werden mittlerweile extra berechnet. Beispiele: Check-in am Flughafen (anstatt online), Aufgabegepäck, Sitzplatzwahl, Mahlzeiten.

Übrigens: Weitere Informationen zu Flugreisen finden Sie auf der Internetseite des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland. Die kostenlose Broschüre zu den Fluggastrechten kann als Printversion unter danzeisen@cec-zev.eu bestellt oder auf unserer Internetseite heruntergeladen werden.

Tipps: Zusatzkosten erkennen & vermeiden

  • Angebote vor der Buchung genau lesen, um zu erkennen, was im Preis inbegriffen ist. Bei Zweifeln: im Hotel/beim Veranstalter nachfragen.
  • Nutzen Sie Bewertungsportale. Hier können Sie sehen, ob sich andere Gäste über unerwartete Zusatzkosten beschwert haben.
  • Lassen Sie sich nach einigen Tagen eine Zwischenrechnung ausstellen, um zu prüfen, ob Zusatzkosten angefallen sind.
  • Wenn Sie zahlen müssen, um überhaupt ein- oder auschecken zu können, dann vermerken Sie „Zahlung unter Vorbehalt“ auf der Rechnung. Schreiben Sie anschließend umgehend an die Hotelleitung bzw. den Veranstalter.
  • Buchen Sie stornierbare Tarife. Diese sind vielleicht ein wenig teurer, ersparen Ihnen jedoch am Ende ggf. hohe Stornogebühren.
  • Statt Extra-Reiseversicherung: Prüfen Sie, ob die Versicherung Ihrer Kreditkarte nicht ausreicht.
  • Wenn Sie „all inclusive“ buchen, erleben Sie weniger Überraschungen bei den Nebenkosten für Essen und Trinken.
  • Buchen Sie rechtzeitig.
  • Nutzen Sie einen nicht so begehrten Flughafen.
  • Buchen Sie in der Nebensaison oder an nicht so stark frequentierten Wochentagen.
  • Statt Hotelparkplatz: Weichen Sie auf Park & Ride Parkplätze aus.

Für Interview-Anfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
c / o Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e. V.
Bahnhofsplatz 3, 77694 Kehl
T +49 (0) 78 51.991 48-50 | F +49 (0) 78 51.991 48-11 
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Diese Pressemitteilung ist aus Mitteln der Europäischen Union finanziert. Der Inhalt gibt die Ansicht des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland wieder und hierfür übernimmt es auch die Verantwortung. Es kann nicht angenommen werden, dass diese Pressemitteilung den Ansichten der Europäischen Kommission und / oder des Europäischen Innovationsrats und der Exekutivagentur für KMU (EISMEA) oder einer anderen Einrichtung der Europäischen Union entspricht.

Weder die Europäische Kommission noch EISMEA übernehmen Verantwortung für eine mögliche Verwendung dieser Pressemitteilung.