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Schiedsvereinbarungen im Gesellschaftsvertrag Gesellschaftsrecht MTR Legal Rechtsanwälte

Köln (ots)

Die Aufnahme von Schiedsvereinbarungen in Gesellschaftsverträge kann sinnvoll sein. Bei der Gestaltung der Schiedsklauseln müssen bestimmte Voraussetzungen beachtet werden.

Bei Rechtsstreitigkeiten innerhalb der Gesellschaft ist der Gang zu einem ordentlichen Gericht nicht immer die geeignetste Möglichkeit den Konflikt zu lösen. Ein Schiedsverfahren kann die bessere Alternative darstellen, besonders wenn es darum geht, dass die Streitigkeiten nicht an die Öffentlichkeit kommen sollen. Dazu können im Gesellschaftsvertrag entsprechende Schiedsvereinbarungen verankert werden, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte, die u.a. im Gesellschaftsrecht und der Prozessführung Schwerpunkte ihrer Beratung hat.

Entsprechende Vereinbarungen können im Rahmen einer eigenständigen vertraglichen Vereinbarung unter den Gesellschaftern in Form einer Schiedsabrede getroffen werden oder als Schiedsklausel im Gesellschaftsvertrag bzw. der Satzung festgelegt werden. Dabei muss bestimmt werden, welche Streitigkeiten der Schiedsvereinbarung unterliegen und dass ein benanntes Schiedsgericht über die Rechtsstreitigkeiten entscheidet. Eine solche Schiedsklausel genießt dann nach der Rechtsprechung des BGH den Vorrang vor anderen Rechtsmitteln.

Bei Beschlussmängelstreitigkeiten sind an Schiedsklauseln erhöhte Anforderungen zu stellen. Der BGH hat dazu Mindestanforderungen für Kapitalgesellschaften festgelegt. Demnach muss jeder Gesellschafter die Möglichkeit haben, an den bindenden Entscheidungen des Schiedsgerichts mitzuwirken. Teilweise lassen sich die Mindestanforderungen auch auf Personengesellschaften übertragen.

In Schiedsverfahren und Gesellschaftsrecht erfahrene Anwälte können beraten.

https://www.mtrlegal.com/rechtsberatung/prozessfuehrung/arbitration-schiedsverfahren.html

MTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH www.mtrlegal.com ist eine wirtschaftsrechtliche ausgerichtet Rechtsanwaltskanzlei. Die Anwälte beraten insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht, Kapitalmarktrecht und Bankrecht, IT Recht, IP Recht und Vertriebsrecht. Mandanten sind nationale und internationale Gesellschaften und Unternehmen, institutionelle Anleger und Private Clients. MTR Rechtsanwälte sind international tätig und befinden sich in Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart.

Pressekontakt:

Michael Rainer
Rechtsanwalt
MTR Rechtsanwälte
Konrad Adenauer Ufer 83
50668 Köln
+49 221 9999220
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