Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung e.V. (DPtV)
„Angemessene Vergütung der Psychotherapie darf nicht gestrichen werden!“
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DPtV und Psychotherapieverbände kritisieren Änderung im GKV-Gesetz
„Die Streichung der angemessenen Vergütung psychotherapeutischer Leistungen im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist unzumutbar und bedroht nachhaltig die künftige Vergütung von Psychotherapeut*innen. Das Bundessozialgericht (BSG) hat in den vergangenen Jahrzehnten aus gutem Grund immer wieder Nachbesserungen bei der Vergütung der Psychotherapie beschließen müssen – denn psychotherapeutische Leistungen sind streng zeit- und personengebunden und können nicht beliebig gesteigert werden“, betonen Dr. Christina Jochim und Dr. Enno Maaß, Bundesvorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV). In einer gemeinsamen Stellungnahme mit anderen Psychotherapieverbänden zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz fordert der Verband dringend eine Ersatzformulierung, die vor Angriffen auf die psychotherapeutische Versorgung schützt.
Gesetz muss BSG-Urteile berücksichtigen
„Die strenge Zeit- und Personengebundenheit unterscheidet sich wesentlich von anderen fachärztlichen Leistungen. Psychotherapeut*innen können ihre Leistungen weder delegieren noch zeitlich verdichten. Trotz regelmäßiger BSG-Urteile bilden die Psychotherapeut*innen weit abgeschlagen das absolute Schlusslicht in der Honorarverteilung“, erklären Maaß und Jochim. „Aus unserer Sicht muss die angemessene Vergütung gesetzlich klar geregelt werden, um erneute jahrelange Klageverfahren zu verhindern. Das schafft eine wichtige Planbarkeit für die psychotherapeutische Versorgung und vermeidet Unsicherheit sowie übermäßige Bürokratie.“
Kosten-Verlagerung vermeiden
„Die Belastungen durch psychische Erkrankungen bleiben weiterhin hoch und eine ausreichend finanzierte, ambulante psychotherapeutische Versorgung ist dringend notwendig. Eine Reduzierung des psychotherapeutischen Angebots führt lediglich zu mehr chronischen Erkrankungen, zu Arbeitsausfällen und Frühverrentungen“, warnen die Bundesvorsitzenden. „Psychisch erkrankte Menschen müssen frühzeitig und ausreichend finanziert behandelt werden. Eine reine Verschiebung von Kosten im Sozialversicherungssystem bleibt unsinnig.“
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